Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

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Martin Kemner
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Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von Martin Kemner »

An die
Industrie- und Handelskammer Kassel
Kurfürstenstr. 9

34117 Kassel



Sehr geehrter Herr Straka,

auf das mit Ihnen am 10.03. geführte Telefongespräch nehme ich hiermit Bezug. Es ging um das Verhalten des Herrn Kiefer.

Inzwischen habe ich gegen Herrn Kiefer Strafanzeige erstattet. Die Anzeige habe ich der Justizministerin des Landes Nordrhein-Westfalen Frau Müller-Piepenkötter zugeschickt. Die Ministerin wird die Anzeige an eine Strafverfolgungsbehörde weiterreichen.

Da ein großes Interesse besteht ist die Strafanzeige ins Internet gestellt worden:

http://www.igbauernhaus.de (Foren, Umgang mit Behörden, Abriß einer angeblich baufälligen Scheune durch die Stadt Bünde)

Sie können die Anzeige ausdrucken lassen. Nach Kenntnis wollen Sie mir bitte mitteilen, ob und inwieweit von der Industrie- und Handelskammer Maßnahmen ergriffen wurden.

gez. Martin Friedrich Ernst Kemner


An die
Industrie- und Handelskammer Kassel
Kurfürstenstr. 9

34117 Kassel





Sehr geehrter Herr Dr. Lohmeier,

Sie sind Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Kassel.

Herr Straka hat Kenntnis über Vorgänge im Zusammenhang mit dem von der Industrie- und Handelskammer Kassel öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen Kiefer.

(Bestellungsurkunde 265)

Nach Kenntnis der Vorgänge wollen Sie mir bitte Nachricht geben, ob von Ihrer Seite aus Maßnahmen gegen Herrn Kiefer ergriffen wurden.


gez. Martin Friedrich Ernst Kemner

Strafanzeige



Hiermit erstatte ich Strafanzeige gegen den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Herrn Helmut Kiefer
Brandenburger Str. 32
37235 Hessisch Lichtenau

wegen Verdachts des Meineids und aller sonst noch in Betracht kommenden Delikte.

Der Sachverständige Kiefer hat nach meiner Rechtsauffassung einen Meineid geschworen und sich aufgrund schwerwiegender weiterer strafrechtlicher Verstöße wie Betrug und Beihilfe in erheblichem Umfang strafbar gemacht.

Der Sachverständige Kiefer hat einen Meineid geschworen, weil er unter anderem Tatsachen behauptet hat, die nicht stimmen.

Der Sachverständige Kiefer hat sich nach meiner Ansicht des Betrugs schuldig gemacht, weil er durch Vorspiegelung falscher und durch Entstellung und Unterdrückung wahrer Tatsachen der Stadt Bünde einen rechtswidrigen Vermögensvorteil verschaffen wollte.

Herrn Kiefer war klar, dass er mein Vermögen dadurch beschädigt.



Es handelt sich um einen besonders schweren Fall von Betrug da es um einen Vermögensverlust großen Ausmaßes geht.

Der Sachverständige Kiefer hat sich der Beihilfe strafbar gemacht, weil er vorsätzlich einem anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat Hilfe geleistet hat.

Bei meiner Anzeige beziehe ich mich auf das Sachverständigengutachten von November 2006 und das Ergänzungsgutachten von Juli 2007.

Ich beziehe mich ferner auf die Vereidigung des Herrn Kiefer am 17.11.1986 vor der Industrie- und Handelskammer Kassel.

Aus einzelnen Aussagen des Herrn Kiefer in seinen Gutachten kann ich die strafrechtlichen Verstöße nachweisen.

Aus dem Sachverständigengutachten:

Blatt 4 des Gutachtens

1. Bei dem Hauptgebäude handelt es sich um ein 4-Ständer Fachwerkhaus- Baujahr 1778 sowie um einen Anbau an den Wohnteil des Gebäudes im Jahre 1910 und einen in 1953 errichteten Stallanbau auf der Süd-/Westseite des Gebäudes.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch!

