das Bundesfinanzministerium verfügte im Jahr 2000, dass Arbeiten an einem Trinkwasseranschluss grundsätzlich mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu belegen sind. Diese Verordnung hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2008 (Az. V R 61/03) aufgehoben.
Danach dürfen Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur ermäßigt mit 7 Prozent besteuert werden.
Eigentümer, die seit August 2000 derartige Arbeiten durchführen ließen und dafür den vollen Mehrwertsteuersatz gezahlt haben, sollten sich umgehend an ihren Wasserversorgungsbetrieb wenden und die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern.
Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen im Zusammenhang mit Trinkwasser-Hausanschlüssen.
Das sind Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen.
Somit können nicht nur Beträge von den Stadtwerken, sondern auch von Handwerksunternehmen zurückgefordert werden.
ich muß da leider einen kleinen Wermutstropfen in das Wasserglas träufeln.
Das Urteil ist zwar im Tenor richtig.
Mit Schreiben IV B 8 - S 7100/07/10024 des Bundesfinanzministeriums vom 7.04.09 an die Obersten Finanzbehörden der Länder wurde verfügt:
"1. Person des leistenden Unternehmers
Die Grundsätze der o. g. Rechtsprechung sind auf das Legen des Hausanschlusses durch das Wasserversorgungsunternehmen beschränkt. Das bedeutet, dass für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes die Hauswasseranschlussleistung und die Wasserbereitstellung durch ein und denselben Unternehmer erfolgen müssen."
D.h. also: Leistungen durch Handwerksbetriebe sind ausdrücklich ausgenommen, da diese kein Wasser liefern.
Uns bringt das Urteil so oder so keinen Vorteil. Unser Versorger verlegte damals den neuen Wasseranschluss auf eigene Kosten bis ins Haus. Einfach weil sie den alten Anschluss endlich "dicht" machen wollten. Da hing nur noch dieses Haus dran und er war wohl ziemlich veraltet.
Glück muss der Mensch haben
Grüße
Ulrike
"Wenn du wirklich etwas willst, werden alle Märchen wahr." (Theodor Herzl)
Mehr über meine wahr gewordenen Märchen ist hier nachzulesen
der örtliche Versorger, der damals den TW-Anschluss gemacht hat (natürlich durch Subunternehmer, aber Rechnung kam von ihm), hat uns zwischenzeitlich ohne Aufforderung (!) eine Gutschrift über die zu viel gezahlte MwSt. geschickt.
Manchmal kann es tatsächlich auch mal positiv laufen!