Anbei ein relativ neues Urteil zur Aktivlegitimation von Denkmaleigentümern. Wir verdanken den Hinweis darauf einem Denkmalbesitzer, der in einer ähnlichen Sache gegen einen Windpark in Nachbarschaft seines denkmalgeschützten Gartens geklagt hat.
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Anmerkung: Der Fall ist für den Kläger zwar dennoch negativ ausgegangen
http://www3.justiz.rlp.de/rechtspr/Disp ... 1DD98CD369}.
Der Grund war, dass das beanstandete Fahrsilo nicht als gravierender Beeinträchtigung gesehen wurde. Dieser Ausgang ist jedoch für die grundsätzliche Frage der Klagberechtigung ohne Bedeutung!!
Insbesondere die Begründung des BVG-Urteils geht einem runter wie Honig und dürfte ziemliche Folgen haben. Da man uns seit Jahren das Verbandsklagerecht verwehrt, ist das eine echte Alternative. Wir werden im HN und hier über die weitere Entwicklung berichten.
Denkmaleigentümer ggf. klageberechtigt gegen Nachbarschaft
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