EnEV bei Bauernhaus von 1914

Von EnEV bis Solar
fst65
Newbie
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So 27. Apr 2008, 22:07
Wohnort: SHG

EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von fst65 »

Hallo zusammen,

ich bin ganz neu hier und möchte mich gleich mit ner Frage vorstellen. Meine Frau und ich wollen ein Bauernhaus, Baujahr 1914 mit Fachwerk kaufen. In 4 Wochen können wir es erneut besichtigen, da es zur Zeit gerade leer geräumt wird. Bei unserer ersten Begehung waren alle Räume total vollgestellt.

Die Frage, die sich uns aufdrängt, ist, in wieweit wir die EnEV bei solch einem Objekt einhalten müssen und vor allem, wer kontrolliert die umgesetzten Massnahmen?

Das Haus ist nicht denkmalgeschützt und in einem relativ guten Zustand (soweit ersichtlich). Wir wollen natürlich die Fassade/Fenster so erhalten wie sie sind, da es ein schönes kleines Schaumburger Bauernhaus ist.

Vielen Dank schonmal für Eure Antworten...

Gruß

Frank
Wolfgang Riesner
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 300
Registriert: Di 14. Jun 2005, 22:48

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von Wolfgang Riesner »

Hallo Frank,
die Anforderungen der EnEV müssen zunächst nur dann eingehalten werden, wenn am  Bebäude oder einzelnen Bauteilen Bauarbeiten eines bestimmten Umfanges ausgeführt werden sollen. Ganz grob kann man sagen, daß immer dann, wenn man durch beabsichtigte Baumaßnahmen die Chance hat, sein Gebäude nachträglich besser zu dämmen, man das auch tun muß. Wenn ihr also an der Außenhülle nichts erneuern oder ändern wollt und ihr auch keine Räume zu Wohnzwecken umnutzt, stellt die EnEV auch keine Anforderungen, die vorhandene Konstruktion hat Bestandsschutz.
Eine ganz andere Frage ist, ob ihr nicht selber eine bessere Wärmedämmung des Gebäudes für sinnvoll haltet. Technisch gibt es verschiedene Möglichkeiten das umzusetzen. Um dir ein Bild davon zu verschaffen, solltest du gezielt mal die Beiträge zu Fragen der Wärmedämmung in diesem Forum durchforsten. Da ist eigentlich schon alles mehrfach gut beleuchtet und aus diversen Blickwinkeln diskutiert. Die EnEV oder ihre Vorgängerin, die Wärmeschutzverordnung, schützen ja nicht nur das Klima vor zu viel CO2-Ausstoß oder die Energiereserven vor Verschwendung sondern besonders auch den eigenen Geldbeutel vor dauerhaft unnötig hohen Energierechnungen. Daß Verbesserungen der Wärmedämmung und Änderungen der Heiztechnik vor umfangreichen Renovierungen sinnvoller sind, als danach, liegt wegen der damit verbundenen Kolateralschäden ja auf der Hand.
Gruß aus Neuenknick von
Wolfgang Riesner
Benutzeravatar
Stefan Haar
Globaler Moderator
Globaler Moderator
Beiträge: 888
Registriert: Sa 15. Feb 2003, 23:59
Wohnort: Wolfenbüttel
Kontaktdaten:

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von Stefan Haar »

Wenn Wolfgang auf eine Frage antwortet, gibt es eigentlich nur selten etwas zu ergänzen  :D

Ein Aspekt, der bei der Altbausanierung in der Regel im Raum steht, ist die meist erneuerungsbedürftige Haustechnik. Wenn die E-Technik zu erneuern ist, sind normalerweise nahezu automatisch alle Putzoberflächen zu erneuern. Beim Baujahr 1914 haben wir es häufig mit einem dünnen Kalkputz auf Lehmunterputz zu tun. Reißt man hier die alten Leitungen raus oder schlitzt die Wände für neue Kabel, dann schält sich der Kalkputz oft nahezu von alleine ab.
In derartigen Fällen müsste man schon mit dem berühmten Klammerbeutel gepudert sein, wenn man die Außenwände bei dieser Gelegenheit nicht mit einer Leichtlehminnenschale ohne Luftschicht aufdoppeln würde.

