Neuberechnung des Einheitswertes nach Erbschaft
Verfasst: Mi 15. Okt 2008, 01:16
Hallo an alle! Jetzt ist der "beliebte" Fragebogen des Finanzamtes gekommen. Das geerbte, ca 100 Jahre alte Vierständerhaus, seit den 70 Jahren mit Styropor, Bauschaum, Xylamon, Elektroradiatoren und anderen Hässlichkeiten bearbeitet, bietet heute eine riesige Innenfläche, die zur Verzweiflung treiben kann. Marode Wasserleitungen, das immer wieder undichte und unisolierte Dach (ein erster Kostenvoranschlag liegt bei 45.000 Euro), alte Fenster mit Nässe und Zwangsbelüftung durch alle Fugen, morsche Balken und Fußböden....einiges habe ich ja schon mal beschrieben, wills auch nicht wiederholen. Der gesamte Umfang aller Schäden ist noch längst nicht abzusehen.
Ich liebe dieses alte Haus mit all seinen Erinnerungen, möchte es erhalten und stecke jetzt jeden Pfennig, den ich erübrigen kann, in Reparaturen hinein. Es wird nicht ständig bewohnt, da ich 200 Kilometer entfernt arbeite und nur freie Tage dort verbringen kann.
Nun muss ich die Wohnfläche berechnen. Gut- Abstellräume und alle in den Erläuterungen beschriebenen Sonderräume zählen nicht. Aber welche der wie Zimmer wirkenden Räume kann ich dazu zählen???Die -zur Zeit- trockenen ohne Heizung? Den Raum mit dem Kachelofen? Die als Sommerschlafzimmer ausgelegten Schafstuben? Ich fragte nun beim Finanzamt nach. Antwort: "Alle Räume, die bewohnbar sind. Nur Elektroradiatoren drin, die hohe Heizkosten verursachen; das macht nichts, entscheidend ist, ob der Raum bewohnbar ist - unabhängig davon ob irgendein fiktiver Bewohner die Heizkosten bezahlen könnte".
Jetzt kommt etwas Ironie: Mit dieser Antwort wäre also auch ein roher Blechbauwagen mit Heizlüfter, Chemieklo und Solardusche in der Ecke eine anrechenbare Wohnfläche???
Meine Frage an das Forum: Gibt es einen gewissen Standart, den Wohnflächen heute bieten müssen, gibt es für das Finanzamt eine Unterscheidung von, nehmen wir mal an, 300 Quadratmetern Wohnfläche in sanierten oder sanierungsbedürftigen Häusern? Wird diese Unterscheidung anhand der Fragebogen-Frage 122 ("Liegen Umstände vor, die den Wert des Grundstückes beeinflussen?") getroffen? Ist es sinnvoll, Kostenvoranschläge für Sanierungsmaßnahmen beizufügen? Für jeden weiterhelfenden Tipp wäre ich sehr dankbar!
(Denkmalschutz scheidet beim beschriebenen Objekt wahrscheinlich aus, so alt ist es ja auch nicht und dann ist viel vom Urzustand verändert worden.)
Viele liebe Grüße an alle und ein großes Danke für die vielen Informationen, die ich hier im Forum ständig neu lesen kann.
Ich liebe dieses alte Haus mit all seinen Erinnerungen, möchte es erhalten und stecke jetzt jeden Pfennig, den ich erübrigen kann, in Reparaturen hinein. Es wird nicht ständig bewohnt, da ich 200 Kilometer entfernt arbeite und nur freie Tage dort verbringen kann.
Nun muss ich die Wohnfläche berechnen. Gut- Abstellräume und alle in den Erläuterungen beschriebenen Sonderräume zählen nicht. Aber welche der wie Zimmer wirkenden Räume kann ich dazu zählen???Die -zur Zeit- trockenen ohne Heizung? Den Raum mit dem Kachelofen? Die als Sommerschlafzimmer ausgelegten Schafstuben? Ich fragte nun beim Finanzamt nach. Antwort: "Alle Räume, die bewohnbar sind. Nur Elektroradiatoren drin, die hohe Heizkosten verursachen; das macht nichts, entscheidend ist, ob der Raum bewohnbar ist - unabhängig davon ob irgendein fiktiver Bewohner die Heizkosten bezahlen könnte".
Jetzt kommt etwas Ironie: Mit dieser Antwort wäre also auch ein roher Blechbauwagen mit Heizlüfter, Chemieklo und Solardusche in der Ecke eine anrechenbare Wohnfläche???
Meine Frage an das Forum: Gibt es einen gewissen Standart, den Wohnflächen heute bieten müssen, gibt es für das Finanzamt eine Unterscheidung von, nehmen wir mal an, 300 Quadratmetern Wohnfläche in sanierten oder sanierungsbedürftigen Häusern? Wird diese Unterscheidung anhand der Fragebogen-Frage 122 ("Liegen Umstände vor, die den Wert des Grundstückes beeinflussen?") getroffen? Ist es sinnvoll, Kostenvoranschläge für Sanierungsmaßnahmen beizufügen? Für jeden weiterhelfenden Tipp wäre ich sehr dankbar!
(Denkmalschutz scheidet beim beschriebenen Objekt wahrscheinlich aus, so alt ist es ja auch nicht und dann ist viel vom Urzustand verändert worden.)
Viele liebe Grüße an alle und ein großes Danke für die vielen Informationen, die ich hier im Forum ständig neu lesen kann.