Besichtigung mit der Denkmalschutzbehörde

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
ktg
Nicht angemeldeter User
Nicht angemeldeter User

Besichtigung mit der Denkmalschutzbehörde

Beitrag von ktg »

Wir, das sind Serpil und Kai, interessieren uns für ein Bauernhaus im Umkreis von Minden. Das Haus ist ca. aus dem Jahr 1870. Es handelt sich um ein Fachwerkhaus auf Sandsteinsockel. Wir haben das Haus bereits besichtigt. Laut Aussage der Eigentümerin steht eine Fassade unter Denkmalschutz. Leider haben wir keine weiteren Details erfahren können. Dies war der Anlass, uns an die Denkmalbehörde zu wenden.

Dazu haben wir unseren Fragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung an den DMS geschickt:

- Welche Gebäudeteile unterliegen dem Denkmalschutz und in welcher Form?
- Ist nur die Fassade denkmalgeschützt oder auch Teile Innen? Stehen das komplette Haus, die Anbauten, Stallungen und Scheune auch unter Denkmalschutz?
- In wie weit ist eine Fassadenveränderung erlaubt?
- Besteht die Möglichkeit, eine Glastür im Eingangsbereich einzubauen?
- Ist ein Bau eines Wintergartens erlaubt?
- Sind Ausbauten des Dachbodens, der Scheune und des Stalls in Form von gewerblicher und- oder privater Nutzung erlaubt?
- Wurden alle Vorgaben des Denkmalschutzes erfüllt oder ist ein Rückbau erforderlich / wünschenswert?
- Was ist Ihnen aus Sicht des Denkmalschutzes für das Objekt in der ... wichtig?

Am kommenden Freitag, den 19.11.2010 ist der Besichtigungstermin mit den Herren des DMS.


Wir bitten um Ergänzungen, Hinweise und Tipps für das Gespräch. Gerne könnt ihr uns auch eure Erfahrungen mitteilen!

Dankeschön!

Der Kai und die Peppi...
C di Pierro
Junior Member
Junior Member
Beiträge: 43
Registriert: Mo 3. Aug 2009, 10:56
Wohnort: Ostercappeln
Kontaktdaten:

Also :-)

Beitrag von C di Pierro »

- Welche Gebäudeteile unterliegen dem Denkmalschutz und in welcher Form?
Das kann alles sein, meist aber nur die Außenhülle
- Ist nur die Fassade denkmalgeschützt oder auch Teile Innen? Stehen das komplette Haus, die Anbauten, Stallungen und Scheune auch unter Denkmalschutz?
es kann alles als Ensemble unter Denkmalschutz stehen. Kommt darauf an, was in der Liste der unterern Denmalschutzbehörde verzeichnet ist. Auch innen kann, muss aber kein Denkmalschutz bestehen
- In wie weit ist eine Fassadenveränderung erlaubt?
kommt darauf an, was Ihr machen möchtet. "Experimente" architektonischer Art sind meist "nicht so gern gesehen" oder werden untersagt
- Besteht die Möglichkeit, eine Glastür im Eingangsbereich einzubauen?
das geht meist
- Ist ein Bau eines Wintergartens erlaubt?
kaum
- Sind Ausbauten des Dachbodens, der Scheune und des Stalls in Form von gewerblicher und- oder privater Nutzung erlaubt?
das ist meist Verhandlungssache
- Wurden alle Vorgaben des Denkmalschutzes erfüllt oder ist ein Rückbau erforderlich / wünschenswert?
nö, meist reicht es, den Bestand zu sanieren
- Was ist Ihnen aus Sicht des Denkmalschutzes für das Objekt in der ... wichtig?
?

Wichtig ist, die Damen und Herren von der unteren und oberen Denkmalschutzbehörde von BEGINN AN einzubinden und zu informieren, dann gibt es kaum Stress

Grüße und viel Erfolg

C di Pierro
Erkenne Dich selbst.
Wolfgang Riesner
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 300
Registriert: Di 14. Jun 2005, 22:48

Re: Besichtigung mit der Denkmalschutzbehörde

Beitrag von Wolfgang Riesner »

