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Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Mi 24. Nov 2010, 09:48
von fabian
Hallo die Runde,

Im Jahr 2007 habe ich ein aufwändig saniertes Baudenkmal direkt vom Bauträger für einen Festpreis gekauft . Die Gemeinde hatte wohl ein großes Interesse an der Sanierung und subventionierte das Projekt indem sie das Grundstück für den symbolischen Preis von 1EUR an den Bauträger überschrieb. Der Bauträger schätzte 2007 die Denkmal-Afa auf etwa 80% des Kaufpreises und das FA erkannte dies ohne Probleme an. Nun liegt die die endgültige Bescheinigung des Denkmalamtes vor und zu meiner Verwunderung wird ein Sanierungsanteil von über 130% des Kaufpreises attestiert. Damit stellt sich die Frage: Auf wen entfallen die restlichen 30% die über den von mir gezahlten Preis hinausgehen? Kann ich mehr als 100% absetzen oder entfallen die restlichen 30% auf den Bauträger?

Grüße
Fabian Höfer

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Mi 24. Nov 2010, 11:07
von Dietrich Maschmeyer
Man kann höchstens den tatsächlichen eigenen Aufwand absetzen, also 100%. Von dem Kaufpreis ist zur Ermittlung dieses Aufwandes aber noch der Wert des Grundstückes (der hier mit Null angesetzt wurde, ob das steuerlich Bestand hat, wäre auch noch zu hinterfragen) und der anzunehmende Restwert des Gebäudes vor Sanierung (der natürlich auch Null sein kann) abzuziehen. Dass das Denkmalamt einen höheren Betrag, als tatsächlich verausgabt, bescheinigt, finde ich höchst eigenartig, denn die zugrundliegende Prüfung erfolgt auf Basis der vorliegenden Rechnungen. Was da angesetzt wurde, müsste der Bauträger Ihnen doch mal offenbaren.

Sollte der hohe bescheinigte Betrag nicht darauf zurückzuführen sein, dass er mit anderen geteilt werden muss, also auf den Käufer selbst ein Denkmal-Afa-Anteil von jedenfalls weniger als 100% des Kaufpreises entfällt, dann würde ich empfehlen, hier ganz vorsichtig zu sein. Man kommt - sagen wir mal - dabei möglicherweise schnell sehr nahe an steuerstrafrechtlich relevante Tatbestände heran! Ich empfehle daher dringend, die Sache ausführlich mit einem Steuersachverständigen zu besprechen.

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Sa 5. Mär 2011, 17:43
von fabian
Hallo zusammen,

Ich hab die oben erwähnte Bestätigung beim Finanzamt eingereicht und habe letzte Woche Antwort erhalten. Die Summe von 130% des Kaufpreises wurde voll anerkannt. Auf meine telefonische Nachfrage, ob dies den sein könne reagierte der Sachbearbeiter mit Unverständnis: "Worüber beklagen Sie sich eigentlich?".

Zur Erläuterung:
1. Die Afa in Höhe von 130% des Kaufpreises wurde von der Denkmalbehörde auf der Grundlage der vom Bauträger übermittelten Kosten erstellt. Die genaue Aufstellung über die Art der geleisteten Arbeiten mit Datum und Preis liegt vor.
2. Die Stadt hat das Grundstück dem Bauträger zum symbolischen Preis von 1 EUR überlassen.
3. Der Bauträger hat auf dem Grundstück ein neues Wohnhaus gebaut und 2 bereits vorhandenen historischen Gebäude mit gigantischem Aufwand restauriert. Dies wurde mit dem Gewinn aus dem Neubau quersubventioniert.
4. Trotzdem hat der Bauträger wohl einen hohen Verlust gemacht.

Ich kann trotzdem nur staunen. Ich hätte das nicht für möglich gehalten.

Gruß Fabian

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Mo 7. Mär 2011, 00:11
von Dietrich Maschmeyer
Ja, in diesem Fall geht das, weil Ihnen der Bauträger einen Teil seiner Abschreibung auf ein Gesamtpaket "abgegeben" hat. Der Aufwand in der Gesamthöhe ist aber real. So was geht. Ich hatte das aus der ursprünglichen Schilderung bloss nicht so herausgelesen.

