Gemeinde zerstört Privathaus

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Gerhard
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Gemeinde zerstört Privathaus

Beitrag von Gerhard »

Gemeinde reißt Nachbarhaus ab, das durch eine gemeinsam genutzte Grenzwand mit dem unseren verbunden ist.
Nun fehlt unserem Haus die Wand.
Was tun?
Dietrich Maschmeyer
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Re: Gemeinde zerstört Privathaus

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Auf die Nutzung einer gemeinsamen Grenzwand haben beide Seiten Anspruch. Sie darf daher nur mit Zustimmung beider Hauseigentümer abgerissen werden. Das ist urururaltes Nachbarschaftsrecht, und derer Wände gibt es - gerade in Altstädten - viele.

Wenn der Fall tatsächlich so ist wie in Deiner Mail beschrieben, hätte die Gemeinde rechtswidrig gehandelt und muss auf ihre Kosten unverzüglich wieder eine Grenzwand hinstellen.

Interessante Frage: Habt Ihr jetzt freien Blick aus dem Bett aufs Nachbargrundstück? Ist Euer Haus überhaupt noch statisch sicher?
Gerhard
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Registriert: Di 27. Sep 2011, 14:02

Re: Gemeinde zerstört Privathaus

Beitrag von Gerhard »

Lieber Herr Maschmeyer,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Gott sei Dank handelt es sich nicht um unsere Schlafzimmerwand, aber um die Treppenhauswand.

Die Kreisverwaltung zweifelt die Standsicherheit unseres Hauses an sich an.
Wir sollen ein statisches Gutachten vorlegen, das unser Haus standsicher wäre, am Besten, ausziehen.

Hintergrund ist ein alter Dorferneuerungsplan, der vorsieht, das auf beiden Hausgrundstücken ein neuer Parkplatz entstehen soll.

Freue mich über weitere Informationen.

Liebe Grüße
Gerhard
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