Der Anbau an den Wohnteil des Gebäudes stammt nicht aus dem Jahre 1910, sondern aus dem Jahre 1858 (die Jahreszahl ist im Fachwerk eingraviert).

Der Stallanbau ist nicht im Jahre 1953, sondern vor 1861 errichtet worden.

(Der Gutachter hätte das erkennen können, wenn er sich den Stallanbau angesehen hätte).


Blatt 12 des Gutachtens

2. Wie bereits ausgeführt ist das noch vorhandene Restmaterial, das beim Scheunenabbruch angefallen ist, bei einem Wiederaufbau der Scheune so gut wie nicht mehr zu verwerten.

Diese Tatsachbehauptung ist falsch!

Kiefer rauschte mit seinem Porsche vor, steigt aus, machte mit seinem Fotoapparat ein Bild und stellt die angeführte Behauptung auf.

So geht das nicht!

Bei einem Gebäude, das auf die Weise zerstört wurde, wie meine Scheune, liegt zu Oberst auf dem Haufen die zerstörten Dachpfannen, die alles abdecken. Unter den zerstörten Dachpfannen liegt der zerstörte Dachstuhl. Erst wenn die zerstörten Dachpfannen und der zerstörte Dachstuhl beseitigt sind, kann eine Aussage getroffen werden, ob und wie viel von dem Material für den Wiederaufbau zu verwerten ist.


Blatt 13 des Gutachtens

3. Somit kann nur eine vordergründige Ensemblewirkung der alten Hofanlage hergestellt werden.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch!

Es gibt eine Fülle von Beispielen, die beweisen, wie z. B. das Knochenhaueramtshaus in Hildesheim, die Frauenkirche in Dresden oder die zahlreichen wiedererstellten Fachwerkbauten in den Museen, dass die Behauptung des Sachverständigen in seinem Gutachten falsch ist.


Blatt 16 des Gutachtens

4. Der Zustand der Hofanlage in baulich technischer und wirtschaftsfunktionaler Hinsicht vor Abbruch der Scheune kann nicht wieder hergestellt werden.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch!

Die Behauptung, die der Gutachter hier aufgestellt hat, ist sehr einfach zu widerlegen, dafür gibt es eine Fülle von Fachwerkgebäuden von denen ich viele kenne, die zerstört waren und die in der ursprünglichen Art und Weise wieder errichtet wurden.

Dafür gibt es auch Handwerker, Spezialisten für Fachwerkbau, die die alten handwerklichen Techniken beherrschen und den Zustand einer zerstörten Hofanlage in baulich technischer und wirtschaftsfunktionaler Hinsicht eines Fachwerkgebäudes wieder herstellen können und oft genug wieder hergestellt haben.

Bei mehreren solcher Baumaßnahmen war ich während der gesamten Bauzeit zugegen.


5. Bei der Wiederherstellung des Scheunengebäudes wird auf jeden Fall eine Wertsteigerung hinsichtlich der Nutzung und der Funktion des neuen Gebäudes erzielt. Da bei dem abgebrochenen Altbau erheblicher Investitionsstau an Reparaturen und gravierende bauliche Mängel vorhanden waren.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch!

Wenn der Gutachter behauptet, dass auf jeden Fall eine Wertsteigerung hinsichtlich der Nutzung und der Funktion des neuen Gebäudes nach Wiederherstellung erreicht wird, so kann er diese Aussage nicht treffen, weil er gar nicht die vorgesehene Nutzung und Funktion des wiederhergestellten Gebäudes kennt.

Wenn der Gutachter dann noch bei dem abgebrochenen Altbau von erheblichem Investitionsstau an Reparaturen und gravierende bauliche Mängel spricht, dann verschlägt es einem die Sprache.

Der Gutachter hatte für die Dauer von einem Jahr die Prozessunterlagen.

