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Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Do 3. Mär 2005, 13:46
von dirc
Hallo,
ich bin Besitzer eines Mühlenstumpfes an der Nordseeküste.
Ich bin dabei den Mühlenstumpf in eine Wohnmühle umzubauen und habe dabei den einen oder anderen Reibungspunkt mit der unteren Denkmalbehörde.
Bis jetzt ließ sich alles im Dialog und konstruktiv lösen.
Bei meinem Versuch im Erdgeschoß bestimmte Fenster und Türen einzbauen stoße ich jedoch auf Granit.
Vorweg muß ich erwähnen, dass die Mühle keine Funktion mehr hat. Alle technischen Einrichtungen waren schon vor dem Erwerb durch mich entfernt. Ich möchte nun das Erdgeschoß als Wohnraum nutzen und möchte anstelle einer zweiflügligen Tür zur Südseite (die von öffentlichem Grund nicht einsehbar ist) ein zweiflügelieges Sprossenfenster einbauen. Abmessung ca. 2m x 2m mit rundbogen oben. Sieht aus wie eine alte Dielentür eines bauernhauses nur eben kleiner. Die Tür die jetzt eingebaut ist, ist max. 15 Jahre alt. Es geht also nicht um die Erhaltung alter Substanz. Die Maueröffnung bleibt komplett erhalten und wird nicht verändert. Das Sprossenfenster habe ich so gewählt, das die Größe der Scheiben mit den Scheiben der Metallsprossenfenster, die an anderer Stelle eingestzt sind harmoniert.
Die Denkmalbehörde fordert nun an dieser Stelle eine Lösung, die Geschlossen oder überwiegend geschlossen ist (z.B. Raute von 40x40 cm.
Wer hat ähnliche Erfahrungen gemacht? Wer besitzt ein denkmalgeschütztes Gebäude, bei dem eine solche (Dielen-) Tür durch ein Sprossenfenster ersetzt werden durfte?
Ich freue mich über jeden Hinweis (idealerweise aus dem Bereich Niedersachsen). Zum Hinweis wie das ganze heute aussieht im Anhang ein Bild. Tür unten rechts im Bild
Gruß
Dirc

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Fr 4. Mär 2005, 16:55
von Dietmar Fröhlich
Hallo Dirc,
eine Zwischenfrage ist nötig: Wenn die jetzige Tür ein Sprossenfenster werden soll, wohin kommt bzw. wo befindet sich dann zukünftig die (neue) Eingangstür? Hat das Erdgeschoß bisher zwei Türen?
Wenn die Fensterlösung optisch mit allen übrigen Metallfenstern im Einklang steht - so wie beschrieben - dürfte es wohl Zustimmung geben.
Zum besseren Verständnis mal Zeichnungen (Skizzen) hier einstellen.
beste Grüße
Dietmar

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Fr 4. Mär 2005, 17:12
von dirc
Ja, Deine Vermutung ist Richtig, das Erdgeschoß hat nach Süden die breite Tür, die ein zweiflügeliges Sprossenfenster werden soll, das im Sommer als Terassentür/Fenster zu öffnen ist. Nach Norden gibt es noch eine schmale Tür von 1 m Breite. Für diese Haustür ergibt sich das gleiche Problem. Auch hier wollte ich eine Tür mit Fenster (bis etwa Mitte Tür) mit Sprossenaufteilung einbauen. Die Begründung der Denkmalbehörde für die Ablehnung ist die gleiche: Der "Denkmalwert" ist gefährdet, Mühlen und andere Gebäude aus dieser Zeit haben geschlossene Türen. Daher sind hier nur geschlossene oder überwiegend geschlossene Türen genehmigungsfähig (z.B. rautenförmiger Lichtausschnitt). Ich stelle noch einen Entwurf für das geplante Fenster und die Tür ins Forum. Eure Meinung interessiert mich.
MfG und schönes Wochenende
Dirk

