Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

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Gast
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Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von Gast »

Meine Familie und ich bewohnen seit nunmehr 70 Jahren einen 150 Jahre alten Bauernhof in Bayern. Nachdem im Jahre 2001 die landwirtschaftliche Nutzung endgültig aus Altersgründen aufgegeben wurde, stellten wir im Jahre 2003 einen Bauantrag, welcher die lt. §35 Abs. 4 zuläßige Änderung des bisherigen Stallbereiches in Wohnraum beinhaltete (unsere Tochter wohnt zur Zeit in Miete, da wir hier nicht ausreichend Platz hätten).

Dabei sollten die bisherigen Stallmauern wegen fehlender Grundmauer und Belastung durch Ammoniak ersetzt werden, der Neubau sollte aber genau den äußeren Maßen entsprechen, wie sie nun seit 150 Jahren gegeben sind.

Dieser Bauantrag wurde mit folgenden Begründungen abgelehnt: "Verfestigung einer Splittersiedlung, Veränderung der Landschaft, unzuläßiger Ersatzbau, nicht im Zusammenhang stehender Neubau, unzuläßige Nutzung des Außenbereiches, Verstoß gegen öffentliche Interessen" usw.

Die Gemeinde hatte aber dieses Bauvorhaben sogar begrüßt, der Inhalt des oben genannten Paragraphen wurde in allen Punkten erfüllt - hier wurden durch die Behörde aber Bereiche des Baugesetztes miteinander verknüpft, die uns nach heutigem Stand keinerlei Möglichkeit mehr lassen, dieses Vorhaben umzusetzen!

Als Gegenvorschlag wurde uns - nach einem entsprechenden Artikel zu unserem Fall in der örtlichen Tageszeitung - angeboten, das Gebäude dann bauen zu dürfen, wenn man statt der bisherigen 13,25 m auf 8,00 m verkürzt und eine Seite (die für Wohnraum gedacht war) für Garagen nutzt; dass damit die äußere Form des Hofes absolut verändert werden würde, war anscheinend egal!

Dagegen schrieb uns ein Mitarbeiter des Verwaltungsgerichts München, dass die äußere Form in gar keinem Fall verändert werden darf - und dass evtl. die geschilderte Belastung der Mauern zur Annahme führen müsse, dass es sich gar nicht um erhaltenswerte Bausubstanz handle! Also bliebe hier eigentlich nur noch der Abriß - dies wäre aber wieder eine unzuläßige Veränderung der Landschaft (wie u.A. durch die bayerische Regierung mitgeteilt wurde).

Ganz "lustig" wird es, wenn die gleiche Behörde mitteilt, dass ein Abriß der alten Mauern evtl. dann möglich sei, wenn das Gebäude freiwillig in den Denkmalsschutz gestellt wird - wir dachten immer, dass Denkmäler erhalten werden sollen...

Wir wissen inzwischen nicht mehr weiter - wir wollen eigentlich nur ein vorhandenes Gebäude in der Form wieder herstellen, wie es schon 150 Jahre steht und einer sinnvollen Nutzung zuführen - nur die Verhinderer in den deutschen Amtsstuben haben etwas dagegen, weil "wir uns immer an die Gesetze halten müssen"! Der gesunde Menschenverstand wird nicht mehr gebraucht - und wenn ja, dann nur um haarsträubende Begründungen zu finden, warum dieses Vorhaben nicht möglich sein soll!

Unzählige Schreiben - z.B. an den bayerischen Ministerpräsidenten, den bayerischen Innenminister, alle großen Fernsehanstalten in Deutschland usw. brachten kein Ergebnis - es interessiert offensichtlich keinen!

Dabei soll doch der Einzelne alles für den "Aufschwung in Deutschland" tun - hier wird er sicher verhindert! Nach unserer Schätzung betrifft das nämlich noch mindestens 1000 andere Höfe dieser Art!

Aber wenn man schon im Kleinen so blockiert - was passiert dann im großen Stil? Sollte evtl Absicht hinter diesem Verhalten stecken? Man könnte daran glauben, dass ein "Aufschwung" gar nicht gewünscht ist...

