Förderung und Denkmalamt: viele sehr spezielle Fragen
Verfasst: So 5. Apr 2009, 03:21
Hallo Liebe Freunde des Fachwerks,
bevor ich ein Haus kaufe, möchte ich gerne Förderprogramme für den Umbau auf heutigen Standard beantragen.
Daher habe ich einige Fragen. Sie sind teils sehr spezifisch, aber jemand eine Antwort auf die eine oder andere haben sollte, würde ich mich freuen, wenn er sie mir mitteilen würde ;-)
Die Gemeinde nimmt am ELR-Programm (Entwicklung ländlicher Raum) teil. Laut Regelwerk kann man ELR-Förderung mit anderen Programmen kombinieren, wenn es für ein „Stark gefährdetes Kulturdenkmal erforderlich ist?“
Fragen:
• Wann ist ein Kulturdenkmal stark gefährdet? Wann ist es erforderlich?
• Im ELR-Programm werden auch die Kosten für Grunderwerb gefördert. Kann mir jemand sagen, wie hoch? Wenn ich ein Haus für 100.000 Euro kaufe, was wird gefördert, ein Teil der 100.000, Notarskosten, oder Grunderwerbssteuer?
• Auf welche Weise erfasse ich diese Kosten im Förderantrag?
• Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit der Kombination von Fördergeldern aus verschiedenen Töpfen?
• Wenn ich die Fördergelder bewilligt bekomme, wie schnell muss ich sie in Anspruch nehmen? Könnte ich beispielsweise die Fenster erst 2 Jahre später wechseln, wenn die dringlicheren Reparaturen abgeschlossen sind?
• Wie sieht es mit dem Denkmalamt aus: wenn ich es genehmigt bekommen habe, dass ich die hässlichen 70er Jahre Fenster auf Sprossenfenster umzurüsten, ich aber aus unvorhersehbarem Geldmangel die intakten 70er Jahre Fenster doch drinlassen muss, kann ich dann Probleme bekommen, weil ich die beantragte und genehmigte Maßnahme nicht umgesetzt habe?
• Wie genau funktioniert die Zweckbindung? Wenn ich beispielsweise 10.000Euro für das Bad, und 10.000 für die Fenster im Voranschlag eingereicht habe, mich die Fenster aber später 12.000 Euro kosten, das Bad aber nur 8.000, kann ich trotzdem die vollen Beträge Fördern lassen?
• Wenn je Wohneinheit mit Min. 3 Zimmern und 70 m² Wohnfläche gefördert wird, wie berechnen sich die 70m²: Zählt der Flur, der zur Wohnung gehört aber in’s Treppenhaus übergeht mit zur Wohnfläche? (Ich habe 2 Stockwerke, die für jeweils eine Generation genutzt werden sollen)
• Gibt es so etwas wie eine Abnahme meiner Baumaßnahmen nach Fertigstellung durch das Denkmalamt, oder das Bauamt?
• Wenn Reparaturen anfallen, die nicht in meinem Antrag aufgeführt waren (z.B. Schornsteinfeger stellt fest, dass Schornstein saniert werden muss) kann ich die fördern lassen?
•
Vielen Dank schon mal für eure Beiträge.
Mit bestem Gruß
Peter
bevor ich ein Haus kaufe, möchte ich gerne Förderprogramme für den Umbau auf heutigen Standard beantragen.
Daher habe ich einige Fragen. Sie sind teils sehr spezifisch, aber jemand eine Antwort auf die eine oder andere haben sollte, würde ich mich freuen, wenn er sie mir mitteilen würde ;-)
Die Gemeinde nimmt am ELR-Programm (Entwicklung ländlicher Raum) teil. Laut Regelwerk kann man ELR-Förderung mit anderen Programmen kombinieren, wenn es für ein „Stark gefährdetes Kulturdenkmal erforderlich ist?“
Fragen:
• Wann ist ein Kulturdenkmal stark gefährdet? Wann ist es erforderlich?
• Im ELR-Programm werden auch die Kosten für Grunderwerb gefördert. Kann mir jemand sagen, wie hoch? Wenn ich ein Haus für 100.000 Euro kaufe, was wird gefördert, ein Teil der 100.000, Notarskosten, oder Grunderwerbssteuer?
• Auf welche Weise erfasse ich diese Kosten im Förderantrag?
• Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit der Kombination von Fördergeldern aus verschiedenen Töpfen?
• Wenn ich die Fördergelder bewilligt bekomme, wie schnell muss ich sie in Anspruch nehmen? Könnte ich beispielsweise die Fenster erst 2 Jahre später wechseln, wenn die dringlicheren Reparaturen abgeschlossen sind?
• Wie sieht es mit dem Denkmalamt aus: wenn ich es genehmigt bekommen habe, dass ich die hässlichen 70er Jahre Fenster auf Sprossenfenster umzurüsten, ich aber aus unvorhersehbarem Geldmangel die intakten 70er Jahre Fenster doch drinlassen muss, kann ich dann Probleme bekommen, weil ich die beantragte und genehmigte Maßnahme nicht umgesetzt habe?
• Wie genau funktioniert die Zweckbindung? Wenn ich beispielsweise 10.000Euro für das Bad, und 10.000 für die Fenster im Voranschlag eingereicht habe, mich die Fenster aber später 12.000 Euro kosten, das Bad aber nur 8.000, kann ich trotzdem die vollen Beträge Fördern lassen?
• Wenn je Wohneinheit mit Min. 3 Zimmern und 70 m² Wohnfläche gefördert wird, wie berechnen sich die 70m²: Zählt der Flur, der zur Wohnung gehört aber in’s Treppenhaus übergeht mit zur Wohnfläche? (Ich habe 2 Stockwerke, die für jeweils eine Generation genutzt werden sollen)
• Gibt es so etwas wie eine Abnahme meiner Baumaßnahmen nach Fertigstellung durch das Denkmalamt, oder das Bauamt?
• Wenn Reparaturen anfallen, die nicht in meinem Antrag aufgeführt waren (z.B. Schornsteinfeger stellt fest, dass Schornstein saniert werden muss) kann ich die fördern lassen?
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Vielen Dank schon mal für eure Beiträge.
Mit bestem Gruß
Peter