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: So 6. Mär 2005, 02:58
von Ralf Femmer | KS Freiberg
Also ich frage mich ja wirklich, wo der denkmalpfelgerische Ansatz bei einer Mühle ist, die ihrer wesentlichen Eigenschaften beraubt ist? Eigentlich handelt es sich doch nur noch um ein (tschuldigung) extravagantes Wohnhaus. Mich würde doch mal brennend der Eintrag in die Denkmalliste einer Mühle ohne Technik und Kappe interessieren.
Aber Dietmar hat schon recht. Natürlich lässt sich das nur an der entsprechenden Gegebenheit festmachen.
Die Auffassung der Denkmalbehörde kann ich allerdings (und ich bezeichne mich als erzkonservativ in den Frage Denkmalpfelge und insbesondere Mühlen) überhaupt nicht nachvollziehen.
fg
Ralf Femmer

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: So 6. Mär 2005, 09:55
von Dietmar Fröhlich
@ Ralf
Die Mühlen insgesamt müssen alle geschützt werden, egal welchen Zustand sie haben. Überall ist ein rasantes Mühlensterben zu verzeichnen, weil diese Art der Technik heute, außer der touristischen, fast keine Zukunft mehr hat.
Wenn man die Zahl der ehemals vorhandenen mit den bis heute erhaltenen vergleicht, so kommt man vielleicht auf 10 %. Solche, die heute keine Mühlentechnik mehr enthalten, sind nochmals nur ein Bruchteil davon.
Deshalb ist man heute eher geneigt, die historischen Mühlenbaukörper unter Schutz zu stellen. Und Windmühlen (auch ohne Flügel) sind landschaftsprägend allemal.

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: So 6. Mär 2005, 12:14
von Ralf Femmer | KS Freiberg
@ Dietmar
Das seh ich grundsärtzlich ja auch genauso. Aber ich denke, daß man bei einer Mühle, die in einem solchem Zustand ist, einfach mal die Kirche im Dorf lassen sollte und dem Bauherrn die Möglichkeit zum Einbau von Sprossenfenstern (natürlich mit vernünftigen Profilen) geben sollte. Ich glaube nicht, das dadurch die Mühlenlandschaft in Deutschland nachhaltig gestört und das sowieso schon gestörte Gesamteerscheinungsbild damit verloren geht (wie auch, ist ja schon weg).
fg
Ralf

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 09:59
von dirc
Hallo,
wie angekündigt hier noch die Skizze des Fensters.
Die Ablehnung des Denkmalamtes liest sich wie folgt:
....Das Tor ist ein wichtiges Funktionselement des Baudenkmals, das mit den vorhandenen historischen Funktionsformen dem Beeinträchtigungsverbot gemäß §6 (2) NDschG unterliegt. Die Erneuerung des Holztores, welches imm er ohne Glasausschnitt war, in ein 24-teiliges Holzsprossenfenster bedeutet den Verlust der Denkmalaussage......
MfG
Dirk

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 11:06
von Stefan Haar
Zur Erinnerung und zum Verständnis der Denkweise in der Denkmalpflege - Eine Tür ist kein Fenster und sollte sinnigerweise auch eigenständig gestaltet sein.

Die Skizze des beantragten "Tür-Fensters" könnte man durch die Zahl der Glasscheiben auch als "kleinkariert" betiteln - sorry! Bitte nicht hauen!! ;)

Natürlich geht es der Denkmalpflege darum, die Tür als Tür erkennbar zu behalten. Da die Türflügel sicher nach Innen aufgehen, könnte ein machbarer Kompromiss eventuell darin bestehen, dass die vorhandenen Türflügel bleiben wo sie sind, aber in geöffnetem Zustand - und in eine Ebene knapp vor der jetzigen Tür wird eine unauffällige Glaskonstruktion (rahmenlos oder mit unauffälligem Stahlrahmen) mit einer Vertikalteilung gestellt.

Ziel wäre dabei, die Öffnung so darzustellen, als wäre die Tür geöffnet. Gleichzeitig bekommt man eine optimale Lichtausbeute für die neue Nutzung im Innenraum.

