Energiepass/-ausweis - ich versteh's nicht

Von EnEV bis Solar
SarahF
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Energiepass/-ausweis - ich versteh's nicht

Beitrag von SarahF »

So ganz habe ich die Sache mit dem Energiepass oder -ausweis noch nicht verstanden.
Wir sind ja im Begriff ein altes Bauernhaus zu kaufen: Baujahr 1905 seit mind. 6 Jahren unbewohnt. Kein Pass oder Ausweis vorhanden.
Ich persönlich lege auch keinen Wert darauf.
Das Haus ist z.T. stark renovierungsbedürftig:
will sagen:
Die Geschossdecken müssen erneuert werden (geplant sind hier reine Holzdecken ohne Dämmung)
Das Dach ist neu - jedoch noch nicht gedämmt (wird aber kommen - ich bin mir nur noch nicht einig mit was)
Die Fenster werden erneuert. Im Stil der alten - nur mit entsprechendem Isoglas und Sicherheitsbeschlägen.
Die Außenwände bestehen aus 55cm Sandstein. Das Haus ist wohnseitig angebaut. Die Außenwände sollen keine Dämmung erhalten, jedoch mit Wandheizung ausgestattet werden. Zusätzlich sind im EG und OG jeweils ein kleiner Holzhofen geplant.

Soweit mir bekannt sind innerbauliche Maßnahmen im Saarland genehmigungsfrei. Und da mein Mann Handwerker ist, wird das meiste auch in Eigenleistung erbracht.
Wo genau kann mir hier jetzt der Gesetzgeber Steine in den Weg legen?

oder wie war das nochmal: wo kein Kläger... ???
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re: Energiepass/-ausweis - ich versteh's nicht

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

SarahF hat geschrieben: Wir sind ja im Begriff ein altes Bauernhaus zu kaufen: Baujahr 1905 seit mind. 6 Jahren unbewohnt. Kein Pass oder Ausweis vorhanden.
Hallo SarahF
Grundsätzlich ist es so, das der Verkäufer einen Energieausweis für das Gebäude beim Verkauf vorlegen muss. Mehrheitlich ist aber in solchen Fällen so, das keiner vorliegt. Unabhängig von den persönlichen Meinungen und Maßstäben, meine ich, das in einem solchen Falle sogar ein qualifizierter Beratungsbericht angebracht wäre, da dieser neben dem derzeitigen Zustand und den derzeitigen Energiekosten auch das eventuell notwendige Investitionsvolumen ausweist, das getätigt werden müsste und dabei die entsprechenden Amortisationszeiten ausweist.
Aber wie gesagt, vorgeschrieben ist nur ein Energieausweis und dieser muss inzwischen am Bedarf und nicht am Verbrauch orientiert sein.
SarahF hat geschrieben: Das Haus ist z.T. stark renovierungsbedürftig:
will sagen:
Die Geschossdecken müssen erneuert werden (geplant sind hier reine Holzdecken ohne Dämmung)
Das Dach ist neu - jedoch noch nicht gedämmt (wird aber kommen - ich bin mir nur noch nicht einig mit was)
Die Fenster werden erneuert. Im Stil der alten - nur mit entsprechendem Isoglas und Sicherheitsbeschlägen.
Die Außenwände bestehen aus 55cm Sandstein. Das Haus ist wohnseitig angebaut. Die Außenwände sollen keine Dämmung erhalten, jedoch mit Wandheizung ausgestattet werden. Zusätzlich sind im EG und OG jeweils ein kleiner Holzhofen geplant.
Soweit mir bekannt sind innerbauliche Maßnahmen im Saarland genehmigungsfrei. Und da mein Mann Handwerker ist, wird das meiste auch in Eigenleistung erbracht.
Wo genau kann mir hier jetzt der Gesetzgeber Steine in den Weg legen?
Grundsätzlich ist es so, das bei der Erneuerung oder Instandsetzung von Bauteilen unter bestimmten Voraussetzungen den Anforderungen der EnEV genüge getan werden muss.
Dabei ist es unerheblich, welche baurechtlichen Bedingungen im Saarland gelten, da diese sich allenfalls auf das Genehmigungsverfahren beziehen oder die Ausführungen zur EnEV präzisieren (sog. Ausführungsvorschriften zur EnEV des Landes)
Selbst wenn im Rahmen des Denkmalschutzes eine Ausnahmegenehmigung zur EnEV erteilt werden sollte, ist nach gültigen Baurecht der Mindestwärmeschutz nach DIN 4108 einzuhalten.
Grundsätzlich gilt, das bei Erneuerung von mehr als 20 % eines Bauteils gleicher Orientierung (z.B. Außenwand Süd) die Regelungen eingehalten werden müssen.
Sofern das Dach bis jetzt noch nicht ausgebaut ist, müsste wahrscheinlich auch im Saarland eine entsprechende Umnutzung beantragt werden, womit die Regelungen der EnEV eh wieder gelten und die Rahmenbedingungen eingehalten werden müssen.
SarahF hat geschrieben: oder wie war das nochmal: wo kein Kläger... ???
So kann man es sehen. Aber in euer eigenen Interesse kann ich nur dazu raten, einen entsprechenden Fachmann (Architekten, Fachingenieur, qualifizierten Energieberater, etc. ..) hinzu zu ziehen. Baufehler sind zwar schnell eingebaut, aber selten auch schnell wieder beseitigt. Und sicherlich ist dein Mann handwerklich sehr versiert. Aber sollte die Bestimmung funktionierender Bauteilaufbauten nicht zu seinen Qualifikationen gehören, solltet Ihr das ehrlich so einschätzen und vor benannte Fachleute zu Rate ziehen.
PS. Im Rahmen einer Vor- Ort- Beratung kann auch noch eine kleine Förderung ergattert werden.
FG
Ralf Femmer
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SarahF
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Re: Energiepass/-ausweis - ich versteh's nicht