Er wusste also, dass die Scheue vor der Zerstörung restauriert worden war.

Er wusste, dass für die neuerliche Restaurierung ca. 100.000 DM aufgewandt worden waren.

Er wusste auch, dass die Restaurierung mit 30.000 DM an öffentlichen Mitteln im Rahmen der Dorferneuerung vom Amt für Agrarordnung bezuschusst worden war.

Er wusste auch, dass die Bezuschussung nicht voll ausgeschöpft wurde, weil für die völlige Restaurierung der ganze Betrag von 30.000 DM nicht benötigt wurde.

Der Gutachter wusste auch, dass bevor öffentliche Mittel gegeben werden, ein Gebäude von Architekten eingehend besichtigt wird.

Auch wusste der Gutachter, dass nach Fertigstellung, d. h. Restauration eine Abnahme der getätigten Baumaßnahmen durch dieselben Architekten erfolgt sein muss.

Schließlich hat der Gutachter aus den Prozessunterlagen erfahren, dass beim Oberverwaltungsgericht in Münster aufgrund einer über fünfstündigen Zeugenvernehmung festgestellt wurde, dass die Scheune restauriert war und sich in einem einwandfreien Zustand befand.

Alles das übergeht der Gutachter geflissentlich, absichtlich. Stattdessen bezieht er sich bei seinen Feststellungen und Beurteilungen auf Bilder von denen er genau weiß, dass sie nicht unmittelbar vor dem Abbruch gemacht wurden.

Die Lichtbilder auf die sich der Gutachter bezieht, wurden ihm in meiner Gegenwart von dem Anwalt der Stadt Bünde Schmidt am 03.04.2006 übergeben. Ich habe dem Gutachter bei der Übergabe der Bilder daraufhin gewiesen, dass die Bilder nicht zu dem Zeitpunkt unmittelbar vor der Zerstörung meiner Scheune, sondern zu einem völlig anderen Zeitpunkt als die Scheune noch nicht im Inneren restauriert war, gemacht wurden. Der Gutachter konnte auch anhand der auf den Bildern angegebenen Daten den Sachverhalt erkennen. Die Bilder tragen die Daten: März 1987, 14.03.1996, 03.01.1998. Trotz des angeführten Sachverhalts trägt der Gutachter ganz bewusst vorsätzlich falsch vor und argumentiert ausschließlich ganz bewusst mit falschen Beweismitteln.

Eine strafrechtliche Bewertung ist nicht meine Aufgabe.

Aus dem Ergänzungsgutachten:

Seite 2

6. Meine Ausführungen über den Zustand der Hofanlage beziehen sich auf die bei den Ortsbesichtigungen am 03.04.2006 und 21.09.2006 vorgefundenen Gebäudesubstanz. Aufgrund der hier gewonnenen Erkenntnisse kann man sehr wohl darauf schließen, dass bereits in 1998 ein erheblicher Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarf vorgelegen hat.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch!

In der Sachverständigenordnung heißt es: Die fachlichen Beurteilungen sind sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.

Ein mehrere hundert Jahre altes Fachwerkhaus, dass über mehrere Jahre nicht mehr bewohnt wurde, in dem mehrfach eingebrochen und Vandalismus betrieben wurde und in das vor allem durch undichte Stellen im Dach immer wieder Regenwasser eingedrungen war. Den ursprünglichen Zustand eines solchen Hauses kann man nach acht Jahren nicht mehr beurteilen.

Ein gewissenhafter Gutachter versucht das auch erst gar nicht.

Der Gutachter Kiefer hat sich bei seiner Aussage weit von den Vorgaben der Sachverständigenordnung entfernt. Was er hier treibt und in vielen anderen Aussagen auch, ist Scharlatanerie – noch sehr milde ausgedrückt!


