Die eine Hand weiß nicht, was die andere tut...

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sausi
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Registriert: So 2. Dez 2012, 16:42

Die eine Hand weiß nicht, was die andere tut...

Beitrag von sausi »

Die eine Hand weiß nicht, was die andere tut...

Hallo,

wir sind nun seit einiger Zeit dabei, unser von 1805 stammendes Bauernhaus zu sanieren. Als kleines Weihnachtsgeschenk fanden wir am 23.12.2013 einen Bescheid im Briefkasten, daß unser Objekt nun Denkmalschutz habe.

Nicht, daß wir darum gebeten hätten, aber sei´s drum.

Bei einer Begehung forderte die Vertreterin der oberen Denkmalschutzbehörde, daß die in einigen Räumen noch vorhanden Lehmwickel in der Decke erhalten bleiben müssen.

Das Bauamt fordert aber eine Mindestdeckenhöhe von 2,20 m. Wenn wir das unter Erhalt der alten Decke ausmessen, liegen in den Ecken von Fußboden und Wänden später einige Steine des Felsenfundamentes über der Oberkante Fertigfußboden.

Da kannste keinen Schrank mehr an die Wand rücken.

Kann man hier irgendwie eine Ausnahmegenehmigung für eine Unterschreitung der Deckenhöhe über den Denkmalschutz begründen? Die Dame von der oberen Denkmalschuztbehörde hat mich an die Frau der unteren Denkmalschutzbehörde verwiesen, die bis neulich im Bauamt gesessen hat. Diese verwies mich dann an ihren Nachfolger im Bauamt, welcher vage andeutete, daß eine Stellungnahme des Denkmalschutzes hilfreich sein könne.

Für die in absehbarer Zeit geplante private Nutzung könne er sich zu einer Ausnahme vielleicht hinreißen lassen. Da wir aber in Zukunft eine gewerbliche Nutzung einiger Räume anstreben, wäre wir damit wohl voran, aber noch nicht am Ziel angekommen.

Hat jemand hier Erfahrung, wie wir vorgehen können? Im Moment gefährdet diese Unklarheit den Baufortschritt und wir laufen Gefahr, eine gewährte Förderung wegen Fristüberschreitung zu verlieren.

Ich bin für jeden Tipp dankbar.

Gruß

Martin