das Thema Bodenaufschüttungen hatten wir bereits mehrfach als Thema - ohne daß wir bisher entscheidend weiter gekommen sind.
Zum Status: Abgrabungen inkl. Schadenersatz werden explizit im BGB geregelt (u.a. § 909). Dagegen wird die Bodenaufschüttung, -erhöhung hier nur erwähnt und dann ins Nachbarrecht der Länder "verschoben".
Für Niedersachsen ist das ganze im § 26 geregelt, für NRW in § 30. Leider sind die einschlägigen Gesetze hier (bewußt) schwammig verfasst. Näheres könnte u.a. in den weiterführenden Kommentaren zu erfahren sein.
Für Niedersachsen gibt es einen "Kommentar zum Nieders. Nachbarrecht von Frank Pardey". Dieses Buch ist in der Neuauflage von 2002 im Handel aber bereits vergriffen.
Hat jemand dieses Buch und / oder kann derartige Infos zur Verfügung stellen

Wegen der noch bestehenden Unwägbarkeiten des Rechtsberatungsgesetzes kann / sollte ein weiterer Kontakt ggf. über die persönlichen Mitteilungen hier im Forum erfolgen (auf Verfasser klicken und dann "private Mitteilung" wählen.
Gruß
salinodg