Beitrag von SarahF »

Guten Morgen,

bezogen auf den Dachausbau kann ich es nur wieder betonen: dieser ist - zumindest im Saarland - genehmigungsfrei! Dies weiß ich zufällig sehr genau, da mein Mann eben (auch) in genau diesem Gewerk arbeitet.
Genauer gesagt: die Erweiterung des Wohnraumes in Häusern bestimmter Größenordnung (dazu zählen jedoch fast alle Ein- und Zweifamilienhäuser) - NICHT eine komplette neue Wohnung - durch Ausbau des Dachgeschosses ohne Veränderungen nach außen, bzw. maßgeblichen Veränderungen des Gebälks, ist genehmigungsfrei!

Bezogen auf Förderung: wir hatten vor Kaufentscheid einen Gutachter des Ministeriums da, da das Haus als Bauernhaus im Rahmen der Dorfentwicklung gefördert werden kann. Will sagen: Fenster, Haustür, Scheunentor, Vorplatz, Dach usw.
Mit selbem Gutachter (seines Zeichens freier Architekt) haben wir auch unsere Pläne der neuen Zwischendecken besprochen. Dazu muß ich sagen, daß das Haus eine noch relativ kleine Grundfläche hat. Tragende Wände sind nur die Außenmauern und die Brandmauer. Die größte Distanz, die wir mit neuen Deckenbalken überwinden müssen ist: 5,35m.

Da die komplette Außenhülle bestehen bleibt, so wie sie ist (Dach ist ja neu (seit 2002), Außenwände bleiben unverändert), würde das dann doch heißen, daß wir damit nicht an die Regelungen der EnEV gebunden sind, oder!?

Wegens Energieausweis: da kommt wohl die berühmte Vertragsfreiheit ins Spiel, denn in der Vorausfertigung des Vertrages steht:
Der Verkäufer erklärt, daß er keinen Energieausweis vorlegt; der Käufer verzichtet auf seinen gesetzlichen Anspruch auf Vorlage.
und natürlich, daß der Notar auf die EnEV hingewiesen hat.
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re: Energiepass/-ausweis - ich versteh's nicht

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Hallo SahraF
SarahF hat geschrieben: bezogen auf den Dachausbau kann ich es nur wieder betonen: dieser ist - zumindest im Saarland - genehmigungsfrei! Dies weiß ich zufällig sehr genau, da mein Mann eben (auch) in genau diesem Gewerk arbeitet.
Genauer gesagt: die Erweiterung des Wohnraumes in Häusern bestimmter Größenordnung (dazu zählen jedoch fast alle Ein- und Zweifamilienhäuser) - NICHT eine komplette neue Wohnung - durch Ausbau des Dachgeschosses ohne Veränderungen nach außen, bzw. maßgeblichen Veränderungen des Gebälks, ist genehmigungsfrei!
Wenn das im Saarland so ist, dann habt Ihr es einfach. Ihr solltet dennoch prüfen, ob der Ausbau nicht dennoch anzeigepflichtig ist.
Die EnEV gilt in diesem Fall trotzdem und muss eingehalten werden, da die Anwendung der Verordnung unabhängig von einer Baugenehmigung vorzunehmen ist.
SarahF hat geschrieben: Da die komplette Außenhülle bestehen bleibt, so wie sie ist (Dach ist ja neu (seit 2002), Außenwände bleiben unverändert), würde das dann doch heißen, daß wir damit nicht an die Regelungen der EnEV gebunden sind, oder!?
So, wie ich die EnEV verstehe, bezieht sich die Einhaltungsverpflichtung nicht auf die Außenhülle, sondern auf die Tatsache, das an Außenbauteilen Veränderungen vorgenommen werden, die eine energetische Aufwertung des Gebäudes zulassen. Aber wahrscheinlich wird euch keiner in's Haus schauen. Und letztlich zahlt Ihr ja auch die Energiekosten.
SarahF hat geschrieben: Wegens Energieausweis: da kommt wohl die berühmte Vertragsfreiheit ins Spiel, denn in der Vorausfertigung des Vertrages steht:
Der Verkäufer erklärt, daß er keinen Energieausweis vorlegt; der Käufer verzichtet auf seinen gesetzlichen Anspruch auf Vorlage.
und natürlich, daß der Notar auf die EnEV hingewiesen hat.
Das stimmt wohl, obwohl es rechtlich noch nicht einwandfrei geklärt ist. Allerdings frage ich mich, warum jemand, der ein Haus verkauft, nicht ein paar Euro über hat um einen Ausweis erstellen zu lassen.
Äußerungen im Forum sind lediglich allgemeine Betrachtungen und daher reine Meinungsäußerungen. Bei Rechtsfragen wird in jedem Fall eine Beratung durch einen Rechtsanwalt empfohlen, bei Sanierungsproblemen eine Einzelberatung durch einen Sachkundigen vor Ort.
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