Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
Benutzeravatar
Marcel_74
Member
Member
Beiträge: 66
Registriert: Mo 30. Jun 2008, 23:29
Wohnort: Mittelhessen (Gemeinde Rabenau)

Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Marcel_74 »

Hallo,
nach Rücksprache beim Finanzamt erklärte man mir das ich die Kosten (bei mir 50€) für die Bescheinigung des Landesamtes für Denkmalpflege in Wiesbaden, bei der Steuererklärung nicht ansetzen könnte?!
Jetzt meine ich aber mal gelesen zu haben, dass man diese Kosten sehr wohl ansetzen kann...
In der Anlage FW habe ich die bestätigten (Landesamt für Denkmalpflege in Wiesbaden) Erhaltungsaufwände angegeben.
Leider gibt auch mein Steuerprogramm keine Hinweise dazu.
Kann mir hier vielleicht jemand helfen?
Viele Grüße,
Marcel
Benutzeravatar
Ulrike Nolte
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 869
Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
Wohnort: Lügde-Hummersen (Kreis Lippe)
Kontaktdaten:

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Ulrike Nolte »

Hallo Marcel,

... diese Frage müssen wir auch noch klären, morgen kann ich dazu mehr sagen.

Grüße
Ulrike
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Dietrich Maschmeyer
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 767
Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Die Auffassung des FA halte ich für alles andere als gefestigtes Recht.

Lasst Euch mal vom FA eine genaue Begründung geben, warum genau sie die Gebühren nicht anerkennen. Dann könnten wir fundierter argumentieren. Das Thema ist von sehr grosser Bedeutung, da mittlerweile einige Denkmalbehörden gebühren für diese Bescheinigungen fordern, die in der Grössenordnung von Baugenehmigungsgebühren liegen (also vor allem proportional zur bescheinigten Summe sind!) -was ich für eventuell sogar verfassungswidrig halte (siehe Kilometerpauschale).
Benutzeravatar
Marcel_74
Member
Member
Beiträge: 66
Registriert: Mo 30. Jun 2008, 23:29
Wohnort: Mittelhessen (Gemeinde Rabenau)

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Marcel_74 »

Hallo zusammen,

ich werde morgen nochmal beim Finanzamt anrufen und die gleiche Frage stellen...vielleicht habe ich ja diesmal jemand anderes an der Strippe.
Bei meinem ersten Anruf sagte man mir nur das ich die Kosten nicht ansetzen könnte, nachdem ich fragte ob ich diese einfach den Aufwendungen des letzten Jahres zuschlagen könnte, oder ob es eine andere Möglichkeit gibt.

@Dietrich:
Die Größenordnung von Baugenehmigungsgebühren kenne ich nicht, aber bei uns in Hessen gelten folgende Sätze für die Bescheinigungen:

Bescheinigter Betrag bis 2500€ = Gebühr 20€
Bescheinigter Betrag bis 5000€ = Gebühr 40€
Bescheinigter Betrag bis 25000€ = Gebühr 50€
Bescheinigter Betrag bis 50000€ = Gebühr 100€
Bescheinigter Betrag bis 250000€ = Gebühr 150€
Bescheinigter Betrag bis 500000€ = Gebühr 250€
Bescheinigter Betrag bis 1000000€ = Gebühr 500€
Bescheinigter Betrag über 1000000€ = Gebühr 750€

Warum man bei steigender Investitionssumme immer mehr zahlen muß leuchtet mir sowieso nicht ein...ich denke die Arbeit für den Bearbeiter der Sache ist immer die gleiche.

Viele Grüße,
Marcel
Benutzeravatar
Ulrike Nolte
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 869
Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
Wohnort: Lügde-Hummersen (Kreis Lippe)
Kontaktdaten:

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Ulrike Nolte »

Bei uns (NRW) belaufen sich die Gebühren für die Bescheinigung auf 1% der Investitionssumme. Auch ganz schön happig ...
Mal sehen was unser Steuerberater zu den Absetzungsmöglichkeiten sagt ...
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Rosewich
Member
Member
Beiträge: 61
Registriert: Mo 30. Jul 2007, 12:43
Wohnort: Hirschberg (Südost-Thüringen)

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Rosewich »

Guten Morgen!