Seite 7

7. Wie aus der Gerichtsakte beigefügten Lichtbildmappe aus 1998 (Tierschutzsache) ersichtlich ist, war die abgebrochene Scheue mit erheblichen Schäden und erhöhtem Sanierungsbedarf behaftet.

Ein Satz, drei Tatsachenbehauptungen, die falsch sind:

a) Die Lichtbildmappe war nicht der Gerichtsakte beigefügt.
b) Die Lichtbildmappe stammte nicht aus dem Jahre 1998.
c) Die abgebrochene Scheune war zum Zeitpunkt des Abbruchs nicht mit erheblichen Schäden und erhöhtem Sanierungsbedarf behaftet.

Der Sachverständige ist vereidigt worden. Von einem vereidigten Sachverständigen darf man erwarten, dass er in der Abwägung seiner Worte Gewissenhaft und peinlich genau verfährt.

8. Mangels einer genauen Dokumentation des Bauzustandes von 1998 sowie wiederverwendbarer Materialien widerspreche ich vehement, dass der Aufbau einer Replik möglich ist.

Der Sachverständige Kiefer hat einen Meineid geschworen!

Schon bei den elementarsten Erkenntnissen im Fachwerkbau trägt der Sachverständige einmal mehr vorsätzlich falsch vor.

Die Tatsachbehauptung, dass der Aufbau einer Replik nicht möglich ist, ist falsch und aufgrund der falschen Tatsachenbehauptung hat der Sachverständige Kiefer ohne Zweifel und mit 100 %iger Sicherheit einen Meineid geschworen!

Anhand der Fundamente lässt sich genau die Größe der zerstörten Scheune bestimmen. Die Stärke des Holzes, die Größe der Gefache und alle Fragen, die zu einer Dokumentation des Bauzustandes notwendig sind, lassen sich anhand des Abbruchmaterials detailgenau rekonstruieren.

Ein Nachbau kann dann mit neuem Material und alten Techniken erfolgen (handgesägt, gebeilt usw.). Auch Materialreste aus dem Abbruch lassen sich mit entsprechendem Aufwand einarbeiten. So könnten z. B. die sehr stabilen Kopfbänder nicht zerstört sein. Beim Bau der Frauenkirche wurde z. B. so verfahren. Eine Replik ist in dieser Art und Weise problemlos anzufertigen.

Ich selber bin oft genug bei der Errichtung solcher Bauten während der gesamten Bauzeit zugegen gewesen. In allen Musen stehen Fachwerkhäuser als Beispiel und Beweise dafür, dass der Sachverständige Kiefer bereits die einfachsten Fragen vorsätzlich falsch beantwortet.

Mit aller Deutlichkeit sei darauf hingewiesen, dass auch hier Kiefer einen Meineid geschworen hat!

9. Die Klägerseite geht bei ihrer Forderung einer Replik von einem mangelfreien Neubau der in Herstellungsart und Ausführung dem historischen Vorbild gleicht aus. Dies kann jedoch nicht Ansatz für eine neutrale Beurteilung sein.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch!

Richtig ist: Dies kann sehr wohl Ansatz für eine neutrale Beurteilung sein.

10. Hinsichtlich der Beurteilung in welchem Bauzustand sich die Scheune in 1998 vor Abbruch befand, verweise ich auf die Bilddokumentation der Gerichtsakten, die mir zur Beurteilung des Bauzustandes der Scheune vor dem Abbruch zur Verfügung stand.

Die Verfahren durch alle Instanzen der Verwaltungsgerichte und das Verfahren vor dem Oberlandesgericht in Hamm bezüglich meiner zerstörten Scheune haben viele Jahre in Anspruch genommen. In zahlreichen Verhandlungen mit Zeugenvernehmungen wurde zum Zustand der Scheune vor der Zerstörung umfangreich vorgetragen, ermittelt und ausgeurteilt.

Der Gutachter Kiefer umgeht alle aus den Gerichtsakten ersichtlichen Sachverhalte.

