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Will Sachsen Denkmalschutz abschaffen?

Verfasst: Mi 5. Mai 2010, 19:45
von Dietrich Maschmeyer
Aus der Liste arch.de übernehme ich folgenden Beitrag des Stadtforums Leipzig:

Betreff: Sachsen plant faktische Abschaffung des Denkmalschutzes
Datum: Wed, 5 May 2010 12:55:31 +0200 (CEST)
Von: StadtforumLeipzig@web.de

*Sachsens Regierung plant eine weitgehende Abschaffung des Denkmalschutzes*

Das zuständige Sächsische Staatsministerium des Innern [SMI] hat dafür ohne Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst [SMWK] einen Gesetzesentwurf zur Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes erarbeitet:

1. Das Landesamt für Archäologie (LfA) wäre künftig nur noch für Bodendenkmale zuständig, die "in der Regel aus vor- und frühgeschichtlicher Zeit stammen" (§ 2, Abs. 4). Damit würden mittelalterliche und neuzeitliche Befunde – mithin sämtliche Ortskerne Sachsens – nur noch in Ausnahmefällen als Kulturdenkmale entsprechend des Gesetzes anerkannt. Der undokumentierten Vernichtung würde kaum noch etwas entgegen stehen.

2. Die geplanten Veränderungen für das Landesamt für Denkmalpflege (LfD) sind vielgestaltiger und hätten umfangreiche Zerstörungen der sächsischen Denkmallandschaft zur Folge:

- In § 2, Abs. 1 werden Kulturdenkmale von "städtebaulicher Bedeutung" ersatzlos gestrichen (siehe dazu auch die Erläuterungen des SMI S. 4, vorletzter Absatz)

- In § 5 (derzeit § 4) werden erstmals "Kulturdenkmale von herausragender Bedeutung" von solchen von nicht so hoher Bedeutung unterschieden. Konkret bedeutet dies, dass die glücklicherweise nach der Wende aufgehobene und höchst unselige DDR-Klassifizierung von
Denkmalen unterschiedlicher Rangigkeit wieder eingeführt wird. Damit ist die sukzessive Zerstörung von angeblich weniger bedeutenden Denkmalen absehbar, zumal für diese nicht mehr das LfD sondern die oft nur unzureichend mit Fachleuten ausgestatteten Unteren Denkmalschutzbehörden allein zuständig sein sollen. Die Einvernehmensregelung soll zugunsten des "Benehmens" bei einem Großteil der Denkmale aufgehoben werden.

In § 12 wird die Genehmigungspflicht für die Wiederherstellung und die Instandsetzung "einfacher" Kulturdenkmale ersatzlos gestrichen; dies soll fortan lediglich noch für "herausragende Kulturdenkmale" gelten. Zudem soll die geforderte verbindliche Eintragung einschließlich der auf den Einzelfall zugeschnittenen gerichtsfesten fachlich-inhaltlichen Begründung "herausragender Kulturdenkmale in das Denkmalbuch [ ...] bis spätestens 6 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen“ (Artikel 3, S. 9). Angesichts der Personalausstattung des LfD ist dies kaum zu erfüllen. Vielmehr scheint es darum zu gehen, die Frist bewusst klein zu halten, um so wenig wie möglich Denkmale in das Denkmalbuch eintragen zu können.

Intern wird zudem davon gesprochen, dass entsprechend der Richtlinien des SMI maximal 10–20% der derzeit erfassten Denkmale in ein solches Buch aufzunehmen sind. Dies bedeutet, dass de facto der Schutz für 80–90% der zurzeit erfassten Denkmale aufgehoben wird und Landräte und Bürgermeister über den Erhalt von Denkmalen entscheiden. Angesichts der Erfahrungen seit August 2009 ("Überschreibung" bestimmter relativ junger Baudenkmale in die Obhut der Unteren Denkmalschutzbehörden) ist damit die Kulturlandschaft Sachsens aufs höchste bedroht.

- Die Zumutbarkeit für den Erhalt von Denkmalen wird soweit eingeschränkt, dass diese nur noch dann als gegeben anerkannt wird, wenn "die Kosten der Erhaltung und Bewirtschaftung dauerhaft nicht durch die Erträge oder den Gebrauchswert des Kulturdenkmals aufgewogen werden" (§ 8, Abs. 1). Damit entfällt die Zumutbarkeitsklausel für eine Vielzahl von Denkmalen, die bislang den Abbruch von Denkmalen verhindert, die nicht die gleiche Rendite wie Neubauten aufweisen.

