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Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: So 22. Feb 2009, 17:56
von Marcel_74
Hallo,
ich bin momentan dabei den Grundsteuererlaß für mein Einzeldenkmal (selbst genutzt, nicht vermietet) zu beantragen.
Mit der Anleitung zum Grundsteuererlaß die hier auf der Seite zur Verfügung gestellt wird, bin ich sehr gut klar gekommen und möchte mich recht herzlich dafür bedanken.
Zu einigen Kostenpositionen habe ich allerdings noch Fragen und hoffe das man mir helfen kann:

Abschreibungen:
Bei der Steuererklärung kann ich ja die Kosten für den Kauf des Denkmals bei selbst genutztem Wohnraum "nicht" geltend machen und entsprechend abschreiben.
In der Anleitung zum Grundsteuererlaß wird aber nicht zwischen "selbst genutztem Wohnraum" oder "Vermietung" unterschieden.
Heißt das jetzt das ich den Gebäudewert bei "selbst genutztem Wohnraum" bei dem Grundsteuererlaß entsprechend ansetzen kann?

Erhaltungsaufwand/Reparaturen:
Bei mir sind letztes Jahr folgende Kosten in dieser Position angefallen:
1) Fachwerksanierung hofseitig (neue Grundschwelle, Ersatz eines Riegels und eines Ständers etc.) (Kosten > 410€)
2) Entfernung eines viel zu großen neuzeitigen Fensters und Ersatz durch ein neues historisches Sprossenfenster aus Eiche (dreiflügelig) (Kosten > 410€)
3) Baumaterial (Lehmsteine, Lehmmörtel, Trasskalkmörtel, Leinöl, Speedheater, Speedheaterarm etc.) (Kosten > 410€)
4) Bautechnische Fachberatung (Kosten > 410€)
5) Entsorgungskosten (Bauschutt, Rigipsplatten, Eternitplatten) (Kosten < 410€)
Was wäre hiervon denn sofort abzusetzender Erhaltungsaufwand und welche Positionen müssen auf mehrere Jahre abgeschrieben werden?

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe!

Gruß,
Marcel

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: Do 26. Feb 2009, 14:53
von salinodg
Moin Marcel,

Entschuldigung für die etwas verspätete Antwort - aber die Grippezeit fordert einige Tribute.

Abschreibungen:
Hier muß tatsächlich nicht nach selbst genutztem oder vermietetem Wohnraum unterschieden werden. Demgegenüber stehen auf der Einnahmenseite die Mieteinnahmen - respektive die kalkulatorische Miete bei Eigennutzung.

Herstellung / Reparatur:
Hier ist es schwierig, abzugrenzen und es gibt auch sicherlich einiges an Ermessensspielraum. Einige Beispiele stehen in unserem Leitfaden auf den Seiten 10 und 11. Eine Art "Ersatzmaßnahme" ist in der Regel als Reparatur zu sehen, wenn z.B. in einem Gefach defekte Steine durch neue ersetzt werden. Stellt eine Maßnahme eine erhebliche Wertverbesserung dar, ist tendenziell von Herstellungskosten auszugehen. Allerdings ist die Definition schwierig und im einzelnen interpretationsbedürftig.

Der Nachteil der Herstellungskosten ist der relativ lange Zeitraum der Abschreibung. Reparaturen beliebiger Höhe können im gleichen Jahr abgeschrieben werden - müssen aber nicht. Hier können die Kosten auch auf 2 - 5 Jahre verteilt werden. Die jeweils günstigste Variante muss man sich also selbst errechnen.

Bei den genannten Maßnahmen würde ich grundsätzlich erst einmal von Erhaltungsaufwand ausgehen. Für die Abschreibung kann auch jede Maßnahme für sich gesondert abgeschrieben werden.

Herzliche Grüße

Bernd

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: Fr 27. Feb 2009, 00:27
von Marcel_74
Hallo Bernd,

danke für die schnelle und ausführliche Antwort!

Dann kann ich meinen Antrag noch morgen fertig machen und schon am Montag fangen die guten Damen und Herren in unserer Gemeindeverwaltung an zu rotieren, weil sie wahrscheilich so etwas noch nie gesehen haben... :)

Das Antwortschreiben der Gemeinde werde ich an die genannte Adresse schicken und auch hier nochmal darüber berichten.

Schönes We und gute Besserung,
Marcel

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 11:10
von Marcel_74
Hallo nochmal,
der Monat März und somit auch der Stichtag zur Abgabe des Antrages für dieses Jahr neigt sich dem Ende und ich habe immer noch keine Antwort von meiner Gemeinde?!
Wie lange wartet man denn in der Regel auf eine Antwort?
Ich habe schon in Beiträgen gelesen, dass garnicht geantwortet wurde und ein Erhalt im Nachhinein bestritten worden ist.
Dementsprechend habe ich meinen Antrag per Einschreiben an die Gemeindeverwaltung verschickt.
Soll ich noch warten oder mal höflich anfragen?
Viele Grüße,
Marcel

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: Mo 23. Mär 2009, 13:07
von Rosewich
Hallo Marcel!
Marcel_74 hat geschrieben:Hallo nochmal,
Wie lange wartet man denn in der Regel auf eine Antwort?
Marcel
Regel gibt es keine, manche Gemeinden Bestätigen den Eingang, manche nicht. Bearbeitung daueret dann ca. 1 bis 36 Monate, also auch keinerlei Regel.
Wenn der Antrag mit Einschreiben und Rückschein gesendet wurde, hast Du ja die Eingangsbestätigung.
Man könnte einfach mal anrufen, ob es angekommen ist und, wenn man nett sein will, ob noch Unterlagen oder Angaben zur Bearbeitung fehlen. Man will ja behilflich sein ;). Rechtssicherheit bietet das aber nicht.

