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Städtebaulicher Vertrag

Verfasst: Mo 10. Mär 2003, 21:19
von Dietrich Maschmeyer
In Innenstädten und Sanierungsgebieten ist die Anwendung städtebaulicher Verträge mittlerweile recht gebräuchlich. Die Frage stellt sich, ob dies Instrument nicht auch auf dem platten Land dazu beitragen könnte, die auftauchenden Probleme schnell und konsequent zu lösen.

Wenn Gemeinden z.B. - im Sinne einer faktischen, nicht formellen Sanierung bestimmter Ortsbereiche - aktiv an der Erhaltung von Häusern in Dorfbereichen mitwirken, bei denen rechtliche Verhältnise nicht ganz klar sind, oder wenn sie Sicherheiten haben wollen, dass die Investoren die Sanierung übernommener Gebäude in vorgegebener Weise innerhalb einer gewissen Frist auch tatsächlich umsetzen, kann ein städtebaulicher Vertrag u.U. eine Bauleitplanung ersetzen und auch in anderer Hinsicht Rechtssicherheit schaffen.

Gibt es in Kreisen unserer Leser Erfahrungen mit solchen Verträgen? ???

Re:Städtebaulicher Vertrag

Verfasst: Sa 20. Dez 2003, 19:13
von Dietmar Beckmann
Guten Tag,

ich bin spät auf Ihre Anfrage gestoßen. Als freier Stadtplaner und Architekt habe ich dieses Instrument selten kennengelernt: vor allem bei der Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungspläne nach § 12 BauGB. Aber sicher stünde einer häufigeren Anwendung wenig im Wege. Eins geht meiner meinung aber nicht: bei Auftreten bodenrechtlicher Spannungen mit diesem Instrument Bebauungspläne ersetzen zu wollen. Die Planungspflicht (städtebauliche Verträge gehören nicht dazu) ist eindeutig im Baugesetzbuch geregelt. Wird diese bejaht, muß ein B-Plan her.
Andererseits kann ich mir gut vorstellen, mit städtebaulichen Verträgen und entsprechenden Bürgschaften Ausführungssicherheit zu bekommen. So können sich B-Plan und Verträge ergänzen.