Nachdem ich nun seit fast 10 Jahren Besitzer eines Denkmal Bauernhauses bin, war mein Umgang mit den Denkmalschutz Behörden geprägt von dem Motto "nur nicht auffallen". Dies resultiert aus meiner bisherigen Erfahrung, das Denkmalsschützer sich eher als "Reglementierer" als als Berater auf Augenhöhe empfinden. Dies ist übrigens wie der gesamte Beitrag MEINE Empfindung mit MEINM Denkmalsschützer und ich möchte nicht ausschließen, dass dies auch anders geht. Wie komme ich zu dieser Einschätzung? Bei dem Erwerb meines Hauses war dies auf Grund langen teilweisen Lehrstandes in einem sehr schlechten Zustand, und hatte weder einen Wasser- noch einen Abwasseranschluß - was die Bedingungen beschreibt unter denen die vormaligen Bewohner bis Ende der 90ger Jahre dort gewohnt haben. Seit dem haben wir, soweit es in unseren (finanziellen) Möglichkeiten lag, sukzessive den Zustand des Hauses verbessert, so dass der Verfall aufgehalten und eine stetige Verbesserung erreicht wurde. Im Rahmen der Erneuerung der Fenster, Türen und der Fassade haben wir natürlich alle erforderlichen Anträge gestellt, Dokumentationen vorgenommen und sonstige (nach Meinung des Denkmalsschützers) notwendige bürokratischen Hürden genommen. Leider haben wir dabei nie ein Angebot zur Beratung in irgendeiner Form (weder baulich noch sonst wie) bekommen, sondern lediglich Anweisungen erhalten, wie die Dinge zu gestalten sind (und zwar unabhängig von unseren finanziellen Möglichkeiten).
Nun haben wir ein Denkmalhaus gekauft, weil wir das Haus, so wie es ist erhalten wollen (nur um Missverständnissen vor zu beugen). Allerdings sollte es auch irgendwie möglich sein, ein bisschen Individualität zu erhalten und seinen Wohnraum nach eigenen Geschmack gestalten zu können. Nun bahnt sich aber neues Ungemach an und das ist der eigentliche Grund für diesen Beitrag. Nach meinen bisherigen Recherchen sind die Denkmalsschutzgesetze Ländersache. Unser Objekt steht in Brandenburg, wo es bis 2004 den Passus eines Einzeldenkmals gab. Dieser wurde in der Neufassung abgeschafft, so dass jetzt für alle Baudenkmäler gilt:
(1) Einer Erlaubnis bedarf, wer
...
2. ein Denkmal instand setzen, in seiner Substanz, seinem Erscheinungsbild
oder in sonstiger Weise verändern,
.....
Nach Auffassung unseres Denkmalsschützers begründet dies eine Erlaubnispflicht bei jeglichen Umbaumaßnahmen, auch im Inneren. So z.B. Beschaffenheit (inkl. Farbwahl) von neu zu schaffenden Fußböden (die alten sind auf Grund des langen Leerstandes nicht mehr vorhanden), die Sanierung unserer alten Innentüren (welche wir teilweise aus Nebengebäuden geborgen haben und aufwendig restauriert haben) sowie letztendlich auch die Gestaltung der Innenwände (hinsichtlich Farbwahl und Oberfläche - z.B. Tapeten). - (Das Aufstellen der Waschmaschine ist erlaubnisfrei

Wenn dies tatsächlich so ist, müsste dies quasi alle DenkmalhausbesitzerInnen treffen. Wie seht Ihr das? (ich weiß, dass ich eine rechtl. sichere Antwort nur von einem Anwalt bzw. wohl eher von einem Richter bekomme).
Damit die Frage nicht falsch verstanden wird, ich habe keine Bedenken, dass ich mir mit dem Denkmalsschützer einig werde, denn wir wollen natürlich einen "passenden" Boden einbringen und wie schon dargestellt geben wir uns viel Mühe noch vorhandene Innentüren zu erhalten, aber es ist ein Unterschied ob ich dies freiwillig mache oder betteln muss und mir gnädig genehmigt wird mit viel Geld und Zeitaufwand meine eigenen 4 Wände zu gestalten (ganz abgesehen von dem bürokratischen Aufwand).
Wenn dem tatsächlich so sein sollte, sind meine Tage als Denkmalhausbesitzer definitiv gezählt, denn ich bin grundsätzlich nicht gewillt mir diktieren zu lassen, wie ich meinen Innenraum gestalte (und wir reden NICHT davon, Wände ein zu reisen o.ä. was sich von selbst verbietet).
Freue mich auf Eure Meinungen,
Viele Grüße

ps. natürlich habe ich im Forum bereits recherchiert und bin auf sich teilweise wiedersprechende Ansichten gestossen, desshalb ein neuer Versuch einer Diskussion in dieser Sache.