Eine quasi rahmenlose Lösung wäre eventuell mit dem neuen Fenstersystem "ID 2400" möglich. Nähere Informationen hierzu können sicher über info@durchblick.bs.de angefordert werden. Eine Internetseite gibt es hier offenbar noch nicht.

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 13:22
von Dietmar Fröhlich
Hallo Dirc,
ich würde auch vorschlagen, die alte, jetzige Tür zu belassen und gegf. umzudrehen, damit sie nach außen öffnet. (Anschlagänderung vorausgesetzt.) Und das besagte Fenster würde ich innen einbauen. Die Aufteilung stört mich weniger, wenn dies dem Charakter (Scheibengröße) der übrigen Fenster entspricht.
Wenn eine ganz neue Tür (zusätzlich zum Fenster) gefertigt werden muß, dann kann/soll sie den Charme einer einfachen Brettertür von außen haben, so wie es die Denkmalbehörde anstrebt.
Die Tür, die ich Euch vorschlage, sollte nach außen öffnend sein. Wenn Ihr mal nicht da seid oder nachts oder bei Unwetter, wird sie geschlossen. Das wäre gleichzeitig noch etwas Wärmeschutz zusätzlich.
Stefans´s Definition Fenster./.Tür ist sehr einleuchtend.

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 17:43
von dirc
Hallo,
Über die Tür vor der Tür habe ich auch nachgedacht. Im 2.OG habe ich die Tür zur Galerie genau so ausgeführt. Innen neues Sprossenfenster nach Vorgabe des Denmalschutzes in dunkel grün statt in weiß wie alle anderen Fenster und außen eine rustikale Klospentür aus Lärcheenholz.
Das Problem bei der unteren Tür ist, das sie im Mauerwerk zurückliegt und nach innen öffnet.
Außerdem müßte sie im Ausschnitt angeschlagen werden, da das Mauerwerk schräg ist und könnte deshalb nur um einen Winkel von 90´° geöffnet werden. Das würde dazu führen, das der Lichteinfall reduziert wird.
Gruß
Dirk

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 17:46
von dirc
Hier noch ein Close up der Tür nach Süden
Gruß
Dirk

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Mo 7. Mär 2005, 18:53
von Stefan Haar
Hmmm !?!? - hat so'n bisschen den Charme eines Garagentores ;) - nichts was ich aus der Entfernung für denkmalpflegerisch relevant halten würde.

Das mit dem Innenanschlag hatte ich mir schon gedacht. Irgendein Kompromiß wird in jedem Fall gefunden werden müssen.

Mein persönlicher Kompromiß wäre, eine Holztür fertigen zu lassen, die zur Mühle optisch paßt (ggfs. nach alten Fotos), die dann aber ausnahmsweise nach Außen öffnet und in der Laibung arretiert werden kann, damit einem die Türflügel nicht bei jedem Wind um die Ohren hauen. Den Rahmen würde ich in jedem Fall wieder mit Innenanschlag machen.

Auf diesen Rahmen kann dann auf der Innenseite eine möglichst rahmenlose Glastürkonstruktion aufgesetzt werden. Das erfordert natürlich eine gute Zusammenarbeit zwischen Tischler und Glaser, aber dieses Ergebnis wäre für meinen Geschmack optimal und sicher auch für die Denkmalpflege vertretbar.

Herzliche Grüße aus Wolfenbüttel

Stefan

Re:Denkmalschutz und Fenster

Verfasst: Di 8. Mär 2005, 18:38
von Ralf Femmer | KS Freiberg
Ich möchte den Vorschlag von Stefan an dieser Stelle unterstützen, schon weil dann auf die übersprosste Variante verzichtet werden kann.
@ Stefan
Vieleicht ahndelt es sich ja auch um eine ausgesprochen fortschrittliche Denkmalbehörde, die sofort versucht, Zeugnisse der Gegenwart für die Nachwelt zu erhalten? ;)
fg
Ralf Femmer