Erschließung für den Aussenbereich

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
Pferdebauer
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Erschließung für den Aussenbereich

Beitrag von Pferdebauer »

Hallo alle zusammen,
wir haben einen Pferdehof, diesen Bewirtschaften wir seid 10 Jahre, wir sind allerdings nicht Privilegiert, im Zuge unseres Bauvorhabens soll jetzt eine Anbindung der Kanalisation statt finden. Allerding sind sich Landratsamt und Gemeinde da nicht so einig. Das Landratsamt will unser Bauvorhaben genehmigen, wenn wir uns mit der Gemeinde zwecks einer Erschließung einigen, die Gemeinde wiederum möchte dies alles (Bauvorhaben und Erschließung) verhindern und legt uns ein Ei nach dem anderen ins Nest. Wer hat mit solchen Behörden Schnick Schnack schon einmal Erfahrung gemacht? ???
Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten. :)
Dietrich Maschmeyer
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Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34

Re: Erschließung für den Aussenbereich

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Erschlossen im Sinne des Baugesetzbuches sollte Euer Grundstück doch sein - oder müsst Ihr mit Notwegerecht über fremden Grund und Boden, um an eine öffentliche Strasse zu kommen ? Grundsätzliche Bedenken wegen der Bauordnung (Aussenbereich) kann es ja nicht geben, denn sonst hätte das Landratsamt ja anders reagiert. Anschluss an die Kanalisation - das kann teuer werden. Ob man dran muss, ist aber zumeist eine Frage der örtlichen Satzung. Was ist das denn für ein Bauvorhaben? Wie ist die derzeitige Abwasseranlage? Reicht sie für das Bauvorhaben nicht mehr aus, ist möglicherweise ohnehin bald nicht mehr zulässig?
Katinka
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Re: Erschließung für den Aussenbereich

Beitrag von Katinka »

Hallo Pferdebauer,
in welchem Bundesland seid ihr und um welche Art Bauvorhaben handelt es sich?
Ich kenne das Problem in ähnlicher Art. Wir haben im Außenbereich ein altes Gehöft für dessen Scheune wir eine Bauvoranfrage im Zuge der Kaufverhandlungen gestellt hatten. Das Ergebnis war: Gemeinde hat an sich nichts dagegen, jedoch die Wasserbehörde. Ansich ist es egal welche Stelle blockiert. Vielleicht wird es leichter eine Lösung zu finden, wenn der Kern des Problems bekannt ist. Bei uns liegt der Fall so, daß die Wasserbehörde den EU-Richtlinien gerecht werden will/muß und daher darauf drängt, daß wir den Anschluß legen, mit dem Ziel das die Gemeinde vielleicht zu einem späteren Zeitpunkt mögliche Anreiner an diesen Anschluß hängen kann gegen Kostenbeteiligung. Das ist uns jedoch viel zu teuer!!!!!!!
Die Alternative wäre die Gemeinde dazu zu bewegen (einen Antrag zu stellen). Diese jedoch ist nicht interessiert daran ohnehin schon knappe Gelder für solche Zwecke locker zu machen, schließlich können sich Politiker damit auch gar nicht beliebt machen, zumal die Refinanzierung kaum geboten sein wird.
Ist es jedoch ein Objekt mit Bestandsschutz sieht die Sache wieder anders aus. Dann sind die Behörden definitiv genötigt Kompromisse zu machen.

Viel Glück
Katinka
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