Fachwerkwand bei KFW 60 Föderung

Von EnEV bis Solar
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Fachwerkwand bei KFW 60 Föderung

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Leider fehlt mir im Moment die Zeit um mich ausführlicher zu dem Problem zu äußern. Nur ersteinmal soviel:
1. Selbstverständlich gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur nachträglichen Erhöhung der Wärmedämmung bei Altbauten. Dazu hat der Gesetzgeber auch entsprechende Grenzwerte vorgegeben, die unter bestimmten Voraussetzungen im Sanierungsfall einzuhalten sind. Unabhängig davon wurden auch Maßnahmen festgelegt, die jeder (!) Hauseigentümer, unabhängig von einer Sanierung in einem festgelegten Zeitraum zu erbringen hat (z.B. nachträgliches Dämmen der obersten Geschoßdecken, sofern die vorgegebenen Grenzwerte nicht eingehalten werden).
Grundsätzlich besteht diese Verpflichtungauch für Baudenkmäler, es sei denn, es liegt eine entsprechende Befreiung vor, die natürlich beantragt werden muss.
2. Der KFW 60 Standard wurde für Neubauten entwickelt und zielt bei seiner Konstruktion auf eine "dichte" Gebäudehülle ab. Selbigen mit kapillar leitenden Materialien erzielen zu wollen, würde nur mit sehr mächtigen Wandaufbauten zu realisieren sein. Für die Sanierung gibt es das CO? Gebäudesanierungsprogramm mit den entsprechenden Förderungen.
3. Unter Umständen ist es möglich, bei entsprechender Auslegung der Haustechnik einen KFW 60 Standard zu erreichen. Dazu müssen allerdings die bauphysikalischen Rahmenbedingungen des Gebäudes betrachtet und ein entsprechendes Konzept erarbeitet werden.
4. Wir können mit unseren Denkmalen nicht so tun, als wenn uns die Verschwendung von Energienichts angeht.
Ich würde in jedem Fall empfehlen, das Gebäude durch eine Sachkundige Person als komplexes System betrachten und bewerten zu lassen. Das wird am Ende eher zu befriedigen Ergebnissen führen.
Im Normalfall sollte diese Betrachtung vor dem Beginn entsprechender Maßnahmen stattfinden.
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.