Der Gutachter Kiefer bringt zum ersten Mal eine völlig neue Version ins Spiel, in dem er bei der Scheune von erheblichen Schäden und Sanierungsbedarf von erheblichem Investitionsstau an Reparaturen und gravierende bauliche Mängel, die vorhanden gewesen sein sollen, spricht.

Er täuscht den Leser, wenn er von einer Bilddokumentation der Gerichtsakten spricht. Die Bilder wurden ihm am Gericht vorbei zugeschanzt.

Warum hat die Stadt Bünde die Bilder nicht schon in all den Jahren den Verwaltungsgerichten und dem Oberlandesgericht in Hamm vorgelegt?

Warum hat der Gutachter Kiefer nicht reagiert, nachdem ich ihm darauf hingewiesen habe, dass die Bilder zu einem völlig anderen Zeitpunkt und zwar vor der Restaurierung gemacht wurden?

Warum hat der Gutachter Kiefer nicht unverzüglich reagiert, als er die Daten auf den Bildern sah, die belegen, wann sie gemacht wurden.

Warum weist der Gutachter Kiefer auf die Bilder hin, als einziges Beweismittel zum Zustand der Scheune unmittelbar vor der Zerstörung?

Warum handelt der Gutachter Kiefer vorsätzlich rechtswidrig?

Die Antwort auf alle Fragen ist einfach. Die Stadt Bünde hat den Gerichten die Bilder nicht vorgelegt, weil sonst der Schwindel und Betrug aufgeflogen wäre.

Die Stadt Bünde hat dem Gutachter Kiefer die Bilder vorgelegt, weil sie in dem Gutachter Kiefer einen Mann gefunden hatte, der bereit war die Pflichten des öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen: unabhängige, weisungsfreie, gewissenhafte und unparteiische Aufgabenerfüllung als vereidigter Sachverständiger vorsätzlich rechtswidrig zu übergehen und außer Acht zu lassen.

Auch in dieser Vorgehensweise des Gutachters kann ich unmissverständlich eine betrügerische Handlungsweise erkennen.

Welche Gegenleistung die Stadt Bünde erbringen musste, ist Spekulation.

11. Eigentlich erübrigt ich bei der Betrachtung dieser Bilder eine weitere Kommentierung, insbesondere im Hinblick darauf, dass diese die einzige Dokumentation des Bauzustandes direkt vor dem Abbruch waren, die für die Ermittlung des Gebäudewertes herangezogen werden konnten.

Diese Tatsachenbehauptung ist falsch!

Richtig ist, es war nicht die einzige Dokumentation des Bauzustandes direkt vor dem Abbruch.

Wie hoch muss der Anreiz sein, wenn ein vereidigter Sachverständiger in dieser massiven Art und Weise vorsätzlich falsch und rechtswidrig vorträgt?


Seite 8

12. Ich habe zu diesem Beweispunkt keine Verkehrswertermittlung erstellt, sondern lediglich verbal festgestellt, dass nach den Grundsätzen für Wertermittlungen sogar bei denkmalgeschützten Objekten nur die Bewertungskriterien, die im gewöhnlichen Geschäftsverkehr gelten, anzuwenden.

Es handelt sich hier um einen Betrugsfall!

Wie eine Verkehrswertermittlung erstellt wird, ist mir bekannt. Welche Bewertungskriterien gelten und anzuwenden sind, ist mir auch bekannt.

Einem Sachverständigen, hier dem Sachverständigen Kiefer, sind in der Sachverständigenordnung Vorgaben gegeben nach denen er sich bei seiner Verkehrswertermittlung zu richten hat.

Unter § 8 (3) heißt es: die tatsächlichen Grundlagen seiner fachlichen Beurteilungen sind sorgfältig zu ermitteln und die Ergebnisse nachvollziehbar zu begründen.

