EnEV 2009

Von EnEV bis Solar
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Ralf Femmer | KS Freiberg
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EnEV 2009

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Ob man es mag, oder nicht:
Die Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung ist im Bundesgesetzblatt Teil I, Nr. 23 vom 30. April 2009, Seite 954, veröffentlich worden. Die EnEV 2009 tritt damit am 1. Oktober 2009 in Kraft.
Die Änderungen der EnEV 2009 im Überblick:
Neubauten: Die Obergrenze für den zulässigen Jahres-Primärenergiebedarf wird um durchschnittlich 30 Prozent gesenkt.
Neubauten: Die energetischen Anforderungen an die Wärmedämmung der Gebäudehülle werden um durchschnittlich 15 Prozent erhöht, das heißt, die Wärmedämmung der Gebäudehülle muss durchschnittlich 15 Prozent mehr leisten als bisher.
Altbau-Modernisierung: Bei der Modernisierung von Altbauten mit größeren baulichen Änderungen an der Gebäudehülle werden die Bauteilanforderungen um durchschnittlich 30 Prozent verschärft (zum Beispiel Erneuerung der Fassade, der Fenster, des Dachs).
Alternativ kann der Bauherr sich dafür entscheiden, auf das 1,4fache Neubau-Niveau zu sanieren. Dies betrifft die Anforderungen an den Jahres-Primärenergiebedarf und an die Wärmedämmung der Gebäudehülle.
Die Anforderungen an die Dämmung oberster nicht begehbarer Geschossdecken (Dachböden) werden verschärft. Oberste begehbare Geschossdecken müssen bis Ende 2011 eine Wärmedämmung erhalten. In beiden Fällen genügt aber auch eine Dämmung des Daches.
Für Klimaanlagen, die die Feuchtigkeit der Raumluft verändern sollen, wird eine Pflicht zum Nachrüsten von Einrichtungen zur automatischen Regelung der Be- und Entfeuchtung vorgesehen.
Nachtstromspeicherheizungen, die älter als 30 Jahre alt sind, sollen in größeren Gebäuden außer Betrieb genommen werden und durch effizientere Heizungen ersetzt werden.
Dies betrifft Wohngebäude mit mindestens sechs Wohneinheiten und Nichtwohngebäude mit mehr als 500 Quadratmetern Nutzfläche. Die Pflicht zur Außerbetriebnahme soll stufenweise zum 1. Januar 2020 einsetzen. Es besteht keine Pflicht, wenn das Gebäude das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung 1995 erfüllt, der Austausch unwirtschaftlich wäre oder öffentlich-rechtliche Vorschriften den Einsatz von elektrischen Speicherheizsystemen vorschreiben (zum Beispiel Festsetzungen in Bebauungsplänen).
Maßnahmen zum Vollzug der Verordnung werden verstärkt: Bestimmte Prüfungen werden den Bezirksschornsteinfegermeister übertragen und Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand – so genannte Unternehmererklärungen – eingeführt. Außerdem werden einheitliche Bußgeldvorschriften eingeführt. Verstöße gegen bestimmte Neu- und Altbauanforderungen der EnEV und die Verwendung falscher Daten beim Energieausweis werden als Ordnungswidrigkeit geahndet.
Quelle: http://www.ausbauundfassade.de
So weit in kürze.
FG
Ralf Femmer
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Stefan Haar
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Re: EnEV 2009

Beitrag von Stefan Haar »

Problematisch ist dabei aus meiner Sicht, dass man den Primärenergiebedarf ohne Verwendung von Holzheizungen, Erdwärmenutzung oder Solaranlagen kaum noch auf die erforderllichen Werte senken kann.

Der Energiebedarf bei der Herstellung von Baustoffen spielt nach wie vor überhaupt keine Rolle.

Gruß

Stefan
AG-Bautechnik der IGB
Dipl.-Ing. Architekt

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Ralf Femmer | KS Freiberg
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Re: EnEV 2009

Beitrag von Ralf Femmer | KS Freiberg »

Das ist wohl wahr und offensichtlich auch so gewollt.
Eine weitere Möglichkeit wird die Nutzung von KWK z.B. aus einem BHKW sein.
Ich glaube, solange die Baustoffindustrie maßgeblich an der Erstellung der EnEV beteiligt ist, werden wir keine Berücksichtigung des Primärenergiebedarfs von Baustoffen bekommen.
Allerdings wird es mit konventionellen bzw. traditionellen Baustoffen auch zusehends schwieriger, die Vorgaben einzuhalten.
So schafft man Märkte.
FG
Ralf
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Andreas Imhoff
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Re: EnEV 2009

Beitrag von Andreas Imhoff »

Gibt es eigentlich seriöse Untersuchungen über klassische Energiesparmethoden?
Früher war es in großen Häusern normal, im Winter auf einige Zimmer zu verzichten und diese quasi unbeheizt zu lassen. Etwas Wärme kam höchstens durch Verluste in den tatsächlich beheizten Zimmern.