Die Frage ist ganz berechtigt, denn hier gilt mal wieder: Es kommt drauf an.

Die Frage ist hier, ob ich 1. eine Wohnung selber nutze, oder 2. vermiete oder gewerblich nutze.

Zu 1.
Bei eigengenutzten Wohnungen habe ich ja keine Abschreibung, sondern nach §10f EStG gilt: „Der Steuerpflichtige kann Aufwendungen an einem eigenen Gebäude…“

Diese „Aufwendungen an einem Gebäude“ müssen durch die Denkmalbehörde Bescheinigt sein. Das Finanzamt nimmt schlicht und ergreifend die Zahl, die das Denkmalamt bescheinigt hat. Darinnen sind die Gebühren des Denkmalamtes normalerweise nicht enthalten. Diese Gebühren sind ja auch nicht „an einem Gebäude“ entstanden.
Diese Gebühren sind damit anders zu bewerten als etwa die Gebühren für eine Baugenehmigung. Die Baugenehmigung ist für die Nutzung des Gebäudes notwendig, somit sind die Kosten für die Baugenehmigung durchaus „Aufwendungen an einem Gebäude“.

Ich habe es aus diesen Gründen noch nicht versucht, die Gebühren in der Anlage FW anzugeben. Man könnte es natürlich versuchen. Es wäre auch denkbar, dass man der Denkmalbehörde den eigenen Gebührenbescheid (z.B. aus dem Vorjahr) vorlegt, um sich diese Kosten als „Aufwendungen an einem Gebäude“ bescheinigen zu lassen.
Wie gesagt, ich bin der Meinung, das geht nicht, aber wer es versuchen will…

Zu 2.
Bei Einkunftserzielungsabsicht, z.B. bei Vermietung, kann man die Herstellungskosten eines Gebäudes erhöht Abschreiben. Herstellungskosten sind die Gebühren definitiv nicht, da diese nicht für die Nutzung des Gebäudes notwendig sind. Ich würde die Gebühren direkt im Jahr des Entstehens als Werbungskosten ansetzen.
Bei eigenbetrieblicher Nutzung entsprechend direkt Aufwand.

Ich hoffe, ich konnte Helfen.

Was haben den die anderen Nachfragen ergeben?

Rosewich
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
Benutzeravatar
Ulrike Nolte
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 869
Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
Wohnort: Lügde-Hummersen (Kreis Lippe)
Kontaktdaten:

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Ulrike Nolte »

Moin zusammen
Rosewich hat geschrieben:Was haben den die anderen Nachfragen ergeben?
Die Rückfrage bei unserem Steuerberater hat ergeben, dass seiner Meinung nach diese Gebühren absetzbar wären, genau wie z.B. die Kosten für einen Architekten etc. Aber dann müsste das Denkmalamt diese Gebührenaufwendungen bei der nächstjährigen Bescheinigung berücksichtigen (bestätigen).

Meiner Meinung nach beißt sich das in den Schwanz. Wenn ich diese Kosten bei der nächsten Bescheinigung wieder bestätigen lasse, erhöhen sich ja automatisch die bestätigten Aufwendungen. Was bedeutet, dass der neue Gebührenbescheid eben um die Summe erhöht ausfallen wird.

Beispiel:
Investitionssumme 2008: 1.000 €
Gebühren 1%: 10 €

Investitionssumme 2009: 1.000 €
zzgl. Gebühren aus dem letzten Jahr: 10 €
bescheinigte Gesamtsumme für 2009: 1.010 €
Gebührenbescheid für 2009: 10,10 €

usw. ...

Das wäre nicht logisch.

Wir befragen noch unseren Denkmalpfleger, der ist aber momentan noch nicht am Platz.