Hallo Kai und Peppi,
meist steht nicht nur eine Fassade unter Denkmalschutz, sondern das Gebäude mit seiner gesamten Konstruktion, den Oberflächen usw.. Das ist auch vernünftig so. Zum einen geht es ja beim Denkmalschutz nicht um Kulissen sondern darum ganze Gebäude als Zeugnisse vergangener Zeiten zu erhalten. Dazu gehört aber auch, dass sich das Gebäude in verträglichem/vernünftigem Maß weiterentwickeln darf. Was vernünftig ist, hängt auch von den Bedürfnissen der Nutzer oder Erfordernissen einer sinnvollen Nutzung ab. Zum anderen ist es auch finanziell sinnvoll, wenn das ganze Objekt unter Denkmalschutz steht, denn die recht attraktiven steuerlichen Abschreibungen sind nur dafür möglich.
Wenn ihr mögt, könnt ihr mich unter 05705/7829 anrufen. Dann lassen sich eure Fragen vermutlich weitgehend klären. Vorab kann ich schon mal sagen, dass sowohl die Mitarbeiter des Westfälischen Amtes für Denkmalpflege aus Münster als auch diejenigen der Städte und Gemeinden, die als untere Denkmalbehörde für euch bzw. euer Denkmal zuständig sind, ausgesprochen hilfsbereit sind. Sie werden mit euch nach konstruktiven Lösungen suchen, um eure Anforderungen und Wünsche zu erfüllen.
Wo steht denn euer mögliches Haus? Je nach euren Haussuchkriterien gibt es vermutlich noch eine ganze Reihe weitere interessanter Objekte im Kreis Minden-Lübbecke und den Nachbarbereichen. Auch darüber kann ich euch gerne mehr erzählen. Und noch ein Hinweis: ehemals landwirtschaftlich genutzte Gebäude, soweit sie nicht in städtischem Umfeld stehen, können Förderungen aus der Dorferneuerung erhalten. Förderfähig sind 30% der nachgewiesenen Kosten von max. 100.000€. Der Förderhöchstbetrag beträgt also bis zu 30.000€ pro Gebäude. Auch das kann ja für die Entscheidung helfen, welches Objekt am sinnvollsten ist.
Gruß aus Neuenknick von
Wolfgang
ktg
Nicht angemeldeter User
Nicht angemeldeter User

Re: Besichtigung mit der Denkmalschutzbehörde

Beitrag von ktg »

Hallo zusammen,

vielen Dank erst einmal für eure Antworten.

Wir haben den Besichtigungstermin mit der Denkmalschutzbehörde nun hinter uns gebracht und wollen kurz berichten, wie es verlaufen ist.

Im großen und ganzen war es ein sympatisches Zusammentreffen. Unsere Fragen wurden alle vor Ort beantwortet.
Einige Tage nach der Besichtigung haben wir auch eine eMail mit der stichwortartigen Beantwortung unseres Fragenkatalogs erhalten.

1. Nur das 4-Ständer-Hallenhaus steht unter Denkmalschutz.

2. Es handelt sich um ein Einzelbaudenkmal nach § 3 Abs. 2 NDSchG. Das komplette Gebäude, innen wie außen, steht unter Denkmalschutz. Die Anbauten, Stallungen und Scheune sind nicht denkmalgeschützt.

3. Tür- und/ oder Fensteröffnungen und -schließungen sind im Einzelfall möglich, und zuvor mit der Unteren Denkmalschutzbehörde der Stadt Bückeburg frühzeitig abzustimmen und zu genehmigen. Im Bereich der Gefachstruktur ist jedoch so etwas durchaus denkbar.

4. Unter Erhaltung der Groot Dör ist zurückversetzt eine Glastüranlage zulässig.

5. Wie beim vor-Ort-Termin erörtert, ist an der Ostseite ein Wintergarten im Bereich der Küche möglich.

6. Der Ausbau des Dachbodens sollte zugunsten einer Nutzungsintensivierung der Anbauten/Stalls zurückgestellt werden.

7. Vorgaben hat es bis Dato seitens der Unteren Denkmalschutzbehörde nicht gegeben.

8. Dieser Punkt ist mit Ihnen beim Gespräch vor-Ort-Termin erörtert worden.

Letztendlich können wir nun berichten, dass nicht alle Fragen mit einem "Nein" beantwortet wurden. Als positives Feedback geben wir gerne ein Zitat des Mitarbeiters des DMS an euch weiter:

"Wir können ja nicht zu Allem Nein sagen..."

Inwieweit in diesem Satz auch ein Stückchen Wahrheit steckt, wird sich ja noch herausstellen...

In diesem Sinne wünschen wir euch noch einen schönen Sonntag...

Kai + Peppi
Dietrich Maschmeyer
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 767
Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34

Re: Besichtigung mit der Denkmalschutzbehörde

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Na bitte,war doch gar nicht so schlimm.

Hoffentlich hat der Denkmalpfleger auch was zu den (u.a. steuerlichen) Vorteilen des Denkmalschutzes gesagt: 5 % Nachlass auf den Einheitswert, Sonderausgabenabzug für Restaurierung und für Erhaltungsmassnahmen. Und mehr. Sonst schaut Euch dies Thema noch mal im Forum an.
C di Pierro
Junior Member
Junior Member
Beiträge: 43
Registriert: Mo 3. Aug 2009, 10:56
Wohnort: Ostercappeln
Kontaktdaten:

Re: Besichtigung mit der Denkmalschutzbehörde

Beitrag von C di Pierro »

ktg hat geschrieben: 4. Unter Erhaltung der Groot Dör ist zurückversetzt eine Glastüranlage zulässig.
Das sieht sowieso besser aus. Wir haben das auch so gelöst. 9 qm Wohnfläche verloren, die dann eben nicht beheizt werden müssen und es ist nicht so wie bei jedem restaurierten Bauernhaus, dass vorne eine plane Glasfläche zu sehen ist. Bei uns kommt das Dielentor, danach Richtung Innenraum 3 m Freifläche und dann eine thermische Abtrennung in Dreifachverglasung (Dämmung ;D !) zum Innenraum. Das war der Vorschlag der unteren Denkmalschutzbehörde und wir sind froh, ihn realisiert zu haben.

C. di Pierro
Erkenne Dich selbst.
Antworten