Gleiches gilt übrigens für Erben (und Beschenkte). Die können die Abschreibungen des Erblassers weiternutzen, auch wenn sie keinen Cent davon bezahlt haben.

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 01:54
von Ludwig
Tja, da bin ich platt. 130 % ??? Irgendwas mache ich falsch. Siehe der Beitrag zu meiner "Denkmal-Afa". Zudem bestätigt mich das in meiner Ahnung, besser eine Denkmalimmobilie fix und fertig von Steuerfuchs-GmbHs zu kaufen, als sich mit dem ganzen Elend selber auseinanderzusetzen.

Ludwig

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Mi 15. Jun 2011, 19:57
von Ludwig
"Gleiches gilt übrigens für Erben (und Beschränkte). Die können die Abschreibungen des Erblassers weiternutzen, auch wenn sie keinen Cent davon bezahlt haben."

Hallo Herr Maschmeyer,

lese das jetzt erst...haben Sie dazu Quellen? Uns wurde das nämlich verwehrt und im Gegenteil eine lächerlich geringe Abschreibung gewährt, die sich an einem fiktiven, vom FA überaus komplex berechneten Wert orientiert. Für jeden Hinweis wäre ich dankbar!

PS: Was sind "Beschränkte"?

Ludwig Mertens

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Di 5. Jul 2011, 21:14
von Dietrich Maschmeyer
Beschränkte sollte eigentlich "Beschenkte" heissen. Da hat aber der Dreckfuhlerteufel hart zugeschlagen....

Wenn ich die Umstände des Einzelfalles kenne, lässt sich beurteilen, was möglich ist. -> bitte schildern! Die Vorschriften sollte erfahrenenen Finanzbeamten geläufig sein

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Mo 22. Aug 2011, 03:46
von Ludwig
Dietrich Maschmeyer hat geschrieben:Wenn ich die Umstände des Einzelfalles kenne, lässt sich beurteilen, was möglich ist. -> bitte schildern! Die Vorschriften sollte erfahrenenen Finanzbeamten geläufig sein
Hm, ganz knapp gesagt: Die Abschreibungen, die meine Eltern bis zur Eigentumsübergabe noch hatten, können wir nicht mehr nutzen. Sondern nur eine Abschreibung für mein Arbeitszimmer als Freiberufler, die auf dem fiktiven Kaufpreis basiert und sich gemäß einer vom FA vorexerzierten komplexen Berechnung auf rund 25 €/Jahr beläuft.

Das Thema ist aber wirklich sehr komplex - gerne mehr über PN oder Empfehlung fachkundiger Steuerberater.

Ludwig

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Mo 22. Aug 2011, 22:06
von Dietrich Maschmeyer
Nur noch eine Frage: Hängt der Fortfall der Abschreibungen dann vielleicht mit einer Nutzungsänderung zusammen (von Vermietung zu Eigenwohnnutzung z.B.?)

Re: Höhe der Afa > 100%

Verfasst: Mi 7. Sep 2011, 19:08
von Ludwig
Dietrich Maschmeyer hat geschrieben:Nur noch eine Frage: Hängt der Fortfall der Abschreibungen dann vielleicht mit einer Nutzungsänderung zusammen (von Vermietung zu Eigenwohnnutzung z.B.?)
Hallo Herr Maschmeyer,

im Prinzip: ja. Im Detail ist es noch etwas komplexer. Vorher Anerkennung als Zweifamilienhaus, davon eine Wohnung selbst bewohnt (Alteigentümer), eine vermietet. Damals wurden alle laufenden Kosten zu 50 % vom FA anerkannt. Die Denkmalinvestitionen wurden jedoch komplett anerkannt. Jetzt: Eine Wohnung mit Wohnrecht mietfrei von Alteigentümern genutzt, eine Wohnung selbstgenutzt (wir). Es werden nur noch neue Denkmalinvestitionen mit 9 % / a anerkannt. Die Abschreibung für mein Arbeitszimmer wiederum wird nach einer hochkomplexen Rechnung des FA ermittelt, die nichts mit Denkmalinvestitionen zu tun hat. Weitere Details würden hier sicher zu weit führen bzw. ich müsste vorher in die Aktenberge abtauchen.

Ludwig