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Nachträglich eingereichte Denkmalbescheinigung

Verfasst: So 5. Jun 2011, 12:58
von fabian
Hallo zusammen,

Ich habe im Jahr 2007 eine sehr aufwendig sanierte denkmalgeschützte Immobilie gekauft. Die für die steuerliche Absetzbarkeit der Sanierungskosten relevante Bestätigung der Denkmalbehörden lag damals noch nicht vor. Der Bauträger schätzt den Anteil der steuerlich abzugsfähigen Aufwendungen Diese Schätzung wurde vom Finanzamt auch so akzeptiert und die Steuerbescheide für 2007,2008 und 2009 wurden bestandskräftig.

Sein Ende 2010 liegt nun die endgültige Bescheinigung der Denkmalbehörden vor und die bescheinigten Aufwendungen liegen deutlich über dem geschätzten Wert. Das Finanzamt weigert sich nun die Steuerbescheide 2007,2008 und 2009 nachträglich zu korrigieren. Ich weiß dass es prinzipiell möglich ist die Bestandskraft zu durchbrechen, falls Tatsachen oder Beweismittel nachträglich bekannt werden (§173 AO).

Ich vermute es kommt häufiger vor, dass die endgültige Bescheinigung verspätet vorliegt. Bevor ich einen Steuerberater oder Rechtsanwalt zu Rate ziehe würde es mich interessieren ob Forumsmitglieder ähnliche Erfahrungen gemacht haben.

Gruß Fabian