- In § 10, Abs. 2 wird künftig verlangt, dass die Eigentümer vor der Eintragung in öffentliche Verzeichnisse "anzuhören" sind. Das erschwert den Verwaltungsaufwand außerordentlich und konterkariert das angebliche Ziel der Novellierung, diesen angesichts der demographischen Entwicklung zu verringern (Stichwort "Deregulierung").

- Mit § 21 werden künftig "Ensembles" von den Gemeinden (im Benehmen mit den Fachbehörden) unter Denkmalschutz gestellt. Diese dürften in der Regel nicht die Fachleute für derartige Aufgaben haben. Zudem entscheidet künftig ein nicht selten eher denkmalfeindlicher Bürgermeister über den Schutzstatus eines "Ensembles".

Alles in allem würde die geplante Gesetzesnovellierung der sächsischen Denkmallandschaft innerhalb weniger Jahre erhebliche Schäden zufügen. Nicht wieder gutzumachende Verluste sowohl an der oberirdischen als auch an der unter dem Boden liegenden Denkmalsubstanz werden künftig an der Tagesordnung sein. Als ein Ziel der Novellierung wird vorgegeben, den Schutz für die künftig als "herausragend" zu klassifizierenden Kulturdenkmale zu erhöhen. Im Gegensatz zu diesen Behauptungen wird für diese vergleichsweise kleine Anzahl an Denkmalen der Schutz im bisherigen Umfang weiterhin gelten. Für alle anderen Denkmale – angeblich 80–90% der erfassten Baudenkmale – wird der Schutz zu ganz erheblichen Teilen eingeschränkt. Damit verlieren gerade die Denkmale ihren Schutz durch das künftige Denkmalschutzgesetz, die ihn am dringendsten benötigen: Abrisspläne für die Meißner Albrechtsburg, die Annenkirche in Annaberg oder das Rathaus in Torgau dürften auch künftig kaum eingereicht werden.

Dieses Gesetzesvorhaben ist Teil einer seit Jahren betriebenen systematischen Aushöhlung des Denkmalschutzes durch die Sächsische Staatsregierung. Siehe dazu etwa:

http://www.stadtforum-leipzig.de/filead ... _AKTLD.pdf

--

Da müssen wir doch gegen protestieren, oder?

Re: Will Sachsen Denkmalschutz abschaffen?

Verfasst: Mi 5. Mai 2010, 21:54
von Stefan Haar
Wenn wir uns schon über Stratmann und seine langfristige Kahlschlagpolitik aufgeregt haben, müssen wir darauf Reaktion zeigen.
Wenn das Schule macht, können wir unsere Kulturlandschaft bald nur noch unterhalb der Grasnarbe bewundern :'( :o

Re: Will Sachsen Denkmalschutz abschaffen?

Verfasst: Do 6. Mai 2010, 12:47
von Frauke Streubel
ja, da müssen wir wohl was machen. gibt es jemanden - insbesondere aus Sachsen -, der sich da berufen fühlt?
viele Grüße
Frauke

Re: Will Sachsen Denkmalschutz abschaffen?

Verfasst: Mo 17. Mai 2010, 10:00
von Dietrich Maschmeyer
Hallo Herr Maschmeyer,

dieser Brief erreichte mich...

Besten Gruß von P.D
....und ich gebe das Ganze jetzt mal (anonymisiert) weiter. D.M.


Sächsische Staatskanzlei
z. Hd. Herrn Ministerpräsident Stanislaw Tillich

Wilhelm-Buck-Strasse 2

01097 Dresden 14. Mai 2010

Denkmalschutzgesetz und ländlicher Raum

Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Tillich,

heute erfuhr ich von Freunden in Sachsen, dass die sächsische Landesregierung plant,
das Denkmalschutzgesetz in Sachsen praktisch auf „null“ herunter zu novellieren. An-
gesichts der Schätze Sachsens ist dies in hohem Masse unverantwortlich. Zwar weiß ich,
dass überall das Geld fehlt und Sachsen schon ständig die Mittel für den Denkmalschutz
gekürzt hat, aber das sollte nicht dazu führen, dass man der Willkür und dem Wildwuchs
einfach Tür und Tor öffnet. Oder wollen Sie als Ministerpräsident als der „größte Kulturbanause“
Sachsens in die Geschichte eingehen?