Bei der Verkehrswertermittlung bezüglich meiner zerstörten Scheune beruft sich der Gutachter ausschließlich auf die Bilder, die ihm zur Verfügung standen, obwohl er wusste, dass die Bilder für den fraglichen Zeitpunkt nicht beweiskräftig waren.

Bei der Verkehrswertermittlung bzgl. meines Haupthauses bezieht sich der Gutachter ausschließlich auf seine hellseherischen Fähigkeiten. Er will beurteilen können, in welchem Zustand sich das Haupthaus acht Jahre zuvor befand. Aus den Gerichtsakten war dem Gutachter bekannt, dass der desolate Zustand des Haupthauses erst innerhalb der fraglichen acht Jahre eingetreten war und nicht zum Zeitpunkt den der Gutachter angibt. Der Gutachter übergeht den Sachverhalt wohlwissentlich.

Der Gutachter Kiefer geht bei seinen Wertermittlungen ganz bewusst und vorsätzlich von falschen Bewertungskriterien aus!

So können folgerichtig die Ergebnisse seiner Ermittlungen nur und ausschließlich falsch sein. Das alles war beabsichtigt!

Kiefers Wertermittlungen sind ein Sammelsurium an Zahlen aufgrund von Schätzungen, von denen nicht annähernd nachvollziehbar ist, wie sie zustande gekommen sind.

Es werden Wertminderungen in horrender Höhe durchgeführt wegen Baumängel und Schäden oder Wertminderung in sehr großer Höhe wegen Alters.

Der abgebrochenen Scheune gibt Kiefer, obwohl sie mit 100.000 DM neu restauriert wurde eine Restnutzungsdauer von 5 Jahren. Den Sachwert zum Zeitpunkt vor der Zerstörung setzt Kiefer für das Gebäude mit 5.680,30 Euro fest.

Dem Haupthaus zum Zeitpunkt 26.11.98 mit 750.000 Euro brandschutzversichert, dass erwähnt Kiefer nicht, obwohl er dazu die Unterlagen hat, billigt er eine Restnutzungsdauer von 13 Jahren und einen Sachwert von 38.000 Euro zu.

Abenteuerliche Zahlenspiele, unbegründete Schätzungen, undurchsichtige Berechnungen, ein nicht nachvollziehbares Durcheinander – es widert mich an zu so einem unqualifizierten Unsinn Stellung nehmen zu müssen.

Aufgrund der mir vorliegenden Unterlagen kann ich nur zu dem Ergebnis kommen, dass Kiefer ein Betrüger ist.

13. Daraus folgernd habe ich das Eintreten einer Wertminderung im Zusammenhang mit dem Ersatzbau des abgebrochenen Scheunengebäudes verneint.

Insoweit kann ich bei einem Ersatzbau der Scheune auf keinen Fall eine Wertminderung für die gesamte Hofanlage erkennen.

Ohne Ausnahme trägt der Gutachter mit konstanter Hartnäckigkeit weiter vorsätzlich falsch vor!

Hierzu bedarf es keiner gutachterlichen Tätigkeit.

Die Tatsache, dass zwischen einer Replik und dem Original eine große Wertdifferenz liegt, steht außerhalb jeder Diskussion.

Die gesamte Hofanlage ist in ihrer Ursprünglichkeit nicht mehr erhalten, wenn die zerstörte Scheune durch eine Replik ersetzt wird, ist für die gesamte Hofanlage eine Wertminderung entstanden!

Kiefer versucht ein weiteres Mal mehr mich zu betrügen.

Seite 9

14. Im vorliegenden Fall ist die Angabe des genauen Stichtages an dem die Wertermittlung durchgeführt wurde, nur von untergeordneter formaler Bedeutung.

Bei der Art und Weise, wie der Gutachter Kiefer eine Wertermittlung durchführt, ist es völlig egal, wo auch immer und zu welchem Zeitpunkt auch immer er das treibt, was er eine „Wertermittlung“ nennt.

