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Neue Richtlinie zurVor-Ort-Beratungistzum 1. 10.geändert

Verfasst: Do 19. Nov 2009, 16:07
von Sabine Pönicke | AS Naturpark
Die Richtlinie zur Förderung der Beratung zur sparsamen und rationellen Energieverwendung in Wohngebäuden vor Ort (Vor-Ort-Beratung) des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi) ist zum 1. Oktober geändert und bis zum 31. Dezember 2014 verlängert worden.

Wesentliche Änderungen:

* Luftdichtigkeitsprüfungen nach DIN 13829 können als Bonus zur Energiesparberatung gefördert werden (mit neuen Anforderungen an den Bericht und Förderbeträge).
* Mehrere Boni können kumuliert werden, ausgeschlossen ist die Kumulierung von Thermografie und Luftdichtigkeitsprüfungen.
* Auch Mieter oder Pächter eines Gebäudes können sich im Rahmen des Förderprogramms beraten lassen, wenn sie die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers haben. Der Berater ist verpflichtet, dies vor Antragstellung zu überprüfen.
* Das Ausschlusskriterium „Beratung innerhalb der letzten 8 Jahren“ wurde ergänzt um das Kriterium, dass in dieser Zeit kein Eigentümerwechsel stattgefunden hat.
* Das Ausschlusskriterium der Baugleichheit wurde gestrichen.
* Die Sachkenntnis zur Durchführung von Thermografie-Gutachten und Luftdichtigkeitsmessungen sowie die Verantwortlichkeit des antragstellenden Beraters bei Einbeziehung von Experten müssen nachgewiesen werden.

Die Externer Link Meldung und die Externer Link geänderte Richtlinie beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.