Rechtliches bei der Nutzung von Weideland

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harald walker
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Rechtliches bei der Nutzung von Weideland

Beitrag von harald walker »

Hallo,

viele alte Bauernhäuser werde ja mit Land, oft Weideland angeboten und das entspricht auch dem, was wir suchen. Allerdings haben wir nicht vor selber Tiere zu halten, daher stellt sich für uns die Frage, worauf man achten muss um die Weide anders zu nutzen. Sicherlich gibt es einige Bestimmungen von denen man als normaler Bürger nichts weiß.

Andere Nutzungformen könnten sein:
- Bauerngarten
- Obstwiese
- Wald
- Biotop/Feuchtwiese/...
- Mini Camping (Camping auf dem Bauernhof)
- Garten-/Parkanlage

Bei der Haussuche bin ich bisher hin und wieder Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete gestoßen (in einigen Regionen fast 100% der Freiflächen im Außenbereich). Diese Gebiete sind i.d.R. gut gekennzeichnet und haben pro Gebiet Bestimmungen, welche öffentlich gemacht werden und meist irgendwie online zu finden sind. Inwiefern die eignen Ideen mit diesen Bestimmungen zu vereinbaren sind, ist pauschal nicht zu beantworten und nur im Einzelfall mit der zuständigen Behörde zu klären, was die Haussuche nicht gerade vereinfacht.

Dann gibt es Gebietsentwicklungspläne mit Gebieten zum 'Schutz der Natur' oder 'Schutz der Landschaft und landschaftsorientierte Erholung' oder 'Überschwemmungsbereiche', Landschaftspläne, Flächenutzungspläne, geschützte Landschaftsbestandteile, Bebauungspläne,...

Was sind Eure Erfahrungen mit euren Gärten und Grundstücken und wie behält man noch die Übersicht bei all den Regeln und Gesetzen?

Mit freundlichem Gruß,

Harald
Dietrich Maschmeyer
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Re: Rechtliches bei der Nutzung von Weideland

Beitrag von Dietrich Maschmeyer »

Das es sich (bis auf das Camping) bei allen angegebenen neuen Nutzungen um Extensivierungen handelt, sind sie auch alle prinzipiell zulässig In Landschaft- und Naturschutzgebieten unterliegt aber auch die Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Flächen einer Genehmigungspflicht.

Camping ist grundsätzlich nur auf Flächen zugelassen, die laut Flächennutzungs- und Bebauungsplan ausdrücklich dafür zugelassen sind. Wobei natürlich kein Mensch Terror machen wird, wenn man mal ein paar Freunde im Garten zelten lässt. Das ist noch als allgemeiner Gebrauch eines Garten anzusehen.

Viele neu anzulegende Einhegungen - ausser Viehzäunen - sind allerdings nicht selten ebenfalls genehmigungspflichtig (Mauern in fast jedem Fall). Insbesondere auch neue Gartenzäune im Aussenbereich. Da muss man sich von Fall zu Fall bei den Bauämtern erkundigen.
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harald walker
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Re: Rechtliches bei der Nutzung von Weideland

Beitrag von harald walker »

Dietrich Maschmeyer hat geschrieben:Das es sich (bis auf das Camping) bei allen angegebenen neuen Nutzungen um Extensivierungen handelt, sind sie auch alle prinzipiell zulässig In Landschaft- und Naturschutzgebieten unterliegt aber auch die Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Flächen einer Genehmigungspflicht.
Vielen Dank für die Antwort. 'Nutzungsänderung von landwirtschaftlichen Flächen' ist auch ein Suchbegriff bei dem man was findet.

z.B.:
Wird die Landwirtschaft aufgegeben führt diese Veränderung nicht gleichzeitig zu einer Nutzungsänderung der landwirtschaftlichen Fläche. Probleme entstehen dann, wenn in Unkenntnis der Nutzungsfestlegung eine Änderung herbeigeführt wird, sei es durch Einzäunung, Laubenbau, kleingärtnerische Nutzung und dergleichen. (...)
Auskünfte über die Nutzungsfestlegung der Grundstücke kann jedes Bauamt der Gemeinde oder Stadt geben.
Quelle: http://www.llh-hessen.de/gartenbau/frei ... garten.htm

Zum Thema Wald habe ich auch noch was gefunden:
§ 41 Landesforstgesetz NRW hat geschrieben:Die Neuanlage von Wald (Erstaufforstung) ist nur mit Genehmigung der Forstbehörde zulässig.
und dazu im fachwerk.de Forum:
Wenn man in Hessen Waldbesitzer ist, muss man sich "beförstern" lassen , entweder durch den halbstaatlichen Betrieb "Hessenforst" oder einen "freien" Förster mit entsprechender Ausbildung.
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