wir werden ab 1.8. Eigentümer (nun ja, genau genommen natürlich erst mit Grundbucheintragung eines unter Denkmalschutz stehenden Bauernhauses. Zu dem hier oft diskutierten Erlass der Grundsteuer nach § 32 GrStG habe ich zunächst vier kleine Fragen:
- Können/Sollten wir den Antrag sofort stellen? Nachweise über angefallene Kosten haben wir ja noch nicht. Aber da wir das Haus privat nutzen und auch keinen Teil vermieten werden oder Führungen planen

- Irgendwer hat hier mal von einer „Anleitung“ für so einen Antrag geschrieben, die hier irgendwo zu finden sein soll. Die wäre toll!

- Wir wohnen in Niedersachsen. Bedeutet dann ein ablehnender Bescheid müsste eine Klage nach sich ziehen, als nächsten Schritt? Eine Rechtschutzv. muss her!
- Wie sieht denn das mit Grundsteuerminderung aus? Das macht man bei der Steuererklärung geltend, oder muss hier auch ein Antrag gestellt werden?
Ich danke Euch schon mal ganz herzlich für Eure Antworten!!