Dokumentationspflicht Bauträger für Afa-Bescheinigung
Verfasst: Do 20. Nov 2008, 20:12
Frage zur Dokumentationspflicht des Architekten/Bauträgers
Hallo zusammen,
wir haben 2006 einen Teil einer zu renovierenden unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage von einem Architekten, der gleichzeitig Bauträger ist, gekauft und 2007 bezogen. Jetzt wird es langsam Zeit, dass wir in den Genuss der Afa kommen. Deswegen hat der Architekt die Handwerkerrechnungen bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht. Diese sind ihm zurückgeschickt worden, weil sie nicht prüffähig seien, was wohl daran liegt, dass die Hofanlage aus verschiedenen Objekten besteht und die Rechnungen sich nicht so einfach auf die einzelnen Objekte verteilen lassen. Jetzt will der Bauträger die Rechnungen noch mal bearbeiten und auf die einzelnen Häuser umschlüsseln. Das will er jetzt aber extra von uns bezahlt haben.
Meine Frage,
darf er das? Er hat im Vorfelde massiv in Exposees usw. mit der Afa geworben und jedem eine ungefähre Summe in Aussicht gestellt. Kann er jetzt schon sagen, er hätte seiner Pflicht Genüge getan? Reicht es, wenn er einfach die Gesamtrechnung für die ganze Anlage abheftet, auf den Tisch legt und uns bzw. der UDB das Auseinanderrechnen überlässt? (Wozu weder die UDB noch wir Bauherren aufgrund der Komplexität des Gesamtobjektes in der Lage sind?)
Worin besteht grundsätzlich seine Dokumentationspflicht uns als Ersterwerber und der UDB gegenüber?
Hat jemand schon von solchen Fällen gehört, bei denen Handwerkerrechnungen für die Afa auf mehrere Parteien aufgeschlüsselt werden müssen?
Danke für die Antwort,
Gruß
Hallo zusammen,
wir haben 2006 einen Teil einer zu renovierenden unter Denkmalschutz stehenden Hofanlage von einem Architekten, der gleichzeitig Bauträger ist, gekauft und 2007 bezogen. Jetzt wird es langsam Zeit, dass wir in den Genuss der Afa kommen. Deswegen hat der Architekt die Handwerkerrechnungen bei der Unteren Denkmalbehörde eingereicht. Diese sind ihm zurückgeschickt worden, weil sie nicht prüffähig seien, was wohl daran liegt, dass die Hofanlage aus verschiedenen Objekten besteht und die Rechnungen sich nicht so einfach auf die einzelnen Objekte verteilen lassen. Jetzt will der Bauträger die Rechnungen noch mal bearbeiten und auf die einzelnen Häuser umschlüsseln. Das will er jetzt aber extra von uns bezahlt haben.
Meine Frage,
darf er das? Er hat im Vorfelde massiv in Exposees usw. mit der Afa geworben und jedem eine ungefähre Summe in Aussicht gestellt. Kann er jetzt schon sagen, er hätte seiner Pflicht Genüge getan? Reicht es, wenn er einfach die Gesamtrechnung für die ganze Anlage abheftet, auf den Tisch legt und uns bzw. der UDB das Auseinanderrechnen überlässt? (Wozu weder die UDB noch wir Bauherren aufgrund der Komplexität des Gesamtobjektes in der Lage sind?)
Worin besteht grundsätzlich seine Dokumentationspflicht uns als Ersterwerber und der UDB gegenüber?
Hat jemand schon von solchen Fällen gehört, bei denen Handwerkerrechnungen für die Afa auf mehrere Parteien aufgeschlüsselt werden müssen?
Danke für die Antwort,
Gruß