Bei uns hatte alleine die Mitteilung, dass der Antrag bearbeitet wird erst einmal 1 Monat gedauert.

Nach weiteren 3 Monaten teilte man schon einmal telefonisch mit, dass der Antrag abzulehnen sei - obwohl keiner der Beamten das Gebäude in Augenschein genommen hatte.

3 Wochen später kamen dann zuerst 3 Beamte (u.A. der Bauamtsleiter) um dann mitzuteilen, dass eben die besagten Mauern nicht erneuert werden dürfen ("da gibt es ein Urteil").

4 Tage später kamen nochmals 3 Beamte vom Denkmalsschutz um zu prüfen, ob das Gebäude denkmalsschutzwürdig sei - um dann mit der Bemerkung "der das entscheiden kann ist heute nicht dabei" wieder abzufahren. 6 Leute hatten also schon einmal eine lustige Dienstreise unternommen - Ergebnis nur Schikane.

Nach gesamt 7 Monaten wurde dann die Ablehnung durch das Bauamt Miesbach schriftlich zugestellt, weitere 5 Monate später (also genau nach fast einem Jahr seit Beantragung) teilte dann die bayerische Staatsregierung mit, dass der Antrag abzulehnen sei.

Die Kosten für die Ablehnung wurden aber ganz schnell berechnet - über 1850,00 ?.

Nun dümpelt die Geschichte vor sich hin, das zwischenzeitlich eingeschaltete Verwaltungsgericht hatte beispielsweise auch nichts anderes zu tun, als sofort eine 12 Seiten lange Begründung zu schicken, warum dieser Antrag und die nun eingereichte Klage abzulehnen sind - obwohl die Klagebegründung durch unseren Anwalt noch nicht einmal eingereicht war!

Wir wissen inzwischen nicht mehr weiter - wir wollen eigentlich nur ein vorhandenes Gebäude in der Form wieder herstellen, wie es schon 150 Jahre steht und einer sinnvollen Nutzung zuführen - nur die Verhinderer in den deutschen Amtsstuben haben etwas dagegen, weil "wir uns immer an die Gesetze halten müssen"! Der gesunde Menschenverstand wird nicht mehr gebraucht - und wenn ja, dann nur um haarsträubende Begründungen zu finden, warum dieses Vorhaben nicht möglich sein soll!
Dietmar Fröhlich
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von Dietmar Fröhlich »

Hallo "Gast",

gerade jetzt an diesem Wochenende hatten wir unser halbjähriges IGB-Treffen mit Beratung & Schulung der Außen- und Kontaktstellen. Mehrere Diskussionen zeigten es: So wie Ihr Fall liegt, ist das tatsächlich keine Ausnahme oder Seltenheit. Doch leider können wir (bisher) wenig direkten Einfluß auf die beteiligten Behörden nehmen. Vielleicht gelingt uns bald eine Vermittlerrolle.(?)
Aber wir können folgendes übernehmen: Wir können helfen, Ihren Fall öffentlich zu machen und auch an anderer Stelle zur Diskussion zu stellen - z. B. hier im Forum unter >Aktuelles.
Eine weitere Möglichkeit wäre noch, diese, Ihre Variante der Nicht-Genehmigungen & Bescheide im "Holznagel" zu veröffentlichen. Der "Holznagel" erscheint bekanntlich in 15.000er Auflage und geht auch an alle Denkmalbehörden bundesweit.
Dazu wäre unbedingt nötig: 1. Ihre Einverständniserklärung, 2., daß Sie sich outen. Zumindest Ihr Name und Ort müßten angegeben werden, weil wir solche konkreten Beispiele nicht anonym veröffentlichen sollten und wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Fröhlich
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Stefan Haar
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von Stefan Haar »

Grundsätzlich könnte eine Veröffentlichung sicher noch einmal Bewegung in die Sache bringen, sofern die Ablehnungen tatsächlich eine Frage der Interpretation bestehender Gesetze sein sollten. In die bayerischen Baugesetze müßte ich mich erst noch einarbeiten, da Bayern nicht gerade mein Arbeitsgebiet ist.