Herzliche Grüße aus Wolfenbüttel

Stefan
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt

Beiträge im Forum können lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen sein. Bei konkreten Sanierungsproblemen ist eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort zwingend erforderlich.
Benutzeravatar
Ralf Femmer | KS Freiberg
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 903
Registriert: Mo 5. Mai 2003, 13:03
Wohnort: Zittau / Sachsen
Kontaktdaten:

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Da muss ich dann doch noch was hinzufügen.
Grundsätzlich gilt die EnEV bis auf Ställe und Hallen etc. für alle Gebäude die beheizt werden und für die entsprechenden Heizungs- und Lüftungstechnischen Anlagen.
Das heißt, die EnEV kümmert sich nicht nur um die Gebäudehülle sondern auch um die vorhandene Heiz- und Brauchwassererwärmung.
Bei einem Eigentümerwechsel sollte davon ausgegangen werden, das die vorhandene Heizung überarbeitet werden muss (Rohrisolierungen, Brennertausch etc).
Des weiteren sieht der Gesetzgeber vor, das alle ungedämmten, oberen Geschoßdecken nachträglich gedämmt werden sollen. Dafür sind entsprechende Fristen in der Verordnung vorgesehen.
Auch bei einem nachträglichen Dachgeschoßausbau (I.d.R. Genehmigungspflichtig) muss die EnEV eingehalten werden, sofern nicht eine Ausnahmegenehmigung vorliegt (z.B. Denkmalschutz).


Ansonsten kann ich Stefan und Wolfgang nur beipflichten.
FG
Ralf
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
fst65
Newbie
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So 27. Apr 2008, 22:07
Wohnort: SHG

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von fst65 »

Hallo zusammen,

vielen Dank erstmal für die Antworten. Sicherlich werden wir die Heizungsanlage erneuern (ist zur Zeit ne Schwerkraftheizung) und Elektrik. Dämmung auf jeden Fall die oeberste Geschossdecke zum Dachboden hin. Bei den Fenstern müssen wir mal schauen, ob wir von innen welche vorsetzen oder uns die Fenster nachbauen lassen. Wir möchten eigentlich soviel wie möglich erhalten, da sonst der ganze Charme eines solchen Hauses weg ist.
Ich habe auch schon diverse Beiträge zum Thema Wärmedämmung gelesen (übrigens sehr interessant und aufschlussreich). Wir müssen mal sehen, wie überhaupt der Wandaufbau etc ist. Es natürlich schlecht, im Beisein der Eigentümer anzufangen in den Wänden rumzuprokeln  :), um zu sehen wie es darunter aussieht.
Also ein Restrisko belibt immer logischerweise bei so einem Projekt.
Wir werden Ende Mai mit einem befreundeten Zimmermann das Objekt erneut besichtigen und dann entscheiden.
Ich werde Euch auf dem Laufenden halten.

Gruß

Frank
Wolfgang Riesner
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 300
Registriert: Di 14. Jun 2005, 22:48

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von Wolfgang Riesner »

Hallo Frank,
wo in Schaumburg steht das Objekt Eurer Überlegungen denn? Es ist sicher sinnvoll ein Haus vor dem Kauf gründlich mit einer fachkundigen Person zu besichtigen. Bei der Beurteilung des vorgefundenen Zustandes und der angestrebten Änderungen spielen sicher auch zimmereitechnische Aspekte eine wichtige Rolle. Allerdings eben auch viele weitere Fragestellungen, so daß ich dringend dazu raten würde eine altbauerfahrene PlanerIn/ArchitektIn etc. mit einzubeziehen.
Das kostet dann in aller Regel auch etwas Geld, denn der Beratende soll ja sein Honorar nicht durch die Hoffnung auf spätere Auftragserteilung einspielen müssen sondern vollkommen unabhängig, nach bestem Wissen und Gewissen ohne Ansehen etwaiger Vor- und Nachteile für die Beteiligten seine Erkenntnisse weitergeben. Und das ist dann auch angemessen zu honorieren. Ich mache sowas im Stundenlohn nach Zeitaufwand, andere KollegInnen bieten möglicherweise auch Pauschalhonorare an. Das mußt du erfragen. In jedem Fall vollkommen marginal im Verhältnis zu den Summen, die mit Erwerb eines Gebäudes und den meist folgenden baulichen Maßnahmen bewegt werden.  Skeptisch wäre ich hingegen immer, wenn es angeblich nichts kostet.
Gruß aus Neuenknick von
Wolfgang Riesner
fst65
Newbie
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So 27. Apr 2008, 22:07
Wohnort: SHG