Des weiteren erfuhr ich, dass in Ihren Ministerien der ländliche Raum mit dem Begriff
„ländlicher Verdünnungsraum“ bezeichnet wird. Die ist eine sehr negative Betrachtungs-
weise und für die dort noch lebenden Menschen schlicht und einfach entwürdigend. Offen-
bar ist man nun überall dabei, den letzten noch zu Wahlen gehenden Menschen unnötiger-
weise vor den Kopf zu stoßen.
Auch wenn es eine Tatsache ist, dass viele Menschen die ländlichen Räume zwangsläufig
verlassen müssen, sollte man sich nicht dazu hin reißen lassen, die ländlichen Räume so
zu diskriminieren. Hier sollten positive Begriffe her, wozu allerdings viel Phantasie gefragt
ist.

Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie über den Inhalt dieses Schreibens sehr kritisch nach-
denken würden.

Verbindlichen Dank für Ihre Mühe.

Mit freundlichen Grüßen
E. F. E

Re: Will Sachsen Denkmalschutz abschaffen?

Verfasst: Mo 17. Mai 2010, 21:18
von Dietrich Maschmeyer
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/p ... -vers.html


Von: "Enders, Carsten (SLT, BGR)" <Carsten.Enders@slt.sachsen.de>
Gesendet: 17.05.2010 12:22:55
An: StadtforumLeipzig@web.de
Betreff: Entwurf zur Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes übertrifft schlimmste Befürchtungen


Sehr geehrte Damen und Herren, mit der Bitte um Verbreitung

Carsten Enders


Pressemitteilung
Nr.: 150/2010
Datum: 17.05.10

Schwarz-Gelb versucht, Sachsens Denkmalpflege zu demontieren

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Gerstenberg: Entwurf zur Änderung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes übertrifft schlimmste Befürchtungen

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Dresden. "Die CDU/FDP-Regierung versucht, die Axt an die Wurzeln des sächsischen Denkmalschutzes zu legen", so Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer und kulturpolitischer Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag, zu den bekannt gewordenen Änderungsabsichten beim Sächsischen Denkmalschutzgesetz.

Das Stadtforum Leipzig hat der Öffentlichkeit den Arbeitsentwurf zur Novellierung des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes zugänglich gemacht.

Danach plant das Staatsministerium des Innern (SMI), die Anzahl der unter Schutz stehenden Bau- und Bodendenkmale einschneidend zu verringern.

Die nach 1990 bewusst aufgegebene Kategorisierung von Denkmalen würde wieder eingeführt. Das Landesamt für Denkmalpflege wäre zukünftig nur noch für Kulturdenkmale "von herausragender Bedeutung" zuständig. Für die "einfachen Denkmale", nach bekannt gewordenen Absichten des SMI ca. 80 bis 90 Prozent der landesweiten Denkmale, wären die unteren Denkmalschutzbehörden in den Landkreisen und kreisfreien Städten allein zuständig.

"Mit dieser Gesetzesnovelle würde Innenminister Markus Ulbig eine über hundertjährige Erfolgsgeschichte der Denkmalpflege in unserem Land beenden", kritisiert Gerstenberg. "Nachdem es dem ehemaligen Innenminister Albrecht Buttolo nicht gelungen ist, im Zuge der Verwaltungsreform das Landesamt für Denkmalpflege abzuschaffen, versucht sein Nachfolger es nun zu entmachten."

"Ich erwarte einen erheblich geringeren Schutz sächsischen Kulturgutes und die schrittweise Zerstörung von angeblichen 'Denkmalen 2.Klasse'", so der Abgeordnete. "Das ist absehbar, denn die unteren Denkmalschutzbehörden in Sachsen leiden unter einem Mangel an Fachpersonal und haben seit der Verwaltungsreform ohnehin Schwierigkeiten, ihre umfangreicher gewordenen Aufgaben zu erfüllen."

"Das Innenministerium lässt völlig außer Acht, dass der hochwertige Bestand an Kulturdenkmalen einen wichtigen Teil unserer Identität und des internationalen Rufes Sachsens ausmacht."

Die im Gesetzentwurf geforderte verbindliche und gerichtsfest fachlich-inhaltlich begründete Eintragung als "Kulturdenkmal herausragender Bedeutung" in ein sächsisches Denkmalbuch bis spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes ist angesichts einer Gesamtzahl von etwa 100.000 Denkmalen in Sachsen nicht erfüllbar. Aufgrund des Zeit- und Personalmangels im Landesamt für Denkmalpflege würde nur ein sehr kleiner Teil der sächsischen Denkmale diesen Schutz versprechenden Status erhalten.