Vor einer Veröffentlichung im Holznagel müßten wir dann aber doch zumindest die wichtigsten Unterlagen (Bauantrag, Flächennutzungsplan, B-Plan, Fotos vom Objekt, Ablehnungsbescheide etc. sichten können). Kann durchaus sein, dass alles der derzeitigen Rechtslage entspricht.

Vielleicht liegt hier aber auch eine ähnliche Situation vor, die vor 30 Jahren hier im Norden zur Gründung der IGB geführt hat. Auch hier war das Bauen im Bereich von Streu- oder Splittersiedlungen zentrales Thema - und seit dem können wir doch einige gute Erfolge vorweisen.

Ohne ausgewogene Öffentlichkeitsarbeit geht es jedenfalls wohl kaum.
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt

Beiträge im Forum können lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen sein. Bei konkreten Sanierungsproblemen ist eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort zwingend erforderlich.
Dietmar Fröhlich
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von Dietmar Fröhlich »

Behördenentscheidungen, die einmal gefällt sind, wieder zu ändern zugunsten von alten Häusern ist eine immens lange Wegstrecke. Eine Frage wäre noch, ob man die Antragstellung nochmals wiederholen, aber anders begründen könnte.
Ein ähnliches Thema hatten wir vor Jahren auch schon einmal im Fläming. Dort war die Situation so, daß die Kreisverwaltung der Kommune zeigen mußte, wer der Stärkere ist - mit dem Ergebnis, daß nicht gebaut werden durfte. Bis heute nicht. (Der Bauherr hat es nicht wieder probiert.)
Nachdenkliche Grüße
Dietmar
Anton Langwieser
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von Anton Langwieser »

Die genaueren Angaben zu diesem Fall habe ich bereits heute per Mail an Sie geschickt, dazu einige Photos (wie auch telefonisch besprochen).

Zu meiner Person: Anton Langwieser, Bernloh 10, 83627 Warngau

Zu den Baugesetzen in Bayern (Anfrage des Administrators): Es sind die gleichen, wie im sonstigen Bundesgebiet (zumindest, was diese Geschichte betrifft); wir haben beantragt unter Bezugnahme auf den § 35 Abs. 4 BauGB. Was hier zu Problemen führt ist die Tatsache, dass die Behörden nicht nur den eindeutigen und klaren Text dieses Paragraphen heranziehen, sondern mit anderen Bereichen des Baugesetzes (z.B. § 31) verbinden und somit einen Grund zur Ablehnung des Antrages finden!

Für Ihre Hilfe danke ich auf jeden Fall schon jetzt - auch wenn man noch nicht sagen kann, ob die Behörden dann umdenken werden. Da aber dieses Problem ein bundesweites Problem sein kann (bei entsprechender Auslegung der Gesetze), denke ich im Interesse aller zu handeln!

In Anlage noch ein Photo unseres Hofes!

Mit freundlichen Grüßen:
Anton Langwieser und Familie
Dietmar Fröhlich hat geschrieben: Hallo "Gast",

gerade jetzt an diesem Wochenende hatten wir unser halbjähriges IGB-Treffen mit Beratung & Schulung der Außen- und Kontaktstellen. Mehrere Diskussionen zeigten es: So wie Ihr Fall liegt, ist das tatsächlich keine Ausnahme oder Seltenheit. Doch leider können wir (bisher) wenig direkten Einfluß auf die beteiligten Behörden nehmen. Vielleicht gelingt uns bald eine Vermittlerrolle.(?)
Aber wir können folgendes übernehmen: Wir können helfen, Ihren Fall öffentlich zu machen und auch an anderer Stelle zur Diskussion zu stellen - z. B. hier im Forum unter >Aktuelles.
Eine weitere Möglichkeit wäre noch, diese, Ihre Variante der Nicht-Genehmigungen & Bescheide im "Holznagel" zu veröffentlichen. Der "Holznagel" erscheint bekanntlich in 15.000er Auflage und geht auch an alle Denkmalbehörden bundesweit.
Dazu wäre unbedingt nötig: 1. Ihre Einverständniserklärung, 2., daß Sie sich outen. Zumindest Ihr Name und Ort müßten angegeben werden, weil wir solche konkreten Beispiele nicht anonym veröffentlichen sollten und wollen.