15. Diese Verkehrswertermittlung wurde derart durchgeführt, indem der Sachwert des Scheunengebäudes zum Stichtage des Abbruchs 1998 wie auch zum Schätztag August 2006 ermittelt wurde.

Was der vereidigte Sachverständige Kiefer unter „Ermittlung“ versteht hat er in einer eindrucksvollen Art und Weise demonstriert.

Wenn es nicht so traurig wäre, es wäre eine einzige Lachnummer.


Seite 12

16. Als Grundlage für meine Beurteilung der noch vorhandenen Hofanlage kann ich mich nur auf meine bei den Ortsbesichtigungen am 04.04. und 21.09.2006 gewonnenen Erkenntnisse stützen. Diese Erkenntnisse für Dritte nachvollziehbar zu machen ist mir durch meine Fotodokumentation möglich, wie sie im Gutachten auch dargestellt ist. Dass es sich dabei nur um einzelne Bereiche handelt, die aber für den Gesamteindruck repräsentativ sind, versteht sich von selbst.

Dieser Eindruck wird durch den Antragsteller selbst bzw. seiner Rechtsanwälte untermauert (siehe hierzu Schriftsatz vom 31.03.2006/Blatt 406 – 426)

Aus diesem Schriftsatz trage ich wörtlich vor:

Durch den Abriss der Scheune wurde dem Kläger die Grundlage für den von ihm aufgebauten und noch weiter geplanten Pferdezuchtbetrieb entzogen. Wie bereits mehrfach dargelegt, wurde dadurch der Betrieb des Klägers quasi stillgelegt, zumal durch das Veterinäramt aus Anlass des Abrisses der Scheune noch die Pferde abgeholt worden waren.

Den dem Kläger entstandene Betriebsschaden werden wir noch gesondert geltend machen.

Da die Beklagte sich von Anbeginn an weigerte, dem Kläger einen angemessenen Schadenersatzbetrag zur Verfügung zu stellen, wurde der Kläger in der Folgezeit völlig mittellos. Das hatte zur Folge, dass er finanziell nicht mehr in der Lage war, auch nur die allernotwendigsten Arbeiten zur Erhaltung des Fachwerkensembles durchführen zu lassen.

Es dürfte gerichtsbekannt sein, dass an alter Bausubstanz laufend Instandhaltungsmaßnahmen erforderlich sind und dass sich dann, wenn diese Maßnahmen unterbleiben, der Schaden laufend vergrößert bis hin zum Verfall des Gebäudes. Das wird im Endergebnis dazu führen, dass bei jahrelangem Unterlassen jeglicher Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustandes nur unter einem immensen Kostenaufwand möglich ist.

Die Beklagte wurde im Laufe der Jahre mehrfach darauf hingewiesen, dass sich der Gebäudeschaden am Wohnhaus des Klägers laufend vergrößert, weil der Kläger mittellos geworden und damit nicht mehr in der Lage ist, dem Verfall des Gebäudes entgegenzuwirken.

So haben bereits die damaligen Prozessbevollmächtigten des Klägers mit Schreiben vom 16.04.2003 an die Beklagte ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der dem Kläger entstandene Schaden ständig vergrößert, da dem Kläger nicht die notwendigen Mittel, zum Beispiel zur Unterhaltung des Haupthauses, zur Verfügung stünden.

Beweis: Schreiben Rechtsanwalt XXXXX vom 16.04.2003

Anfang 2005 hat Herr Rechtsanwalt XXXXX die Beklagte über deren Prozessbevollmächtigte erneut darauf hingewiesen, dass der Kläger die notwendigen Erhaltungs- und Ergänzungsmaßnahmen an seinem Bauerhaus nicht vornehmen kann, dass er der verweigerten Schadenersatzbeträge nicht in der Lage ist, den Gewerbebetrieb wieder aufzunehmen und dass sich als Folge der Vorenthaltung der notwendigen Mittel durch die Beklagte der Schaden laufend und in erheblichem Maße vergrößert.