Herzliche Grüße
Ulrike
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Rosewich
Member
Member
Beiträge: 61
Registriert: Mo 30. Jul 2007, 12:43
Wohnort: Hirschberg (Südost-Thüringen)

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Rosewich »

Ja, wenn das Denkmalamt die eigenen Kosten Bestätigt, wird das Finanzamt auch mitmachen. Denn normalerweise prüft das Finanzamt nicht noch mal die Zahlen, die das Denkmalamt angibt.
Natürlich zahlt man dann Gebühren auf die Gebühren, und was mit dem letzten Gebührenbescheid passiert, ist völlig unklar. Bei dem Zahlenbeispiel könnte man natürlich pragmatisch sein, und die 10,10 € einfach vergessen, wenn 2010 keine weiteren Kosten entstanden sind.
Ich bin ja schon gespannt, ob ein Denkmalamt das mitmacht?
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
Benutzeravatar
Ulrike Nolte
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 869
Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
Wohnort: Lügde-Hummersen (Kreis Lippe)
Kontaktdaten:

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Ulrike Nolte »

Mir ging eben noch was im Kopf herum:

Ich habe Aufwendungen um mein Denkmal in Schuss zu halten, diese Aufwendungen lasse ich mir durch das Denkmalamt bestätigen und bekomme dafür einen Gebührenbescheid. Also erhöhen sich die tatsächlichen Aufwendungen um diesen Betrag aus dem Bescheid.

Kann ich diese Summe nun nicht absetzen, verringert sich die tatsächlich absetzbare Summe um eben diesen Betrag aus dem Gebührenbescheid. Zumindest im ersten Jahr der Abschreibung.

Ein nicht unwichtiges Thema für alle Denkmalbesitzer. Und da der Denkmalschutz Ländersache und die Steuergesetzgebung Sache des Bundes ist ... Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.

Grüße
Ulrike
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Benutzeravatar
Ulrike Nolte
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 869
Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
Wohnort: Lügde-Hummersen (Kreis Lippe)
Kontaktdaten:

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Ulrike Nolte »

Hallo zusammen,

unser Denkmalpfleger sagt; Nein, er könne doch nicht die eigenen Gebühren nochmals im Rahmen der Aufwendungen bestätigen. Schon allein deshalb nicht, weil man ja damit Gebühren auf die Gebühren erheben müsste und das verwaltungstechnisch nicht Rechtens wäre.

Ich habe ein wenig gegoo** und finde zwar die, im Übrigen recht umfangreichen, Steuertipps der Länder für Denkmaleigentümer, in denen aber zu diesem Thema nirgends etwas erwähnt wird. Zumindest finde ich beim schnellen Querlesen nichts.

So weit, so gut. Bleibt nur noch eine direkte Anfrage ans zuständige Finanzamt. Nur leider sind die für uns Steuerzahler immer nur halbtags zu sprechen. Da muss ich also bis morgen warten. Auf dem Bescheid selbst ist kein Hinweis zu finden, lediglich die gesetzlichen Grundlagen für diesen Bescheid sind abgedruckt.

Ehrlich gesagt glaube ich eher daran, dass da ein (weiterer) weißer Fleck in der Steuergesetzgebung prangt. Auf diese Weise holt man sich ja einen Teil der gewährten Begünstigung wieder zurück. >:D

Grüße
Ulrike
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Rosewich
Member
Member
Beiträge: 61
Registriert: Mo 30. Jul 2007, 12:43
Wohnort: Hirschberg (Südost-Thüringen)

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Rosewich »

Das Finanzamt wird die Zahl vom Denkmalamt übernehmen, weiter nix.

Diese Gebühren entstehen ja nicht für das Gebäude, sondern damit man die Kosten steuerlich geltend machen kann. Damit sind es ja so was wie Steuerberatungskosten. Diese sind aber auch nicht absetzbar. (schon diejenigen für die Anlagen N oder V, nicht jedoch für den Mantelbogen oder die Anlage FW)

Das Steuergesetz gibt da meines Erachtens nicht mehr her. Eigentlich ist die Gebühr an sich unlogisch.
Ich werde in Zukunft auch für die Erstellung einer Rechnung zusätzlich Geld verlangen. Ich bin zwar zur Rechnungserstellung verpflichtet, aber warum soll ich das kostenlos machen?
Nein viel besser, ich stelle dem Denkmalamt eine Rechnung für meine Aufwendungen im Zuge der notwendigen Abstimmungen. Meine Zeit, der Architekt usw. da kommt doch einiges zusammen.

