Trinkwasser-Hausanschlüsse - zuviel bezahlte MwSt.
Verfasst: Sa 25. Apr 2009, 01:51
Hallo zusammen,
Nächtliche Grüße
Ulrike
Hier ist die Originalnachricht zu lesendas Bundesfinanzministerium verfügte im Jahr 2000, dass Arbeiten an einem Trinkwasseranschluss grundsätzlich mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu belegen sind. Diese Verordnung hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2008 (Az. V R 61/03) aufgehoben.
Danach dürfen Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur ermäßigt mit 7 Prozent besteuert werden.
Eigentümer, die seit August 2000 derartige Arbeiten durchführen ließen und dafür den vollen Mehrwertsteuersatz gezahlt haben, sollten sich umgehend an ihren Wasserversorgungsbetrieb wenden und die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern.
Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen im Zusammenhang mit Trinkwasser-Hausanschlüssen.
Das sind Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen.
Somit können nicht nur Beträge von den Stadtwerken, sondern auch von Handwerksunternehmen zurückgefordert werden.
Nächtliche Grüße
Ulrike