Denkmalschutz im Grundbuch eintragen lassen?

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schletter
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Denkmalschutz im Grundbuch eintragen lassen?

Beitrag von schletter »

hallo zusammen,

bei einem beratungstermin mit einer potenziell baufinanzierenden bank ist aufgefallen, dass der denkmalschutz nicht ins grundbuch eingetragen ist, obwohl das haus von 1698 seit 2000 unter denkmalschutz steht und auch in den entsprechenden offiziellen listen auftaucht.

die frau von der bank - die allerdings das gespräch auch mit den worten begonnen hat: "ach ja, bei so alten häusern ist es eigentlich besser, sie zusammen schieben zu lassen" - meinte, wir sollten froh sein, dass das offenbar vergessen worden ist, denn das wäre beim wiederverkauf immer von nachteil. und bei den banken sei diese eintragung auch gar nicht gern gesehen.

nun sind wir beim thema "zusammen schieben" grundsätzlich etwas anderer meinung und denken auch jetzt noch nicht an den möglichen wiederverkauf. unsere frage zielt eher in richtung finanzamt: ist es evtl. nötig, dass eine solche eintragung stattfindet, damit man dann die steuerlichen vergünstigungen als denkmalbesitzer geltend machen kann?

und wenn schon das thema verkauf angerissen wurde: bei baufälligen häusern mag die frau ja recht haben, dass kaufinteressenten vor denkmalschutz zurückschrecken, weil ja allgemein viele vorurteile gegenüber denkmalpflegern kursieren. aber welche erfahrungswerte gibt es dazu bei neu instandgesetzten häusern, wo ja die auseinandersetzung mit der denkmalpflege weitesgehend abgeschlossen ist?

viele grüße

familie schletter
Dietrich Maschmeyer
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Re: Denkmalschutz im Grundbuch eintragen lassen?

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Denkmalschutz wird nirgends im Grundbuch eingetragen, sondern in der amtlichen Denkmalliste bzw. dem Denkmalverzeichnis. Mit den diversen Verzeichnissen (Baulasten-, Altlasten- und Denkmal-V.) wir die Lage allerdings leider nicht unbedingt übersichtlicher. Im Notarvertrag heisst es immer noch: "Der Notar hat der Grundbuch eingesehen". Mittlerweile landen dort nämlich nur noch die Eigentümer und die Schuldverhältnisse, aber nicht mehr die Dienstbarkeiten usw. Also müsste es eigentlich heissen. "Der Notar aht das Grundbuch und die soundso verzeichnisse eingesehen." Das müsste der dann allerdings auch tun: Mehrarbeit! Ein Buch für alles wäre letztlich für alle übersichtlicher, auch für eure Bank. Aber da werden wir wohl vergeblich drauf warten. Bestellt Eurer Bankberaterin, statt solchen Unsinn zu erzählen, solle sie sich mal schnell zu einer Fortbildung betreffs Grundstückslasten anmelden.
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schletter
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Re: Denkmalschutz im Grundbuch eintragen lassen?

Beitrag von schletter »

vielen dank für die schnelle klärung. ja, die frau hatte überhaupt keine ahnung, hat sich ja auch gleich mit dem ersten satz selbst disqualifiziert... da hätte man eigentlich schon aufstehen und gehen müssen, stattdessen haben wir da eineinhalb stunden sinnlos verplempert.
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