Toilettenhäuschen ist grundsteuerpflichtiges Gebäude
Verfasst: Do 6. Sep 2007, 20:41
Der Besuch einer öffentlichen Toilette kann schon mal länger dauern - auch steuerlich gesehen, wie der Bundesfinanzhof (BFH) in München befand. Denn von den transportablen Dixi-Häuschen abgesehen handele es sich bei öffentlichen Toiletten um richtige Gebäude, die nicht nur einen vorübergehenden Aufenthalt gestatten, heißt es in dem am Mittwoch bekannt gegebenen Urteil. (Az: II R 68/05)
Die Finanzbehörden in Berlin wollten von dem Betreiber eines Toilettenhäuschens Grundsteuer kassieren. Die Steuer wird nicht nur auf das Grundstück, das hier dem Land gehörte, sondern auch auf den Wert der darauf stehenden Gebäude fällig. Wie der BFH entschied, ist auch das acht Quadratmeter große Toilettenhäuschen ein solches grundsteuerpflichtiges Gebäude. Es sei nicht nur fest mit dem Boden verbunden, sondern erlaube den Besuchern auch einen "über wenige Minuten hinausgehenden Aufenthalt", erklärten die Münchner Richter zur Begründung.
Die Finanzbehörden in Berlin wollten von dem Betreiber eines Toilettenhäuschens Grundsteuer kassieren. Die Steuer wird nicht nur auf das Grundstück, das hier dem Land gehörte, sondern auch auf den Wert der darauf stehenden Gebäude fällig. Wie der BFH entschied, ist auch das acht Quadratmeter große Toilettenhäuschen ein solches grundsteuerpflichtiges Gebäude. Es sei nicht nur fest mit dem Boden verbunden, sondern erlaube den Besuchern auch einen "über wenige Minuten hinausgehenden Aufenthalt", erklärten die Münchner Richter zur Begründung.