Nein, im Ernst, vergesst es einfach, das klappt nicht!
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
Rosewich
Member
Member
Beiträge: 61
Registriert: Mo 30. Jul 2007, 12:43
Wohnort: Hirschberg (Südost-Thüringen)

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Rosewich »

Nur nochmals zur Klarstellung, bei Vermietung würde ich die Gebühren schon ansetzen, aber halt nicht als erhöhte AfA, sondern als sonstige Werbungskosten.

Grüße Rosewich
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
Benutzeravatar
Ulrike Nolte
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 869
Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
Wohnort: Lügde-Hummersen (Kreis Lippe)
Kontaktdaten:

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Ulrike Nolte »

Rosewich hat geschrieben:Nein, im Ernst, vergesst es einfach, das klappt nicht!
Mit der Einstellung "das klappt eh nicht" wird keine Mahlzeit zum Geschmackserlebnis ...
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Benutzeravatar
Ulrike Nolte
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 869
Registriert: Sa 9. Dez 2006, 16:14
Wohnort: Lügde-Hummersen (Kreis Lippe)
Kontaktdaten:

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Ulrike Nolte »

Rosewich hat geschrieben:Damit sind es ja so was wie Steuerberatungskosten. Diese sind aber auch nicht absetzbar. (schon diejenigen für die Anlagen N oder V, nicht jedoch für den Mantelbogen oder die Anlage FW)
Mein Mann sagt mir eben, dass er die Steuerberatungskosten sehr wohl absetzt. Und zwar sowohl für die Umsatzsteuer, als auch für die Einkommenssteuer. Welche Bögen das nun sind, kann er mir allerdings nicht sagen.

Grüße
Ulrike
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
Rosewich
Member
Member
Beiträge: 61
Registriert: Mo 30. Jul 2007, 12:43
Wohnort: Hirschberg (Südost-Thüringen)

Re: Bescheinigung Landesamt für Denkmalpflege Hessen

Beitrag von Rosewich »

@Ulrike

Da muß man schon exakt sein. Dein Mann ist doch selbstständig oder? Dann geht das natürlich. Wenn er nun sein Büro in Eurem Haus hat, so kann er die Gebühren, über die wir reden natürlich auch (teilweise) ansetzen. Wenn Ihr vermietet, dann sind die Gebühren auch absetzbar.

Wir hatten aber über die eigengenutzte Wohnung geredet. Da geht das nicht.

Wenn ich mit etwas Geld verdienen will, kann ich alle Kosten absetzen.
Wenn ich etwas für mich nutze, kann ich keine Kosten absetzten. Das ist der Grundsatz, und eigentlich auch verständlich.

Das ich meine Aufwendungen für die in einem Denkmal gelegene eigengenutzte Wohnung nach §10f EStG absetzen kann ist dagegen völlig unlogisch. Durch diese Ausnahme ist aber auch nur genau das erfasst, was in de Ausnahme geregelt ist.

Ich lass mich gerne eines besseren belehren. Ich freue mich für jeden, der die Gebühren abgesetzt bekommt.
Mit der Einstellung "das klappt eh nicht" wird keine Mahlzeit zum Geschmackserlebnis ...
Richtig, aber man muß auch nicht versuchen, Cola in den Salat zu kippen, um es dann irgendwie noch geniesbar zu machen.

Einen schönen Abend
Rosewich
Beiträge im Forum sind allgemeine Betrachtungen und keinesfalls Beratungen. Bei rechlichen oder steuerlichen Fragen ist immer die Einzelberatung durch einen Fachmann erforderlich.
Antworten