Mit freundlichen Grüßen
Dietmar Fröhlich
Gast
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von Gast »

Zu diesem Thema wurde auch noch eine Internetseite mit Bildern eröffnet! Hier kann man sich einmal ansehen, was die Behörden unter "Veränderung der Landschaft" verstehen!

Siehe www.abld.de/behoerdenwillkuer.htm
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Sven Teske | KS Dahme-Spreewald
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von Sven Teske | KS Dahme-Spreewald »

Ist es unbedingt erfoderlich die vorhandene Bausubstanz abzureissen ? denn die Ausführungen des Baugesetzbuches §35 Abs. 4 unterstellen den Bestandsschutz der baulichen Anlage. Mit anderen Worten : Würden Sie nur Umnutzen ohne abzureissen, könnte Ihnen vermutlich die Baugenehmigung nicht verwehrt werden.

Grundsätzlich ist ein Baugesuch im Außenbereich immer ein schwieriges(meist aussichtsloses) Unterfangen. Gleichwohl ist die Ablehnung in Ihrem Fall vollkommen unverständlich.

Viele Grüße, Sven Teske
Teske + Schwiede Architekten
Sachverständige für Schäden an Gebäuden

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gast
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von gast »

Sven Teske hat geschrieben: Ist es unbedingt erfoderlich die vorhandene Bausubstanz abzureissen ? denn die Ausführungen des Baugesetzbuches §35 Abs. 4 unterstellen den Bestandsschutz der baulichen Anlage. Mit anderen Worten : Würden Sie nur Umnutzen ohne abzureissen, könnte Ihnen vermutlich die Baugenehmigung nicht verwehrt werden.

Grundsätzlich ist ein Baugesuch im Außenbereich immer ein schwieriges(meist aussichtsloses) Unterfangen. Gleichwohl ist die Ablehnung in Ihrem Fall vollkommen unverständlich.

Viele Grüße, Sven Teske
gast
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von gast »

... ja - wenn man nicht in Mauern leben will, die von Schimmel, Wasser und Ammoniak durchzogen sind!

Aber wenn gar nichts geht, wird das wohl nur noch der letzte Ausweg bleiben....
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Wer bauen will, sollte flexibel sein. Damit meine ich, von einem Abriss kann man nur dann reden, wenn ich das Gebäude komplett entsorge und dann ein neues baue. Eine partielle Erneuerung, sprich z.B. Wandweise durfte ja dann wohl kein Abriss sein, zumindest dann nicht, wenn ich die Wand ich gleicher Art und Weise wieder errichte.
Nur mal so, als Gedanke.
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gast
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Re:Verhinderer Bürokratie - Baugesetze und deren Auslegung

Beitrag von gast »

Nach Auskunft der obersten Baubehörde München wäre auch der teilweise Abriß einer Mauer nicht erlaubt; meine Frage, ob ich den die Mauern reparieren dürfte, wurde zwar positiv beantwortet - sollte ich aber alle Mauern in dieser Art reparieren bzw. erneuern (was als Resultat der Reparatur herauskommen könnte, da ein schrittweises Unterfangen mit Grundmauern usw. zum Einsturz der vorhanden Mauern führen könnte), würde dies ebenso als Neubau bewertet!

Wir hatten den Behörden ja ausdrücklich angeboten, einen Teil der Mauern stehen zu lassen - dies wurde aber abgelehnt!!

Die Auskünfte lauteten: "Sie müssen die Mauern so stehen lassen, wie sie jetzt gegeben sind! Auch die Decken des ehemaligen Kuhstalles dürfen nicht entfernt werden!"

Die Decke des ehemaligen Kuhstalles besteht aber aus einer Holzdecke mit in Form von Rundbögen ausgeführten Verputzarbeiten.

... es bleibt schwierig!
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