MfG
Rosewich

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: So 2. Jan 2011, 01:20
von Marcel_74
Hallo,

erstmal wünsche ich allen IGBlern ein frohes neues Jahr!

Ich bin gerade dabei den dritten Antrag fertig zu stellen (ersten Antrag habe ich im Februar 2009 gestellt), in dem ich nachweise das die Kosten über den Einnahmen liegen, um nun letztendlich von der Grundsteuer befreit zu werden.
Auf die letzten beiden Anträge wurde von Seiten der Gemeinde nicht geantwortet.
Als ich im April letzten Jahres mal nett anfragte, sagte man mir das die Unterlagen eingegangen wären und bearbeitet würden.
Das wars dann auch, danach habe ich nichts mehr von der netten Dame gehört...
Ich habe in jedem Antrag um "Stundung der Zahlung fürs laufende Jahr" gebeten, aber natürlich trotzdem gezahlt, da ich ja keine Antwort erhalten habe.
Im Muster Antrag steht man solle folgenden Passus verwenden, wenn man drei volle Jahre einen Verlust nachweisen kann:

Mit dieser Zusammenstellung ist nachgewiesen, daß die Unrentabilität des Grundstücks /
Grundbesitzes in der Regel gegeben ist und somit die Grundsteuer auf Dauer zu erlassen ist.
Ich beantrage somit den Erlaß der Grundsteuer für ... [Jahr einsetzen]. Bis zur Erteilung eines
Bescheids bitte ich um Stundung der Zahlungen ab dem laufenden Jahr. (21)


Welches Jahr trage ich denn bei "Jahr einsetzen" ein? 2009, 2010 und 2011?
Müßte die Gemeinde die nicht gestundeten Beträge zurückerstatten?
Wie soll ich vorgehen, wenn wieder nicht auf meinen Antrag reagiert wird?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß,
Marcel

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: So 2. Jan 2011, 15:15
von Marcel_74
Hat sich erledigt.
Danke Bernd!

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: Do 5. Mai 2011, 02:03
von Ludwig
Kann die Erfahrungen nur bestätigen. Bei selbstgenutztem Denkmaleigentum ist der Nachweis eigentlich nicht schwer. Allein die Energiekosten hauen schon rein. Dann Reparaturen etc. Nach Antrag dauerte es auch bei uns lange, bis die Befreiung bestätigt wurde. Ich musste sie dann nach drei Jahren nachweisen, auch kein Problem. Lustigerweise kamen trotzdem bis letztes Jahr immer die Grundsteuerbescheide, die dann nach langen Telefonaten als "Irrtum der Verwaltung" abgetan wurden.

Ludwig

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: Sa 1. Okt 2011, 14:12
von Marcel_74
So, endlich habe ich eine Antwort der Gemeinde erhalten (übrigens die erste Antwort nach drei Jahren und das auch nur weil ich telefonisch nochmals nachgefragt habe ob das noch was wird).

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Hier grob der Wortlaut:

...Die Prüfung der jährlichen Kosten sowie die Gegenüberstellung vom Rohertrag und den Kosten haben eine Unrentierlichkeit für die Dauer von 3 Jahren (für die Jahre 2008 bis 2010) ergeben.
Für einen dauerhaften Erlass nach §32 GrStG muss der Grundbesitz aber auf Dauer unrentierlich sein, (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.07.1998, Az.: 8 C 23.97, in HSGZ 1998, 421, 424 f.).
Die Erhaltungskosten, nämlich die Rechnungen für die historischen Fenster, den Schwelleneinbau, die Schwellensanierung sowie die Zimmermann/Fachwerkrestauration, stellen jedoch keinen dauerhaften Rechnungsposten dar. Die Vorraussetzung für einen dauerhaften Grundsteuererlass ist daher gegenwärtig nicht gegeben. Für den dauerhaften Grundsteuererlass ist von ihnen darzulegen und zu erläutern, warum und in welchem Umfang im Einzelnen die Denkmalschutzauflagen zu erhöhten Kostenbelastungen führen bzw. Ertragsmöglichkeiten geschmälert sind und das jeweils auf Dauer. Sollten in den folgenden Jahren die Voraussetzungen für einen Grundsteuerlass vorliegen, ist dies für das entsprechende Jahr erneut zu beantragen...
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D.h. wir bekommen jetzt die Grundsteuer für die letzten drei Jahre gutgeschrieben (ist ja schonmal positiv zu bewerten und freut uns auch).
Den Erlaß auf Dauer wird es so aber wohl nicht geben...
Das Urteil auf das verwiesen wurde, habe ich mir mal durchgelesen.
Es wird darauf hingewiesen das "...zwischen dem öffentlichen Erhaltungsinteresse und der Unrentabilität ein Kausalzusammenhang bestehen muß...".
Wir haben jetzt 1 Monat Zeit Widerspruch einzulegen.
Was für Möglichkeiten seht Ihr?

Viele Grüße,
Marcel

Re: Fragen zu Grundsteuererlaß

Verfasst: Di 4. Okt 2011, 21:16
von salinodg
... versuche ich per PN zu klären

Bernd