Förderung und Denkmalamt: viele sehr spezielle Fragen

Kommunen, Bauamt, Denkmalschutz, Finanzamt
Peter Stark
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Förderung und Denkmalamt: viele sehr spezielle Fragen

Beitrag von Peter Stark »

Hallo Liebe Freunde des Fachwerks,

bevor ich ein Haus kaufe, möchte ich gerne Förderprogramme für den Umbau auf heutigen Standard beantragen.
Daher habe ich einige Fragen. Sie sind teils sehr spezifisch, aber jemand eine Antwort auf die eine oder andere haben sollte, würde ich mich freuen, wenn er sie mir mitteilen würde ;-)

Die Gemeinde nimmt am ELR-Programm (Entwicklung ländlicher Raum) teil. Laut Regelwerk kann man ELR-Förderung mit anderen Programmen kombinieren, wenn es für ein „Stark gefährdetes Kulturdenkmal erforderlich ist?“

Fragen:
• Wann ist ein Kulturdenkmal stark gefährdet? Wann ist es erforderlich?
• Im ELR-Programm werden auch die Kosten für Grunderwerb gefördert. Kann mir jemand sagen, wie hoch? Wenn ich ein Haus für 100.000 Euro kaufe, was wird gefördert, ein Teil der 100.000, Notarskosten, oder Grunderwerbssteuer?
• Auf welche Weise erfasse ich diese Kosten im Förderantrag?
• Hat vielleicht schon jemand Erfahrung mit der Kombination von Fördergeldern aus verschiedenen Töpfen?
• Wenn ich die Fördergelder bewilligt bekomme, wie schnell muss ich sie in Anspruch nehmen? Könnte ich beispielsweise die Fenster erst 2 Jahre später wechseln, wenn die dringlicheren Reparaturen abgeschlossen sind?
• Wie sieht es mit dem Denkmalamt aus: wenn ich es genehmigt bekommen habe, dass ich die hässlichen 70er Jahre Fenster auf Sprossenfenster umzurüsten, ich aber aus unvorhersehbarem Geldmangel die intakten 70er Jahre Fenster doch drinlassen muss, kann ich dann Probleme bekommen, weil ich die beantragte und genehmigte Maßnahme nicht umgesetzt habe?
• Wie genau funktioniert die Zweckbindung? Wenn ich beispielsweise 10.000Euro für das Bad, und 10.000 für die Fenster im Voranschlag eingereicht habe, mich die Fenster aber später 12.000 Euro kosten, das Bad aber nur 8.000, kann ich trotzdem die vollen Beträge Fördern lassen?
• Wenn je Wohneinheit mit Min. 3 Zimmern und 70 m² Wohnfläche gefördert wird, wie berechnen sich die 70m²: Zählt der Flur, der zur Wohnung gehört aber in’s Treppenhaus übergeht mit zur Wohnfläche? (Ich habe 2 Stockwerke, die für jeweils eine Generation genutzt werden sollen)
• Gibt es so etwas wie eine Abnahme meiner Baumaßnahmen nach Fertigstellung durch das Denkmalamt, oder das Bauamt?
• Wenn Reparaturen anfallen, die nicht in meinem Antrag aufgeführt waren (z.B. Schornsteinfeger stellt fest, dass Schornstein saniert werden muss) kann ich die fördern lassen?

Vielen Dank schon mal für eure Beiträge.

Mit bestem Gruß

Peter
Dietrich Maschmeyer
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Registriert: Mo 17. Feb 2003, 17:34

Re: Förderung und Denkmalamt: viele sehr spezielle Fragen

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Da Denkmalschutz etc. Landesaufgaben und die Regelungen daher innerhalb Deutschlands unterschiedlich sind sind, ist es für eine präzise Antwort erforderlich, das Bundesland zu kennen.

Ob ein Kumulationsverbot besteht, geht aus den Richtlinien hervor. In der Regel ist es bei ELER-Projekten zumindest teilweise gegeben! Ein solches Verbot gilt aber immer nur für zuwendungen aus öffentlichen Kassen. Zuwendungen privater Stiftungen etc. werden davon nicht erfasst. (Auf Detailproblem, die es da dennoch gibt, möchte ich hinweisen, aber das hier nicht diskutieren). Gut ist die ausdrückliche Ausnahme vom kumulationsverbot für stark gefährdete Kulturdenkmale. Ob das Objekt unter diese Kategorie fällt, entscheidet die Denkmalschutzbehörde.

ELER-Mittel sind Strukturfördermittel, nicht a priori Denkmalmittel. Daher kann auch bei einem besonders guten Projekt der Erwerb bezuschusst werden. Ich würde mir da als Privatmann keine allzu grossen Hoffnungen machen: In der Praxis dürfte der Erwerb wohl im wesentlichen bei kommunale Projekten gefördert werden.

Für die Massnahmen gibt es Zuwendungsbescheide, die in der Regel bestimmen, dass die damit finanzierten Aufwendungen im laufenden Haushaltsjahr abzurechnen sind. In Ausnahmefällen mag es möglich sein, auch Zuwendungsbescheide für Folgejahre zu bekommen. In der Regel ist es - auch angesichts der Verwaltungspraxis - erforderlich, jährlich einen erneuten Antrag zu stellen. Vorherige Bewilligungen gelten aber als Präjudiz, so dass es beim zweiten und dritten meist einfacher ist.

Was eine denkmalrechtliche Genehmigung betrifft: Meist ist sie mit einem ablaufdatum versehen. Falls nicht, ist si unbegrenzt bis auf Widerruf gültig. Man kann sich also durchaus ein Massnahmenpaket genehmigen lassen, das man dann über Jahre nach und nach abarbeiten kann. Wegen der steuerlichen Absetzungen ist es allerdings sinnvoll, Bauabschnitte zu bilden, die dann zügig fertiggestellt und geprüft werden können: Erst danach gibt es Steuervergünstigungen!

Abnahme der Massnahmen: Bei Baugenehmigung durch Bauamt und ggf. Denkmalbehörde, bei reinen denkmalrechtlichen Genehmigungen ausschliesslich durch Denkmalbehörde (und da vor allem wegen o.g. Steuervergünstigungen).

Bei den anderen Fragen handelt es sich m.E. um fallweise Abstimmungsfragen. Bei engem Kontakt mit dem jeweiligen Fördergeber sollte es da keine Unklarheiten geben.
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