Beweis: Schreiben Rechtsanwalt XXXXX vom 05.04.2005

Mit weiterem Schreiben vom 13.06.2005 hat Herr Rechtsanwalt XXXXX dieses Mal an die Bürgermeisterin der Beklagten persönlich gerichtet, erneut darauf hingewiesen, dass sich der Schaden an den Jahrhunderte alten Gebäude laufend vergrößert, dass das Objekt zwischenzeitlich unbewohnbar geworden ist. Die einzelnen aufgetretenen Schäden, Undichtigkeit des Dachs, Lehmdecken, die heruntergefallen, Gefache, die herausgefallen sind, Einbrüche und Vandalismus am Objekt usw. wurden dabei beispielhaft aufgelistet.

Beweis: Schreiben Rechtsanwalt XXXXX vom 13.05.2008

Auf alle diese Hinweise hat die Beklagte in keiner Weise reagiert, insbesondere keine Zahlungen geleistet.

Der Kläger hat jetzt die Zimmerei XXXXX beauftragt, das Wohnhaus zu begutachten und die Kosten zu schätzen, die aufgrund der Vernachlässigung des Hauses in den letzten Jahren entstanden und zur Sanierung erforderlich sind.

Der Geschäftsführer, Herr XXXXX, hat festgestellt, dass das Haus vernachlässigt ist, dass seit langem Reparaturen fällig, und um weitere Schäden zu vermeiden, eine Sanierung ratsam ist. Er hat weiter festgestellt, dass das Haus zurzeit nicht bewohnbar und ohne Nutzung und Beheizung langfristig dem Verfall preisgegeben ist.


Die Ausführungen gehen in den Prozessunterlagen noch weiter.

Aus den bei den Unterlagen vorhandenen Schriftsätzen der Anwälte erfuhr Kiefer weitere Details über den ständigen Verfall der Hofanlage nach 1998.

Trotz dieser Kenntnisse weist der Gutachter ausschließlich auf seine Ortsbesichtigungen vom 04.04. und 21.09.2006 hin und auf seine hellseherischen Fähigkeiten.

Er behauptet, dass aufgrund der am 04.04. und 21.09.2006 gewonnenen Erkenntnisse er, Kiefer, nach acht Jahren sehr wohl darauf schließen kann, dass bereits in 1998 ein erheblicher Sanierungs- bzw. Modernisierungsbedarf vorgelegen hat.

Er, Kiefer, behauptet, dass er sich bei seiner Beurteilung nur auf seine beiden Ortsbesichtigungen stützen könne.

Die Erkenntnisse aus den Gerichtsakten verschweigt Kiefer wohlweislich!

Aufgrund dieses Sachverhalts komme ich einmal mehr zu dem Ergebnis, dass Kiefer ein Betrüger ist.


Als ich das erste Mal das Gutachten von Kiefer gelesen habe, habe ich gedacht, ich habe es mit einem Geistesgestörten zu tun.

Auf dem zweiten Blick ist mir klar geworden, mit wie viel krimineller Energie dieser Mann arbeitet.

Sein Gutachten ist nicht das Papier wert, auf dem es geschrieben steht.



Ich bitte um Aufnahme der Ermittlungen.

Ich bitte mir das Aktenzeichen des Ermittlungsverfahrens mitzuteilen.

Für eine Vernehmung stehe ich zur Verfügung.

Auf die Übersendung einer Einstellungsnachricht verzichte ich nicht.


Diese Strafanzeige ist nach meiner Rechtsauffassung auch und vor allem unter dem Gesichtspunkt des § 129 StGB zu sehen!


gez. Martin Ernst Friedrich Kemner
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Re: Abriß einer angeblich baufälligen Scheune d. die Stadt Bünde

Beitrag von Bauherr »

Hallo
Ähm..... jetzt wollte ich antworten, finde aber garkeine Frage?
Gruß Jürgen
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