Bodendenkmale mit gesetzlichem Schutzanspruch wären nach den derzeitigen Plänen des SMI nur noch Denkmale aus "vor- und frühgeschichtlicher Zeit". Alle anderen bisherigen mittelalterlichen und neuzeitlichen Bodendenkmale wären demnach nur noch in Ausnahmefällen als Kulturdenkmale entsprechend des Gesetzes anerkannt.

Ersatzlos gestrichen werden sollen Kulturdenkmale von "städtebaulicher Bedeutung".

"Wenn der vorliegende Entwurf in dieser Form umgesetzt wird, verlieren gerade die Denkmale ihren Schutz, die ihn aufgrund ihres geringen Bekanntheitsgrades, ihrer stadträumlichen Lage oder ihres nicht vordergründig sichtbaren Wertes am dringendsten benötigen: Einzeldenkmale städtischer Strukturen und dörfliche Einzeldenkmale wie Vierseithöfe oder Umgebindehäuser", befürchtet Gerstenberg.

Arbeitsentwurf des SMI (Stand 03/2010):
http://www.gruene-fraktion-sachsen.de/cd2f52b1.l

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Andreas Jahnel, Pressesprecher
Tel. 0351-493-4811, mobil 0174- 238 76 39, gruene-presse@slt.sachsen.de

Carsten Enders
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Parlamentarischer Berater
Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen und Verkehr

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard - von - Lindenau - Platz 1
01067 Dresden

Tel.: 0351/493 4839
Fax: 0351/493 4809

www.gruene-fraktion-sachsen.de

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Re: Will Sachsen Denkmalschutz abschaffen?

Verfasst: Di 18. Mai 2010, 19:54
von Dietrich Maschmeyer
weitergeleitet aus der Liste arch.de:

MDR aktuell | 17.05.2010
Thema: Denkmal oder Altlast?
http://www.mdr.de/mdr-aktuell/thema/7336486.html

In Sachsen wird es einem Entwurfpapier zufolge künftig weniger Denkmale geben. Demnach plant das Innenministerium, dass das Landesamt für Denkmalpflege nur noch für Denkmale "von herausragender Bedeutung" zuständig sein soll. Alle anderen sollen in die Verantwortung der unteren Denkmalschutz-Behörden in den Kreisen und kreisfreien Städten fallen - das sind etwa 80 Prozent des Bestandes.

Video: Alt und teuer: Häuser unter Denkmalschutz

Die Grünen sehen darin eine gezielte Entmachtung des Landesamtes für Denkmalpflege. Der Parlamentarische Gschäftsführer der Partei im Landtag, Karl-Heinz Gerstenberg, erwartet einen geringeren Schutz sächsischen Kulturgutes und die schrittweise Zerstörung von vermeintlichen Denkmalen zweiter Klasse. Dies sei absehbar, sagte Gerstenberg, da die unteren Denkmalschutzbehörden unter einem Mangel an Fachpersonal litten und seit der Verwaltungsreform ohnehin überlastet seien.
Ministerium will Bürokratie abbauen

Das sieht das Innenministerium anders. Sprecher Frank Wend verwies auf den Koalitionsvertrag von Schwarz-Gelb, in dem auch der Abbau von Bürokratie vereinbart wurde. Es gehe darum, ein modernes und bürgerfreundliches Gesetz zu machen, dass das Genehmigungsverfahren vereinfache und Erleichterung für die Eigentümer betroffener Häuser bringe, sagte Wend. Etwa 30 Prozent der Denkmale seien von herausragender Bedeutung und würden deshalb in Obhut des Landesamtes bleiben. Sachsen habe derzeit insgesamt 100 000 Denkmale.

Re: Will Sachsen Denkmalschutz abschaffen?

Verfasst: Mo 20. Sep 2010, 09:07
von Martin Hahn
Diese Einladung erhielt ich letzte Woche und denke sie könnte für einige interessant sein:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich lade Sie im Namen der GRÜNEN-Landtagsfraktion recht herzlich zur Podiumsdiskussion „Sachsens Denkmalschutz auf der Kippe?“ in Chemnitz ein.