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von fst65 »

Hallo Wolfgang,

das Haus steht in der Nähe von Stadthagen. Wir haben schon in Erwägung gezogen, einen erfahrenen Architekten hinzuzuziehen. (Neuenknick ist ja nicht so weit ;)  ).
Spart am Ende wahrscheinlich Geld.

Gruß

Frank
Benutzeravatar
forenadmin
Administrator
Administrator
Beiträge: 397
Registriert: Mo 4. Sep 2006, 20:29
Wohnort: Minden
Kontaktdaten:

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von forenadmin »

Moin Frank,

besser kann man sein Geld kaum investieren und trotz "dieser Ausgabe" im Endeffekt
kaum mehr einsparen, als bei einer Besichtigung vor Kauf jemanden an seiner Seite zu
wissen, der sich mit diesen alten Schätzchen wirklich auskennt!

Insofern kann ich Wolfgangs Worte nur unterstützen und Dir dringend dazu raten!


Grüße aus der Zigarren-Stadt  ;)

Thomas
Gruß
Thomas Schomburg
Benutzeravatar
Ralf Femmer | KS Freiberg
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 903
Registriert: Mo 5. Mai 2003, 13:03
Wohnort: Zittau / Sachsen
Kontaktdaten:

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Hallo Frank,
ist ja nun schon eine Weile her. Was ist aus eurem Hauskauf geworden?
seid Ihr nun stolze Besitzer der besichtigten Immobilie?
FG
Ralf
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
fst65
Newbie
Newbie
Beiträge: 6
Registriert: So 27. Apr 2008, 22:07
Wohnort: SHG

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von fst65 »

Hallo Ralf,

aus diesem Hauskauf ist nichts geworden, da uns der Aufwand zu hoch war.
Wir hatten eine Begehung mit Wolfgang und haben dann ein anderes Haus gekauft, welches wir noch zur Auswahl hatten.

Wir haben ein Siedlungshaus gekauft von 1950 und sanieren dies gerade von Grund auf.
Es ist nun doch kein Fachwerkhaus geworden, allerdings wohnen wir demnächst am Rande eines Landschaftsschutzgebietes mit Blick auf den Bückeberg.

Das kleine Bauernhaus steht noch zum Verkauf soweit ich weiß.

Gruß

Frank
Benutzeravatar
forenadmin
Administrator
Administrator
Beiträge: 397
Registriert: Mo 4. Sep 2006, 20:29
Wohnort: Minden
Kontaktdaten:

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von forenadmin »

Moin Frank,

bitte mal die Daten (Anschrift, Eigentümer, Telefonnummern etc.) des "anderen Hauses"
per EMail oder PN an mich. Wir haben da gerade Interessenten, die in dem Raum etwas suchen. Vielen Dank!

Herzliche Grüße
Thomas
Gruß
Thomas Schomburg
Benutzeravatar
Ralf Femmer | KS Freiberg
Senior Member
Senior Member
Beiträge: 903
Registriert: Mo 5. Mai 2003, 13:03
Wohnort: Zittau / Sachsen
Kontaktdaten:

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Hallo Frank,
besten Dank für die Info.
Aber vielleicht erfahren wir ja doch noch etwas über das Haus.
FG
Ralf
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
Moni
Nicht angemeldeter User
Nicht angemeldeter User

Re: EnEV bei Bauernhaus von 1914

Beitrag von Moni »

Ob sich das wirklich auszahlt wage ich zu bezweifelen, aber man weiß ja nie, manche Mensche vollbringen ja Wunder - und ich habe vollstes Vertrauen in euch.
Und wünsche ich auch ganz viel Glück :)
Antworten