Wie ist wohl die Effektivität von einer Reihe Hausbäume, bzw. einer hohen Hecke? Das ist ja ursprünglich als Windbremse gedacht...
Nicht so wärmedämmend wie 40cm Styropor, klar. Aber dafür sieht es besser aus.
Dietrich Maschmeyer
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Re: EnEV 2009

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Da liegt in der Tat ein gewisses Problem. Der Wärmeübergang über die Aussenwand wird ja grösstenteils durch Wärmeübergang von der Innenluft auf die Wand verursacht. Hier können einige Grad geringere Lufttemperatur schon viel bringen, z. B. bei einer Strahlungsheizung.

Die zweite immer dringendere Frage ist das Verhalten von Mietern. Der Gesetzgeber gibt ihnen mit immer strikteren Auflagen immer mehr Möglichkeiten, die Miete zu mindern. Werden dadurch Altbauwohnungen in Bälde unvermietbar? Auch in Denkmalen, die ja eigentlich von der ENEV teilweise freigestellt sind, wird der Mieter mit gewissem Recht auf die Einhaltung "üblicher" Energieverbräuche pochen, mit dem Gesetzgeber im Rücken im Endeffekt aber auch noch mehr. Was tun? Eigentlich bleibt für Altbauten nur noch das Ausweichen auf die Kraft-Wärme-Kopplung. Da denke ich auch dran - und zwar ganz ernsthaft. Dazu brauche ich nur die Investition für eine derartige Maschine (ca. 20.000 Euro) gegen die Kosten einer aufwendigen Dämmung zu rechnen und komme dabei sicher deutlich günstiger davon. Und spare noch die Energiesteuer, einen Teil der Mehrwertsteuer und erhalte noch eine akzeptable Einsparvergütung und auch noch eine für den selbst verbrauchten Stromanteil.

Nebenbei stellt sich mir hier immer die Frage, warum der Gesetzgeber nicht noch viel stärker auf KWK setzt. Wir dämmen unsere Häuser wie bescheuert, und nebenan pustet der Kühlturm eine 1000 MWel-Kraftwerkes 1500 MW thermisch in die Luft, bei 15 kW Heizwärmebedarf für ein mässig gedämmtes Haus die Energie um 100.000 davon zu heizen - also so viele wie in Bielefeld oder Magdeburg..... "So" verbrennen dürfte man eigentlich nur noch den Sprit für Autos, die Heizung gehört vollständig auf KWK umgestellt.
Jens Paulsen
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Re: EnEV 2009

Beitrag von Jens Paulsen »

"Nebenbei stellt sich mir hier immer die Frage, warum der Gesetzgeber nicht noch viel stärker auf KWK setzt"
Weil bei der Gesetzgebung Lobbyarbeit im Spiel ist (die Geschichte mit dem Primärenergiebedarf der Baumaterialien wurde schon erwähnt) und weil bei der Nutzung von Abwärme für Gebäudeheizung sehr schnell raum- und siedlungsplanerische Defizite grossen Ausmasses aufscheinen würden.
Das endet dann bei der Frage, ob es sinnvoll sei, da ganze Gebäudevolumen 24 Stunden am Tag auf 22 Grad zu halten, obwohl tagsüber alle weg sind. Oder bei der Feststellung, dass in Alpenskiorten viele Zweitwohnungen im Winter durchgeheizt werden, weil man es sich ja leisten kann und dann viel spontaner mal rasch übers Wochenende in die Berge fährt.
Die Architektur hat in der Tat beim Energiesparen sehr viel Einfluss - die heute moderne Inneneinteilung, wo vom Keller bis unters Dach alles offen ist, erfordert zum Beispiel sehr viel mehr Energie als eine Beheizung nur der tatsächlich bewohnten Räume.
Bei uns wird z.B. im oberen Stockwerk nur geschlafen, also nicht geheizt, da stellen sich im Winter dann Temperaturen von 13 - 15 Grad ein, was nach kurzer Eingewöhnung zum Schlafen bestens passt.
Jede Energiesparverordnung kann natürlich nur den Verbrauch bei Standardbedingungen vorschreiben. Genauso wie man durch Denken vor dem Heizen viel sparen kann (soweit das Gebäude das zulässt), könnte man bei ausreichend dummem Verhalten im selben Gebäude leicht das Doppelte brauchen, ohne behaglicher zu wohnen.
Eigentlich sind die alten Stückholz-Zimmeröfen am energiesparendesten, weil man immer, wenn man warm haben will, anfeuern oder nachlegen muss. Da wird das Zimmer nur geheizt, wenn man sich wirklich drin aufhält und ein Pullover nicht mehr reicht, egal wieviel das Holz kostet.
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