Wann: Montag, 27. September 19.00 Uhr
Wo: Chemnitz, Weltecho, Annaberger Str. 24

Es diskutieren:
Dr. Karl-Heinz-Gerstenberg, Parlamentarischer Geschäftsführer der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sächsischen Landtag
Thomas Morgenstern, Untere Denkmalschutzbehörde Chemnitz
Frank Kotzerke, Stadtforum Chemnitz

Moderation:
Tom Lehmann, kulturpolitischer Sprecher, GRÜNE Stadtratsfraktion Chemnitz

Sachsen hat einen hochwertigen und umfangreichen Bestand an Kulturdenkmälern, die auch einen wichtigen Teil des internationalen Rufes ausmachen. Sowohl die Schar der ehrenamtlichen Denkmalschützer als auch die zahlreichen Besucher beim alljährlichen „Tag des offenen Denkmals“ zeugen von der Wertschätzung für das Original und der identitätsstiftenden Kraft der Denkmäler. Grundlage für deren Erhaltung ist das Denkmalschutzgesetz, das nach 1990 unter breiter Beteiligung von Fachwissenschaftlern in einem transparenten, öffentlichen Prozess erarbeitet wurde. Im Gegensatz dazu arbeitet das Innenministerium jetzt in einer Art Geheimverfahren unter den Schlagworten Bürgerfreundlichkeit, Verfahrensvereinfachung und Rechtssicherheit an einem Paradigmenwechsel im Denkmalschutz. Sollten die bisher bekannt gewordenen Änderungen, z.B. die Klassifizierung von Denkmälern, die Aufgabe des Substanzschutzes oder die Aushöhlung der Zumutbarkeitsregelung für Bauherren Realität werden, ist ein Großteil dieses kulturellen Erbes gefährdet. Wozu also eine Novellierung?
Wir wollen gemeinsam mit fachkundigen Denkmalpflegern lokalen Akteuren und interessierten Bürgerinnen und Bürgern dieser Frage nachgehen und u.a. über folgende Punkte diskutieren:
Was hat die derzeitige Gesetzgebung im sächsischen Denkmalschutz bewirkt und wo weist das aktuelle Denkmalschutzgesetz tatsächlich Defizite auf? Welche konkreten Änderungen des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes plant die Staatsregierung derzeit? Welche Auswirkungen hätten diese Änderungen in der Praxis? Welche inhaltlichen Positionen vertreten die sächsischen GRÜNEN hinsichtlich einer Fortschreibung der Denkmalgesetzgebung? Welche alternativen Ideen für eine Stärkung des Denkmalschutzes, für Bürgerfreundlichkeit, Rechtssicherheit und Verfahrensbeschleunigung gibt es in der Bürgerschaft und in Fachkreisen vor Ort?

Ausführliche Informationen unter: www.gruene-fraktion-sachsen.de/denkmalschutz
Eine Teilnahmebestätigung erleichtert uns die Planung der Veranstaltung.
Sie erreichen uns telefonisch unter 0351/563 55 03, per Fax unter 0351/ 563 55 04 oder per eMail: carsten.enders(at)slt.sachsen.de

Carsten Enders
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Parlamentarischer Berater
Stadtentwicklung, Bauen, Wohnen, Denkmalschutz und Verkehr

BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN
Fraktion im Sächsischen Landtag
Bernhard - von - Lindenau - Platz 1
01067 Dresden

Tel.: 0351/493 4839
Fax: 0351/493 4809

Re: Will Sachsen Denkmalschutz abschaffen?

Verfasst: Di 18. Jan 2011, 21:25
von Dietrich Maschmeyer
In der Liste arch-de meldet roman Grabolle heute:

Liebe Listler_innen,

der größe Sturm hat sich gelegt, aber einige Böhen sind noch zu befürchten:

Lausitzer Rundschau, 15.01.2011
http://www.lr-online.de/nachrichten/sac ... 47,3184872

Denkmalschutz-Streit beigelegt
Dresden Die heftig umstrittene, weitreichende Lockerung des Denkmalschutzes in Sachsen ist nach Informationen der RUNDSCHAU vom Tisch. In einem Schreiben von Innenminister Markus Ulbig (CDU) an die sächsischen Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP, das dieser Zeitung vorliegt, heißt es: „Es besteht kein Erfordernis für eine umfangreiche Novellierung des Denkmalschutzgesetzes.“

Leipziger Internet-Zeitung, 17.01.2011
Der Minister schreibt ans Stadtforum Leipzig: Sachsen braucht kein neues Denkmalschutzgesetz, aber ...
http://www.l-iz.de/Politik/Sachsen/2011 ... esetz.html

Siehe auch
Sächsischer Denkmalschutz vor dem Aus?
http://www.deutsches-architektur-forum. ... p?p=285557
v.a. den Beitrag #22 von DrZott, 15.01.2011, 11:30
mit dem Schreiben von Innenminister Markus Ulbig (CDU) an die sächsischen Bundestagsabgeordneten von CDU und FDP