Trinkwasser-Hausanschlüsse - zuviel bezahlte MwSt.

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Ulrike Nolte
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Trinkwasser-Hausanschlüsse - zuviel bezahlte MwSt.

Beitrag von Ulrike Nolte »

Hallo zusammen,
das Bundesfinanzministerium verfügte im Jahr 2000, dass Arbeiten an einem Trinkwasseranschluss grundsätzlich mit dem vollen Mehrwertsteuersatz zu belegen sind. Diese Verordnung hat der Bundesfinanzhof mit seiner Entscheidung vom 8. Oktober 2008 (Az. V R 61/03) aufgehoben.
Danach dürfen Arbeiten an Trinkwasseranschlüssen nur ermäßigt mit 7 Prozent besteuert werden.

Eigentümer, die seit August 2000 derartige Arbeiten durchführen ließen und dafür den vollen Mehrwertsteuersatz gezahlt haben, sollten sich umgehend an ihren Wasserversorgungsbetrieb wenden und die zu viel gezahlte Mehrwertsteuer zurückfordern.

Die Rückerstattung betrifft alle Leistungen im Zusammenhang mit Trinkwasser-Hausanschlüssen.
Das sind Neuanschlüsse, Veränderungen, Reparaturen und Auswechselungen.

Somit können nicht nur Beträge von den Stadtwerken, sondern auch von Handwerksunternehmen zurückgefordert werden.
Hier ist die Originalnachricht zu lesen

Nächtliche Grüße
Ulrike
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Ludwig
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Re: Trinkwasser-Hausanschlüsse - zuviel bezahlte MwSt.

Beitrag von Ludwig »

Bingo, schon der zweite geldwerte Tipp hier (nach Erlass Grundsteuer)!

Dürfte rund 250 EUR wert sein - haben Anfang 2007 TW-Anschluss legen lassen.

Danke, Ulrike, Merci beaucoup ans Forum!

Werd mich so bald wie möglich an das Schreiben an den Versorger setzen - bin mal gespannt, was der sagt. Die sind so dösig hier....

Schöner Gruß

Ludwig
salinodg
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Re: Trinkwasser-Hausanschlüsse - zuviel bezahlte MwSt.

Beitrag von salinodg »

Moin zusammen,

ich muß da leider einen kleinen Wermutstropfen in das Wasserglas träufeln.
Das Urteil ist zwar im Tenor richtig.

Mit Schreiben IV B 8 - S 7100/07/10024 des Bundesfinanzministeriums vom 7.04.09 an die Obersten Finanzbehörden der Länder wurde verfügt:

"1. Person des leistenden Unternehmers
Die Grundsätze der o. g. Rechtsprechung sind auf das Legen des Hausanschlusses durch das Wasserversorgungsunternehmen beschränkt. Das bedeutet, dass für die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes die Hauswasseranschlussleistung und die Wasserbereitstellung durch ein und denselben Unternehmer erfolgen müssen."

D.h. also: Leistungen durch Handwerksbetriebe sind ausdrücklich ausgenommen, da diese kein Wasser liefern.

Setz jetzt erst mal das Kaffee.Wasser auf.

Bernd
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Ulrike Nolte
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Re: Trinkwasser-Hausanschlüsse - zuviel bezahlte MwSt.

Beitrag von Ulrike Nolte »

Nun ja, wieder eine Einschränkung mehr.

Uns bringt das Urteil so oder so keinen Vorteil. Unser Versorger verlegte damals den neuen Wasseranschluss auf eigene Kosten bis ins Haus. Einfach weil sie den alten Anschluss endlich "dicht" machen wollten. Da hing nur noch dieses Haus dran und er war wohl ziemlich veraltet.

Glück muss der Mensch haben 8)

Grüße
Ulrike
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Ludwig
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Re: Trinkwasser-Hausanschlüsse - zuviel bezahlte MwSt.

Beitrag von Ludwig »

Moin moin,

nur zur Info:

der örtliche Versorger, der damals den TW-Anschluss gemacht hat (natürlich durch Subunternehmer, aber Rechnung kam von ihm), hat uns zwischenzeitlich ohne Aufforderung (!) eine Gutschrift über die zu viel gezahlte MwSt. geschickt.

Manchmal kann es tatsächlich auch mal positiv laufen!

Ludwig
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