Wenn Gemeinden z.B. - im Sinne einer faktischen, nicht formellen Sanierung bestimmter Ortsbereiche - aktiv an der Erhaltung von Häusern in Dorfbereichen mitwirken, bei denen rechtliche Verhältnise nicht ganz klar sind, oder wenn sie Sicherheiten haben wollen, dass die Investoren die Sanierung übernommener Gebäude in vorgegebener Weise innerhalb einer gewissen Frist auch tatsächlich umsetzen, kann ein städtebaulicher Vertrag u.U. eine Bauleitplanung ersetzen und auch in anderer Hinsicht Rechtssicherheit schaffen.
Gibt es in Kreisen unserer Leser Erfahrungen mit solchen Verträgen?
